@SouthBalkan Herrlich.. :‘D
Das edle Volk der Griechen hat alles Recht der Welt sich selbst zu verteidigen und beruft sich doch nur auf das UNO-Recht.
Wäre auch niemals ein Problem und würde mich nicht entferntesten interessieren. Sollen sie doch das ganze griechische Militär auf die Inseln schicken.
Nur solltest du - mein heuchlerischer nationalistischer Freund – ganz dringend deine Klappe halten, wenn es um völkerrechtswidrige Angriffe in Syrien geht. Was denkst du eigentlich, worauf sie die Türkei in dem Fall beruft? Auch auf alla-turca Recht?
Im Gegensatz zu der türkischen Bedrohung, die abstrakter Natur ist, sind die Angriffe aus Syrien real gewesen. Assad übt und übte keine Herrschaft über den Norden Syriens aus.
Aber dennoch sind die Türken dabei, völkerrechtswidrig zu handeln? Klar doch.
Erinnere dich mal, wie die Diskussion anfing. DU hast von dem Lausanne-Vertrag gesprochen und davon geredet, dass dieser alles eindeutig klären würde!
Beitrag von SouthBalkan (Seite 1.221)Im Vertrag von Lausanne heißt es in Artikel 12, dass die Souveränität für einen Streifen von 3 Seemeilen vor der türkischen Küste bei der Türkei verbleibe.
Alle Inseln welche außerhalb dieser 3 Seemeilen liegen gehören zu Griechenland.
Es gibt in der Ägäis keine "grauen Zonen" oder "umstrittene Gebiete". Rechtlich ist der Grenzverlauf eindeutig.
Es ist rechtlich eindeutig. Diese Inseln gehören zu Griechenland. Es gibt zwischen Griechenland und der Türkei keine "grauen Zonen" oder "umstrittene Gebiete".... Ich weiß dass der türkische Staat seit Jahrzehnten scharf darauf ist diese Inseln und Teile der Ägäis an sich zu reißen. Rechtlich ist es jedoch eindeutig. Es gibt nichts zu verhandeln.
Alle im Vertrag nicht namentlich erwähnten Inseln, welche innerhalb der 3 Seemeilen Zone der türkischen Küste vorgelagert sind, gehören zur Türkei, alle im Vertrag nicht namentlich erwähnten Inseln außerhalb der 3 Seemeilen Zone vor der türkischen Küste, gehören nicht zur Türkei.
Genau deswegen wurde dieser Abschnitt im Artikel 12 des Vertrages von Lausanne festgelegt, damit die Zugehörigkeit der vielen kleinen Inseln eindeutig geklärt ist.
Das war alles auf den Lausanne-Vertrag bezogen, der vermeintlich alles klar regeln würde. Ich habe dir aufgezeigt, dass auf dessen Fundament es eben nicht eindeutig ist und dir Beispiele dafür gebracht.
Erst danach kam das Zusatzprotokoll zur Sprache, dessen rechtliche Bindung ich dann auch angezeweifelt habe. Zu Recht!
Es hat eben keine völkerrechtliche Bindung. Mit der völkerrechtlichen Begründung kreidest du allerdings wahllos alles der Türkei an. Du kannst der Türkei höchstens Wort- oder Vertragsbruch ankreiden. (Wobei das eher Italien anbringen müsste.)
Das geht aber, wie belegt, genauso andersherum:
Griechenland selbst hält sich nicht an den Vertrag zur Entmilitarisierung, hat die Dodokanes Inselns im Übrigen nicht erst seit einigen Jahren militarisiert, sondern schon vor Jahrzehnten, als es noch kaum größere Konflikte in dem Gebiet gab. Nimmt als Vorwand eine vermeintliche Aggression der Türkei in Zypern als Begründung, welche genau umgekehrt in Sinne der Türkei zum Tragen kommen müsste und ihre Invasion begründet.
"Ägäis" Armee gegründet hat mit über 100.000 Soldaten an der kleinasiatischen Küste
Ja, und? Welche Rolle spielt das? Sie können so viele Soldaten stationieren, wie sie lustig sind. Welchen Vertrag tangiert das? Hat die Türkei wie Griechenland die Pflicht, das Inland zu entmilitarisieren? Nein, also..
Wie gesagt, die internationalen Gerichte können sich gerne mit den türkischen Anliegen beschäftigen, die Türkei lehnt es jedoch ab das internationale Recht anzuwenden, stattdessen erfindet es das "Recht a la turca" was außerhalb des internationalen Rechts steht.
Nein, das einzige „internationale Recht“ ist in diesem Fall der Lausanne Vertrag. Daran hält man auch fest, unabhängig davon, ob man das in Zukunft revidieren will oder nicht.
Wie ich auch schon schrieb. Kein Vertrag ist für die Ewigkeit..