Unruhen in der Ukraine
06.05.2014 um 17:46Cyberberkut schrieb:wieso? Wenn in meinem Land eine Nationalistisch geprägte Regierung durch eine gewaltsame Machtübername zustandekommt, dann wäre ich auch bereit eine Waffe in die Hand zu nehmen und für die Freiheit mitzukämpfen.Das ist ja für die Frage irrelevant, jedenfalls bist du dann kein Zivilist mehr gemäß Völkerecht
und ob man den Widerstand unbedingt bewaffnet leisten muss sei dahingestellt. Immerhin gab es dort ja keine Vorkomnisse die eine Bewaffnete übernahme notwendig erschienen liesen
Cyberberkut schrieb:ch kann diese Menschenverachtende Haltung nicht mehr ertragen.haha, heuchel hier doch nicht den Humanisten vor.
Auch ein Kombatant nach deiner Definition
Nun da gibt es Erweiterungen die aber in der Realität sicher zu Problemen führen
Schon die Haager Landkriegsordnung (HLKO) gesteht zivilen Aufstandsgruppen den Kombattantenstatus zu, wenn sie nämlich gegen eine Invasion in der sogenannten Levée en masse zu den Waffen greifen, um sich zu verteidigen. Artikel 2 der HLKO verlangt in diesem Fall lediglich offenes Tragen der Waffen und das Beachten der Gesetze und Gebräuche des Krieges.
In den Genfer Konventionen wurde diese Bestimmung um Guerillakämpfer erweitert. Zivilpersonen, die während bewaffneter Auseinandersetzungen, eines Krieges oder eines nationalen Befreiungskampfes zu den Waffen greifen, gelten als Kombattanten, wenn sie ihre Waffen offen tragen, solange sie für den Gegner sichtbar sind. Sie benötigen auch keine Unterscheidung von der Zivilbevölkerung in Form von Kennzeichnung oder Uniform, um als Kombattant zu gelten. Sie verlieren den Kombattantenstatus nicht zwingend, machen sich aber u. U. strafbar. Ihr Status als Kombattanten ist unabhängig davon, ob sie selbstständig kämpfen oder ob sie eine Kriegspartei unterstützen.