Wohin geht die Türkei unter Erdogan?
24.07.2016 um 15:31@kintarooe
Verzettelte Anklagen und Verfahren
"Amnesty Report 2009
Türkei
Hintergrund
Recht auf freie Meinungsäußerung
Menschenrechtsverteidiger
Versammlungsfreiheit
Exzessive Gewaltanwendung
Folter und andere Misshandlungen
Haftbedingungen
Unfaire Gerichtsverfahren
Straflosigkeit
Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppen
Gewaltlose politische Gefangene - Wehrdienstverweigerer
Diskriminierung sexueller Minderheiten
Flüchtlinge und Asylsuchende
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Amtliche Bezeichnung: Republik Türkei
Staatsoberhaupt: Abdullah Gül
Regierungschef: Recep Tayyip Erdoğan
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 75,8 Mio.
Lebenserwartung: 71,4 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 35/26 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 87,4%
Vor dem Hintergrund politischer Instabilität und militärischer Auseinandersetzungen kam es 2008 zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen. Berichte über Folter und andere Misshandlungen nahmen zu. Auf kritische Äußerungen reagierten die Behörden mit Einschüchterungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen. Das Recht auf friedliche Versammlung wurde missachtet, und die Ordnungskräfte lösten Demonstrationen unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Das Antiterrorgesetz wurde dazu benutzt, das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken, und die auf Grundlage dieses Gesetzes geführten Verfahren waren häufig unfair. Es gab weiterhin Hürden, die verhinderten, dass Beamte mit Polizeibefugnissen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen wurden. Bei der Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen waren keine Fortschritte zu verzeichnen. Es gab eine Zunahme bei der Abschiebung von Flüchtlingen. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität war weiterhin sehr verbreitet. Gesetze zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen wurden nur zögerlich umgesetzt.
Hintergrund
Die angespannte und instabile politische Lage verschärfte sich weiter. Ursache hierfür waren zum einen juristische Auseinandersetzungen, die u.a. vor dem Verfassungsgericht ausgetragen wurden, und zum anderen bewaffnete Zusammenstöße zwischen der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und den türkischen Streitkräften.
Zwei im Jahr 2008 geführte Prozesse stellten eine Gefahr für das Recht auf Vereinigungsfreiheit dar: Das Verbotsverfahren gegen die regierende Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) wurde damit begründet, die AKP sei ein "Zentrum von Aktivitäten gegen den säkularen Staat". Auch gegen die pro-kurdische Partei für eine demokratische Gesellschaft (DTP) wurde ein Verbotsverfahren eingeleitet mit der Begründung, sie verstoße durch ihre Aktivitäten gegen die Unabhängigkeit des Staates sowie gegen die unteilbare Einheit von Staatsgebiet und Staatsvolk. Den Antrag auf ein Verbot der AKP lehnte der Verfassungsgerichtshof im Juli ab, im Verbotsverfahren gegen die DTP war Ende 2008 noch keine Entscheidung ergangen.
Im Februar beschloss das Parlament eine Verfassungsänderung, um das Kopftuchverbot an den türkischen Universitäten abzuschaffen. Im Juni hob das Verfassungsgericht die Änderung jedoch mit der Begründung wieder auf, sie würde einen Verstoß gegen den Grundsatz des Laizismus darstellen. In dem Urteil wurde allerdings nicht hinreichend ausgeführt, dass diese Einschränkung der Religions- und Gewissensfreiheit notwendig sei, um die Menschenrechte anderer Personen zu wahren.
Nach Abschluss der Ermittlungen gegen die ultranationalistische Untergrundorganisation Ergenekon, der Verbindungen zu staatlichen Institutionen nachgesagt werden, wurde im Juli die Anklageschrift eingereicht. 86 Personen, darunter auch zwei pensionierte Generäle, wurden im Zusammenhang mit einem Putschversuch verschiedener Straftaten angeklagt, darunter politische Morde und Anstiftung zu Gewalt. Der Prozess war Ende 2008 noch nicht abgeschlossen.
Es gab weiterhin bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen der türkischen Armee und der PKK. Das Militär richtete im Süden und Südosten des Landes weitere vorübergehende Sicherheitszonen ein. Durch Bombenanschläge, die oft von unbekannten Einzeltätern oder Gruppen verübt wurden, kamen Zivilisten ums Leben oder wurden verletzt. Die Armee drang bei ihren Offensiven gegen Stützpunkte der PKK auch auf irakisches Hoheitsgebiet vor. Im Oktober genehmigte das Parlament weitere militärische Interventionen im Nordirak.
Im Zuge dieses Konflikts waren türkische Staatsbürger kurdischer Herkunft zunehmend von Feindseligkeiten betroffen. Dazu gehörten Belästigungen, Überfälle und Angriffe auf ihr Eigentum durch unbekannte Einzeltäter oder Gruppen. Im September fanden in Altınova im Westen des Landes mehrere Tage lang derartige Übergriffe statt.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Menschenrechtsverteidiger, Schriftsteller, Journalisten und andere engagierte Bürger wurden unter fragwürdigen Vorwürfen vor Gericht gestellt und in unfairen Verfahren zu willkürlich verhängten Strafen verurteilt. Artikel 301 des Strafgesetzbuchs, der die "Herabwürdigung des Türkentums" unter Strafe stellt, wurde zwar im April vom Parlament abgeändert, er stellte aber weiterhin eine unfaire Beschneidung der Meinungsfreiheit dar. Die Ermittlungen zu Verstößen gegen diesen Artikel wurden fortgesetzt, nach den neuen Bestimmungen ist dafür jetzt eine Genehmigung des Justizministers erforderlich. Nach wie vor wurden auch andere Gesetze und Bestimmungen dafür benutzt, um die freie Meinungsäußerung zu beschränken.
Gerichte verfügten die Sperrung von Websites aufgrund eingestellter Beiträge und missachteten dabei häufig den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Menschen, die abweichende Meinungen äußerten, mussten 2008 mit Gewaltdrohungen rechnen. Diese Drohungen gingen von Einzelpersonen oder Gruppen aus, deren Identität nie ermittelt wurde. In einigen Fällen erhielten die Betroffenen Polizeischutz.
Im August genehmigte Justizminister Mehmet Ali ahin die strafrechtliche Verfolgung des Schriftstellers Temel Demirer gemäß Artikel 301. Dieser hatte die staatlichen Behörden für die Ermordung des Journalisten und Menschenrechtsverteidigers Hrant Dink im Jahr 2007 verantwortlich gemacht.
Gegen neun Mitglieder des Kinderchors der Gemeinde Diyarbakır Yenişehir wurde nach Artikel 7 Absatz 2 des Antiterrorgesetzes ein Strafverfahren eröffnet, weil der Chor beim Festival der Weltmusik in San Francisco u.a. eine kurdische Hymne gesungen hatte. Die Kinder wurden in der ersten Verhandlung freigesprochen, doch der Haftbefehl gegen die Chorleiterin Duygu Özge Bayar blieb bestehen.
Menschenrechtsverteidiger
Türkische Menschenrechtsverteidiger wurden durch ungerechtfertigte Anklagen an ihrer Arbeit gehindert. Gegen einige exponierte Persönlichkeiten wurde wiederholt strafrechtlich ermittelt. Menschenrechtsorganisationen mussten mit der minuziösen Überprüfung ihrer Tätigkeit durch die Behörden rechnen, und einige Menschenrechtsaktivisten wurden wegen ihrer Tätigkeit von unbekannten Einzelpersonen oder Gruppen bedroht.
Der Menschenrechtsverteidiger Orhan Kemal Cengiz erhielt Drohungen, weil er als Anwalt die Familien dreier Männer vertrat, die 2007 bei einem Überfall auf einen christlichen Verlag in Malatya ermordet worden waren. Die Behörden gewährten ihm Personenschutz und nahmen Ermittlungen auf.
Im Januar 2008 wurde Ethem Açıkalın, der Vorsitzende des Menschenrechtsvereins Insan Hakları Derneği (IHD) in Adana, nach dem Antiterrorgesetz strafrechtlich verfolgt. Er hatte an einer Pressekonferenz über den Fall einer mutmaßlichen außergerichtlichen Hinrichtung teilgenommen. Im August berichteten er und ein weiteres IHD-Mitglied, Hüseyin Beyaz, dass die Polizei sie misshandelt habe, als sie Recherchen zur Festnahme von DTP-Mitgliedern durchführten. Hüseyin Beyaz wurde der Arm gebrochen, und gegen beide Männer wurden Ermittlungen wegen "Widerstands gegen Polizeibeamte" eingeleitet.
Versammlungsfreiheit
In einigen Fällen wurden Demonstrationen ohne berechtigten Grund verboten. Ungenehmigte Kundgebungen, besonders im kurdisch besiedelten Südosten des Landes, wurden unter Einsatz exzessiver Gewalt aufgelöst, häufig ohne dass zuvor gewaltfreie Maßnahmen zum Einsatz gekommen wären. Die Polizei setzte bei den Zusammenstößen Plastikgeschosse und scharfe Munition ein, die zu Toten und Verletzten führten. Einige Demonstranten wurden festgenommen und misshandelt. In einigen Fällen saßen Kinder in Hafteinrichtungen für Erwachsene ein. Den Misshandlungsvorwürfen gegen die Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit früheren Demonstrationen wurde nicht angemessen nachgegangen.
Die Feiern zum traditionellen Newroz-Fest, das vor allem in den kurdisch bevölkerten Gebieten nach der Tag-Nacht-Gleiche am 21. März begangen wird, wurden 2008 im Südosten des Landes verboten. Fernsehaufnahmen dokumentierten das gewaltsame Vorgehen der Polizei gegen Menschen, die trotz des Verbots an Demonstrationen teilnahmen.
Angehörige der Sicherheitskräfte wurden dabei gefilmt, wie sie in der Stadt Hakkari den 15-jährigen C. E. während einer Demonstration festnahmen und dabei misshandelten. Die Staatsanwaltschaft wies die Beschwerde von C. E. ab. Hingegen wurden gegen ihn wegen seiner Teilnahme an der Demonstration Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet.
Auch 2008 wurden Demonstrationen zum Tag der Arbeit auf dem Taksim-Platz in Istanbul mit dem unbegründeten Hinweis verboten, dadurch würde die Sicherheit gefährdet. Am 1. Mai wurden in Istanbul ca. 530 Personen wegen Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen festgenommen.
Im Oktober fanden in zahlreichen Provinzen im Süden und Osten der Türkei Demonstrationen gegen die angebliche Misshandlung des inhaftierten PKK-Führers Abdullah Öcalan statt. Berichten zufolge wurde in diesem Zusammenhang gegen mehr als hundert Kinder Anklage erhoben, denen im Falle der Verurteilung mehr als 20 Jahre Haft drohten. Darüber hinaus drohte der Gouverneur der Provinz Adana damit, den Familien, deren Kinder an den Demonstrationen teilgenommen hatten, Sozialleistungen zu streichen, die ihnen Zugang zu Gesundheitsversorgung und medizinischer Behandlung ermöglichen. Eine solche Form von kollektiver Bestrafung würde einer Verletzung des Rechts aller Menschen auf Gesundheit und einen angemessenen Lebensstandard ohne Ansehen der Person gleichkommen.
Erwachsene und Kinder, die in die z.T. gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der Polizei verwickelt waren, wurden nach den Bestimmungen des Antiterrorgesetzes strafrechtlich verfolgt.
Exzessive Gewaltanwendung
Es gab eine zunehmende Anzahl von Berichten darüber, dass die Polizei auf Menschen schoss, weil sie angeblich einer Aufforderung zum Stehenbleiben nicht nachgekommen waren. In vielen Fällen konnte nicht festgestellt werden, dass unmittelbare Todesgefahr oder eine schwere Verletzung drohten, die den Einsatz tödlicher Gewalt erforderlich machten.
Im November wurde der 14-jährige Ahmet Yıldırım von Polizeibeamten aus nächster Nähe angeschossen. Er ist seitdem von der Hüfte abwärts gelähmt. Die Polizisten gaben an, sie hätten Ahmet Yıldırım verdächtigt, auf einem gestohlenen Motorrad unterwegs zu sein, und gezielt auf die Reifen geschossen, als er nicht angehalten habe. Nach Berichten von Augenzeugen wurde kein Warnruf abgegeben.
Folter und andere Misshandlungen
Es gab eine steigende Anzahl von Berichten über Folterungen und andere Misshandlungen in Polizeistationen und Gefängnissen, aber insbesondere auch außerhalb der offiziellen Hafteinrichtungen. Personen, denen kriminelle Straftaten oder politisch motivierte Delikte vorgeworfen wurden, mussten Misshandlungen befürchten. Wer gegen die Misshandlung durch Staatsbedienstete vorging, wurde häufig mit Gegenklagen konfrontiert.
Im Oktober 2008 starb der 29-jährige Engin Çeber im Krankenhaus, nachdem er auf die Polizeistation Istinye gebracht und von dort nach Istanbul ins Metris-Gefängnis verlegt worden war. Der Autopsie zufolge wurde sein Tod durch schwere Hirnblutungen nach heftigen Schlägen auf den Kopf verursacht. 19 Beamte wurden offiziell vom Dienst suspendiert, gegen 60 Staatsbeamte wurde Anklage erhoben, in einigen Fällen wegen Folter. In einer für die Türkei sehr ungewöhnlichen Geste entschuldigte sich der Justizminster bei der Familie von Engin Çeber und räumte ein, dass sein Tod möglicherweise durch Folter herbeigeführt worden sei.
Haftbedingungen
Bei der Umsetzung eines Runderlasses der Regierung aus dem Jahr 2007, der den Inhaftierten in Hochsicherheitsgefängnissen des F-Typs mehr Zeit für gemeinsame Aktivitäten zugestand, gab es keine Fortschritte. Wiederholt wurde von Misshandlungen in den Gefängnissen und während Transporten berichtet.
Gefangene sahen sich willkürlichen Strafmaßnahmen ausgesetzt, darunter Einzelhaft. Personen, die wegen politisch motivierter Straftaten angeklagt bzw. verurteilt waren, wurden nach wie vor in Kleingruppen isoliert.
Im März veröffentlichte der Europäische Ausschuss zur Verhütung der Folter seinen Bericht über die Haftbedingungen des PKK-Führers Abdullah Öcalan. Der Bericht empfahl den türkischen Behörden, ihm bestimmte medizinische Untersuchungen zu gewähren, seine Haftbedingungen zu verbessern und Schritte einzuleiten, um seinen Kontakt mit der Außenwelt zu verstärken.
Unfaire Gerichtsverfahren
Auch 2008 gab es weiterhin verschleppte und unfaire Gerichtsverfahren. Dies galt insbesondere für Fälle, die nach der Antiterrorgesetzgebung verhandelt wurden. Häufig beruhten die Schuldsprüche in diesen Fällen auf dünnem oder unglaubwürdigem Beweismaterial."
https://www.amnesty.de/jahresbericht/2009/tuerkei#unfairegerichtsverfahren
2012
Seither hat sich das zugespitzt und die Antitterror und Präsidentenbeleidigungs gesetze wurden bis viel übers Limit ausgenutzt.
Die "Säuberungswelle" nach dem Putsch ist nur die Krone des Eisberges.
heute bleibt ein Witz einer Satirezeitschrift im Schatten, weil die Realität in der Türkei ihn noch übertrifft.http://www.mopo.de/news/panorama/nach-putschversuch-in-der-tuerkei-bericht--62-schueler-sollen-in-gefaengnis-sitzen-24444770
http://www.telegraph.co.uk/news/2016/07/23/after-the-coup-the-62-children-being-held-in-a-turkish-prison/
Zudem das neue Dekret
Das muss dann vielleicht auch noch angepasst werden, resp. verlängert werden, da ja zuwenig Gerichtspersonal mehr vorhanden ist..
stehen ja selber unter Anklage.
kintarooe schrieb:Hast du Quellen dazu? Der Marco W. saß auch Monate lang in Untersuchungshaft..Das hat sich schon vor Jahren abgezeichnet,
Am 3. März 2011 wurden neun türkische Journalisten und Schriftsteller von der Polizei verhaftet. Ihnen wird vorgeworfen, den Sturz der Regierung vorbereitet zu haben und Mitglieder der ultranationalistischen Ergenekon-Gruppe zu sein.http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+WQ+E-2011-002971+0+DOC+XML+V0//DE
Die Untersuchung dieser Verhaftungen unterliegt der Geheimhaltung, angebliche Beweise für die Festhaltung der Journalisten sind für die Öffentlichkeit nicht einsehbar und es ist noch nicht klar, ob die Gefangenen zu den legitimen Aktivitäten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit als Journalist befragt werden sollen oder ob es weitere Beweise gibt, die nichts mit ihrer Arbeit zu tun haben. Dies alles verstärkt nur den bereits international vorhandenen Verdacht, dass die Verhaftungen politisch motiviert sind und Regimegegner treffen sollen.
1. Die Ermittlungen gegen die Ergenekon-Gruppe haben bisher zur Verhaftung von mehr als 300 Personen geführt, darunter Militärs, Intellektuelle, Akademiker, Politiker und Journalisten, die allesamt konspirativer Tätigkeit gegen die islamistische Regierungspartei AKP verdächtigt werden.
2. Meinungs- und Medienfreiheit ist ein unerlässliches Grundprinzip in modernen Demokratien.
3. Die Menschenrechtsorganisation der Vereinten Nationen für hat sich stark besorgt zu den geschilderten Verhaftungen geäußert und die Türkei aufgefordert, ihren Bürgern das Recht auf Meinungsfreiheit zu garantieren.
4. Die Türkei ist Beitrittskandidat für die Europäische Union.
Kann der Rat darüber Auskunft geben, ob er beabsichtigt, die türkische Regierung im Rahmen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte zu ermahnen, pluralistische Debatten in der Öffentlichkeit zuzulassen?
Verzettelte Anklagen und Verfahren
"Amnesty Report 2009
Türkei
Hintergrund
Recht auf freie Meinungsäußerung
Menschenrechtsverteidiger
Versammlungsfreiheit
Exzessive Gewaltanwendung
Folter und andere Misshandlungen
Haftbedingungen
Unfaire Gerichtsverfahren
Straflosigkeit
Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppen
Gewaltlose politische Gefangene - Wehrdienstverweigerer
Diskriminierung sexueller Minderheiten
Flüchtlinge und Asylsuchende
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Amtliche Bezeichnung: Republik Türkei
Staatsoberhaupt: Abdullah Gül
Regierungschef: Recep Tayyip Erdoğan
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 75,8 Mio.
Lebenserwartung: 71,4 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 35/26 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 87,4%
Vor dem Hintergrund politischer Instabilität und militärischer Auseinandersetzungen kam es 2008 zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen. Berichte über Folter und andere Misshandlungen nahmen zu. Auf kritische Äußerungen reagierten die Behörden mit Einschüchterungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen. Das Recht auf friedliche Versammlung wurde missachtet, und die Ordnungskräfte lösten Demonstrationen unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Das Antiterrorgesetz wurde dazu benutzt, das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken, und die auf Grundlage dieses Gesetzes geführten Verfahren waren häufig unfair. Es gab weiterhin Hürden, die verhinderten, dass Beamte mit Polizeibefugnissen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen wurden. Bei der Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen waren keine Fortschritte zu verzeichnen. Es gab eine Zunahme bei der Abschiebung von Flüchtlingen. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität war weiterhin sehr verbreitet. Gesetze zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen wurden nur zögerlich umgesetzt.
Hintergrund
Die angespannte und instabile politische Lage verschärfte sich weiter. Ursache hierfür waren zum einen juristische Auseinandersetzungen, die u.a. vor dem Verfassungsgericht ausgetragen wurden, und zum anderen bewaffnete Zusammenstöße zwischen der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und den türkischen Streitkräften.
Zwei im Jahr 2008 geführte Prozesse stellten eine Gefahr für das Recht auf Vereinigungsfreiheit dar: Das Verbotsverfahren gegen die regierende Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) wurde damit begründet, die AKP sei ein "Zentrum von Aktivitäten gegen den säkularen Staat". Auch gegen die pro-kurdische Partei für eine demokratische Gesellschaft (DTP) wurde ein Verbotsverfahren eingeleitet mit der Begründung, sie verstoße durch ihre Aktivitäten gegen die Unabhängigkeit des Staates sowie gegen die unteilbare Einheit von Staatsgebiet und Staatsvolk. Den Antrag auf ein Verbot der AKP lehnte der Verfassungsgerichtshof im Juli ab, im Verbotsverfahren gegen die DTP war Ende 2008 noch keine Entscheidung ergangen.
Im Februar beschloss das Parlament eine Verfassungsänderung, um das Kopftuchverbot an den türkischen Universitäten abzuschaffen. Im Juni hob das Verfassungsgericht die Änderung jedoch mit der Begründung wieder auf, sie würde einen Verstoß gegen den Grundsatz des Laizismus darstellen. In dem Urteil wurde allerdings nicht hinreichend ausgeführt, dass diese Einschränkung der Religions- und Gewissensfreiheit notwendig sei, um die Menschenrechte anderer Personen zu wahren.
Nach Abschluss der Ermittlungen gegen die ultranationalistische Untergrundorganisation Ergenekon, der Verbindungen zu staatlichen Institutionen nachgesagt werden, wurde im Juli die Anklageschrift eingereicht. 86 Personen, darunter auch zwei pensionierte Generäle, wurden im Zusammenhang mit einem Putschversuch verschiedener Straftaten angeklagt, darunter politische Morde und Anstiftung zu Gewalt. Der Prozess war Ende 2008 noch nicht abgeschlossen.
Es gab weiterhin bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen der türkischen Armee und der PKK. Das Militär richtete im Süden und Südosten des Landes weitere vorübergehende Sicherheitszonen ein. Durch Bombenanschläge, die oft von unbekannten Einzeltätern oder Gruppen verübt wurden, kamen Zivilisten ums Leben oder wurden verletzt. Die Armee drang bei ihren Offensiven gegen Stützpunkte der PKK auch auf irakisches Hoheitsgebiet vor. Im Oktober genehmigte das Parlament weitere militärische Interventionen im Nordirak.
Im Zuge dieses Konflikts waren türkische Staatsbürger kurdischer Herkunft zunehmend von Feindseligkeiten betroffen. Dazu gehörten Belästigungen, Überfälle und Angriffe auf ihr Eigentum durch unbekannte Einzeltäter oder Gruppen. Im September fanden in Altınova im Westen des Landes mehrere Tage lang derartige Übergriffe statt.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Menschenrechtsverteidiger, Schriftsteller, Journalisten und andere engagierte Bürger wurden unter fragwürdigen Vorwürfen vor Gericht gestellt und in unfairen Verfahren zu willkürlich verhängten Strafen verurteilt. Artikel 301 des Strafgesetzbuchs, der die "Herabwürdigung des Türkentums" unter Strafe stellt, wurde zwar im April vom Parlament abgeändert, er stellte aber weiterhin eine unfaire Beschneidung der Meinungsfreiheit dar. Die Ermittlungen zu Verstößen gegen diesen Artikel wurden fortgesetzt, nach den neuen Bestimmungen ist dafür jetzt eine Genehmigung des Justizministers erforderlich. Nach wie vor wurden auch andere Gesetze und Bestimmungen dafür benutzt, um die freie Meinungsäußerung zu beschränken.
Gerichte verfügten die Sperrung von Websites aufgrund eingestellter Beiträge und missachteten dabei häufig den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Menschen, die abweichende Meinungen äußerten, mussten 2008 mit Gewaltdrohungen rechnen. Diese Drohungen gingen von Einzelpersonen oder Gruppen aus, deren Identität nie ermittelt wurde. In einigen Fällen erhielten die Betroffenen Polizeischutz.
Im August genehmigte Justizminister Mehmet Ali ahin die strafrechtliche Verfolgung des Schriftstellers Temel Demirer gemäß Artikel 301. Dieser hatte die staatlichen Behörden für die Ermordung des Journalisten und Menschenrechtsverteidigers Hrant Dink im Jahr 2007 verantwortlich gemacht.
Gegen neun Mitglieder des Kinderchors der Gemeinde Diyarbakır Yenişehir wurde nach Artikel 7 Absatz 2 des Antiterrorgesetzes ein Strafverfahren eröffnet, weil der Chor beim Festival der Weltmusik in San Francisco u.a. eine kurdische Hymne gesungen hatte. Die Kinder wurden in der ersten Verhandlung freigesprochen, doch der Haftbefehl gegen die Chorleiterin Duygu Özge Bayar blieb bestehen.
Menschenrechtsverteidiger
Türkische Menschenrechtsverteidiger wurden durch ungerechtfertigte Anklagen an ihrer Arbeit gehindert. Gegen einige exponierte Persönlichkeiten wurde wiederholt strafrechtlich ermittelt. Menschenrechtsorganisationen mussten mit der minuziösen Überprüfung ihrer Tätigkeit durch die Behörden rechnen, und einige Menschenrechtsaktivisten wurden wegen ihrer Tätigkeit von unbekannten Einzelpersonen oder Gruppen bedroht.
Der Menschenrechtsverteidiger Orhan Kemal Cengiz erhielt Drohungen, weil er als Anwalt die Familien dreier Männer vertrat, die 2007 bei einem Überfall auf einen christlichen Verlag in Malatya ermordet worden waren. Die Behörden gewährten ihm Personenschutz und nahmen Ermittlungen auf.
Im Januar 2008 wurde Ethem Açıkalın, der Vorsitzende des Menschenrechtsvereins Insan Hakları Derneği (IHD) in Adana, nach dem Antiterrorgesetz strafrechtlich verfolgt. Er hatte an einer Pressekonferenz über den Fall einer mutmaßlichen außergerichtlichen Hinrichtung teilgenommen. Im August berichteten er und ein weiteres IHD-Mitglied, Hüseyin Beyaz, dass die Polizei sie misshandelt habe, als sie Recherchen zur Festnahme von DTP-Mitgliedern durchführten. Hüseyin Beyaz wurde der Arm gebrochen, und gegen beide Männer wurden Ermittlungen wegen "Widerstands gegen Polizeibeamte" eingeleitet.
Versammlungsfreiheit
In einigen Fällen wurden Demonstrationen ohne berechtigten Grund verboten. Ungenehmigte Kundgebungen, besonders im kurdisch besiedelten Südosten des Landes, wurden unter Einsatz exzessiver Gewalt aufgelöst, häufig ohne dass zuvor gewaltfreie Maßnahmen zum Einsatz gekommen wären. Die Polizei setzte bei den Zusammenstößen Plastikgeschosse und scharfe Munition ein, die zu Toten und Verletzten führten. Einige Demonstranten wurden festgenommen und misshandelt. In einigen Fällen saßen Kinder in Hafteinrichtungen für Erwachsene ein. Den Misshandlungsvorwürfen gegen die Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit früheren Demonstrationen wurde nicht angemessen nachgegangen.
Die Feiern zum traditionellen Newroz-Fest, das vor allem in den kurdisch bevölkerten Gebieten nach der Tag-Nacht-Gleiche am 21. März begangen wird, wurden 2008 im Südosten des Landes verboten. Fernsehaufnahmen dokumentierten das gewaltsame Vorgehen der Polizei gegen Menschen, die trotz des Verbots an Demonstrationen teilnahmen.
Angehörige der Sicherheitskräfte wurden dabei gefilmt, wie sie in der Stadt Hakkari den 15-jährigen C. E. während einer Demonstration festnahmen und dabei misshandelten. Die Staatsanwaltschaft wies die Beschwerde von C. E. ab. Hingegen wurden gegen ihn wegen seiner Teilnahme an der Demonstration Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet.
Auch 2008 wurden Demonstrationen zum Tag der Arbeit auf dem Taksim-Platz in Istanbul mit dem unbegründeten Hinweis verboten, dadurch würde die Sicherheit gefährdet. Am 1. Mai wurden in Istanbul ca. 530 Personen wegen Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen festgenommen.
Im Oktober fanden in zahlreichen Provinzen im Süden und Osten der Türkei Demonstrationen gegen die angebliche Misshandlung des inhaftierten PKK-Führers Abdullah Öcalan statt. Berichten zufolge wurde in diesem Zusammenhang gegen mehr als hundert Kinder Anklage erhoben, denen im Falle der Verurteilung mehr als 20 Jahre Haft drohten. Darüber hinaus drohte der Gouverneur der Provinz Adana damit, den Familien, deren Kinder an den Demonstrationen teilgenommen hatten, Sozialleistungen zu streichen, die ihnen Zugang zu Gesundheitsversorgung und medizinischer Behandlung ermöglichen. Eine solche Form von kollektiver Bestrafung würde einer Verletzung des Rechts aller Menschen auf Gesundheit und einen angemessenen Lebensstandard ohne Ansehen der Person gleichkommen.
Erwachsene und Kinder, die in die z.T. gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der Polizei verwickelt waren, wurden nach den Bestimmungen des Antiterrorgesetzes strafrechtlich verfolgt.
Exzessive Gewaltanwendung
Es gab eine zunehmende Anzahl von Berichten darüber, dass die Polizei auf Menschen schoss, weil sie angeblich einer Aufforderung zum Stehenbleiben nicht nachgekommen waren. In vielen Fällen konnte nicht festgestellt werden, dass unmittelbare Todesgefahr oder eine schwere Verletzung drohten, die den Einsatz tödlicher Gewalt erforderlich machten.
Im November wurde der 14-jährige Ahmet Yıldırım von Polizeibeamten aus nächster Nähe angeschossen. Er ist seitdem von der Hüfte abwärts gelähmt. Die Polizisten gaben an, sie hätten Ahmet Yıldırım verdächtigt, auf einem gestohlenen Motorrad unterwegs zu sein, und gezielt auf die Reifen geschossen, als er nicht angehalten habe. Nach Berichten von Augenzeugen wurde kein Warnruf abgegeben.
Folter und andere Misshandlungen
Es gab eine steigende Anzahl von Berichten über Folterungen und andere Misshandlungen in Polizeistationen und Gefängnissen, aber insbesondere auch außerhalb der offiziellen Hafteinrichtungen. Personen, denen kriminelle Straftaten oder politisch motivierte Delikte vorgeworfen wurden, mussten Misshandlungen befürchten. Wer gegen die Misshandlung durch Staatsbedienstete vorging, wurde häufig mit Gegenklagen konfrontiert.
Im Oktober 2008 starb der 29-jährige Engin Çeber im Krankenhaus, nachdem er auf die Polizeistation Istinye gebracht und von dort nach Istanbul ins Metris-Gefängnis verlegt worden war. Der Autopsie zufolge wurde sein Tod durch schwere Hirnblutungen nach heftigen Schlägen auf den Kopf verursacht. 19 Beamte wurden offiziell vom Dienst suspendiert, gegen 60 Staatsbeamte wurde Anklage erhoben, in einigen Fällen wegen Folter. In einer für die Türkei sehr ungewöhnlichen Geste entschuldigte sich der Justizminster bei der Familie von Engin Çeber und räumte ein, dass sein Tod möglicherweise durch Folter herbeigeführt worden sei.
Haftbedingungen
Bei der Umsetzung eines Runderlasses der Regierung aus dem Jahr 2007, der den Inhaftierten in Hochsicherheitsgefängnissen des F-Typs mehr Zeit für gemeinsame Aktivitäten zugestand, gab es keine Fortschritte. Wiederholt wurde von Misshandlungen in den Gefängnissen und während Transporten berichtet.
Gefangene sahen sich willkürlichen Strafmaßnahmen ausgesetzt, darunter Einzelhaft. Personen, die wegen politisch motivierter Straftaten angeklagt bzw. verurteilt waren, wurden nach wie vor in Kleingruppen isoliert.
Im März veröffentlichte der Europäische Ausschuss zur Verhütung der Folter seinen Bericht über die Haftbedingungen des PKK-Führers Abdullah Öcalan. Der Bericht empfahl den türkischen Behörden, ihm bestimmte medizinische Untersuchungen zu gewähren, seine Haftbedingungen zu verbessern und Schritte einzuleiten, um seinen Kontakt mit der Außenwelt zu verstärken.
Unfaire Gerichtsverfahren
Auch 2008 gab es weiterhin verschleppte und unfaire Gerichtsverfahren. Dies galt insbesondere für Fälle, die nach der Antiterrorgesetzgebung verhandelt wurden. Häufig beruhten die Schuldsprüche in diesen Fällen auf dünnem oder unglaubwürdigem Beweismaterial."
https://www.amnesty.de/jahresbericht/2009/tuerkei#unfairegerichtsverfahren
2012
Die Qual in türkischen Gefängnissenhttp://www.fr-online.de/panorama/tuerkei-die-qual-in-tuerkischen-gefaengnissen,1472782,16452736.html
Seither hat sich das zugespitzt und die Antitterror und Präsidentenbeleidigungs gesetze wurden bis viel übers Limit ausgenutzt.
Die "Säuberungswelle" nach dem Putsch ist nur die Krone des Eisberges.
heute bleibt ein Witz einer Satirezeitschrift im Schatten, weil die Realität in der Türkei ihn noch übertrifft.
Mittwoch, 20. Juli 2016http://www.der-postillon.com/2016/07/erdogan-suspendiert-schueler.html
Erdogan suspendiert 30.000 Schüler
Istanbul -
Sie sollten ihre Schule verteidigen, doch jetzt sitzen sie dafür offenbar im Gefängnis: Laut einem britischen Medienbericht sollen 62 Schüler einer Istanbuler Militär-Schule seit dem Putschversuch in der Türkei hinter Gittern schmoren.
..
Die Mütter und Väter befürchten laut "Telegraph", dass an ihren Kindern ein Exempel statuiert werden könnte und sie keinen fairen Prozess erwarten können.
Die Zeitung gibt auch Schilderungen der Anwältin Nazli Tanburaci Altac wieder. Nach ihren Angaben seien 55 der Schüler zusammen in einem Gerichtssaal vernommen worden. Jeder habe nur zwei bis drei Minuten Zeit für eine Aussage gehabt.
http://www.telegraph.co.uk/news/2016/07/23/after-the-coup-the-62-children-being-held-in-a-turkish-prison/
Zudem das neue Dekret
Nach der Ausrufung des Ausnahmezustands in der Türkei hat die Regierung die Dauer des zulässigen Polizeigewahrsams auf 30 Tage ausgedehnt. Am Samstag wurde ein Dekret veröffentlicht, das erlaubt, Verdächtige künftig ohne Anklage bis zu 30 Tage festzuhalten. Gewöhnlich beträgt die Höchstdauer vier Tage. Laut Präsident Recep Tayyip Erdoğan wurden seit dem gescheiterten Militärputsch vor einer Woche 11 000 Menschen in Gewahrsam genommen.http://www.sueddeutsche.de/politik/recep-tayyip-erdoan-tuerkei-dekret-erlaubt-verdaechtige-tage-festzuhalten-1.3091991
Das muss dann vielleicht auch noch angepasst werden, resp. verlängert werden, da ja zuwenig Gerichtspersonal mehr vorhanden ist..
stehen ja selber unter Anklage.