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Legalisierung von Cannabis

13.132 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Berlin, Cannabis ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Legalisierung von Cannabis

04.12.2023 um 12:49
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Also in meinen Augen ist ein realistischer Grenzwert bezogen auf das Führen eines Kraftfahrzeugs für THC genau Null. Übrigens auch bezogen auf Alkohol.
Mir erschließt sich nicht so recht, warum man im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr, wenn man tonnenschwere Stahlkonstrukte bewegt, unbedingt künstlich berauscht oder enthemmt sein sollte.
es geht bei dem grenzwert nicht darum bekifft fahren zu dürfen, sondern vielmehr darum, daß wenn du heute frei hast und einen kiffst und am nächsten tag dann angehalten wirst, der grenzwert noch so hoch ist, das du deinen führerschein verlierst, obwohl du am vortag gekifft hast.

der zeitplan wackelt zwar, aber daß das ganze noch gekippt wird glaube ich nicht.

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04.12.2023 um 12:52
Zitat von ToxidToxid schrieb:Nein, aber Hasso Suliak ist der Mann dafür. Und Dirk Heidenblut ist Mitglied der Fraktionsspitze. Gepaart mit der Massenpanik im Gärtnerforum ist das wohl der Stand der Dinge.
Habe gerade auf der Instgram Seite von Dirk Heidenblut geschaut und tatsächlich hat er dort bestätigt, dass es aktuell an der Fraktionsspitze der SPD hängt.
Zitat von ToxidToxid schrieb:Den Lappen biste trotzdem erstmal los, und als Kiffer kann die Führerscheinstelle trotzdem Ärger machen, wie die Fahrtüchtigkeit durch eine MPU nachweisen usw.
Wer nimmt dir den Führerschein zu welchen Zeitpunkt denn ab? Sicherlich nicht, wenn Du einen positiven Urin Test hattest.


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04.12.2023 um 12:59
Zitat von VinsmokeVinsmoke schrieb:Wer nimmt dir den Führerschein zu welchen Zeitpunkt denn ab? Sicherlich nicht, wenn Du einen positiven Urin Test hattest.
Man muss dem Urintest ja nicht zustimmen, dann bist du bis zur Auswertung der Blutprobe auf der sicheren Seite. Ist der Urintest deutlich drüber, dann bist du den Lappen erstmal los.

Ist bei Alkohol ähnlich, da kannste den bei 0,8 Promille behalten, bei 1,2 bist du den bis zur Auswertung der Blutprobe definitiv los.

Und ein Dauerkiffer ist auch nach Abklingen des Rausches deutlich über 1ng, eher so bei 6-8ng am nächsten Tag.


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04.12.2023 um 14:27
Die Abstimmung im Bundestag wird wohl ohne Fraktionszwang stattfinden, wenn sie denn noch kommt.

736 Sitze, also werden 369 Stimmen benötigt

206 SPD
197 CXU
118 Grüne
92 FDP
82 AFD
39 Linke (bzw 28 + 11 ausgetretene)
2 Fraktionslose

Ich gehe davon aus, dass Grüne voll zustimmen werden, die 28 Linke +11 auch. Bei der FDP wird es schon enger, kann mir kaum vorstellen, dass Leute wie Kubicki oder Strack-Zimmermann dafür stimmen. Ich gehe mal von 80 Stimmen aus. Die Union wird geschlossen dagegen stimmen, nur um der Regierung eine reinzuwürgen. Bei der AFD könnte es paar Stimmen geben, aber wohl eher nicht viele.

Macht zusammen

118+80+39=237 Stimmen

dazu noch die Schnarchnasen der SPD von 204 Stimmen.

Macht 441 Stimmen

Gibt es also etwa mehr als 72 Abweichler, dann ist das CannG gescheitert. Ist jetzt natürlich nur kurz überschlagen das ganze, aber so in etwa könnte es aussehen ohne Fraktionszwang.


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04.12.2023 um 15:29
Zitat von EZTerraEZTerra schrieb:es geht bei dem grenzwert nicht darum bekifft fahren zu dürfen, sondern vielmehr darum, daß wenn du heute frei hast und einen kiffst und am nächsten tag dann angehalten wirst, der grenzwert noch so hoch ist, das du deinen führerschein verlierst, obwohl du am vortag gekifft hast.
Na und? Was hat der Zeitpunkt des Konsums damit zu tun? Es geht um den Zeitpunkt der Teilnahme am Straßenverkehr. Wenn Du zu diesem Zeitpunkt fahruntüchtig bist, spielt es keine Rolle, wann diese Fahruntüchtigkeit herbei geführt wurde.
Wenn du heute viel Alkohol trinkst, so dass du morgen noch immer zu viel Alkohol im Blut hast, dann bist Du auch morgen noch fahruntüchtig.
Der einzige Unterschied ist, dass THC offenbar sehr viel länger braucht, bis es abgebaut ist.


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04.12.2023 um 15:33
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Also in meinen Augen ist ein realistischer Grenzwert bezogen auf das Führen eines Kraftfahrzeugs für THC genau Null. Übrigens auch bezogen auf Alkohol.
@azazeel
Das sehe ich genau so.
Wer motorisiert unterwegs ist, sollte nüchtern sein.


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04.12.2023 um 17:15
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Wer motorisiert unterwegs ist, sollte nüchtern sein.
Richtig, aber das Problem (jedenfalls aus Sicht der Kiffer ) ist ja, dass du, wenn du nach dem Cannabis Konsum wieder nüchtern bist, dennoch immer noch die Abbauprodukte nachweisbar sind.
Und genau darum geht es, die Grenze zu finden, wo man zwar den Konsum noch nachweisen kann, die Person aber dennoch nüchtern ist.


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04.12.2023 um 19:38
Man muß unterscheiden zwischen der Nachweisgrenze die messtechnisch möglich ist noch nach Wochen und einem Grenzwert.
Bei Alkohol ist der Grenzwert bei 0,8 Promille. Bei einem Abbau von 0,1 Promille wär man nach theor. 8h bei 0.
Nach Cannabis können die Abbauprodukte noch etliche Wochen nachgewiesen werden
Vielleicht gibt es eine Meßmethode für Allkohol im Nano-Promillebereich noch nach Wochen, aber darum geht es bei Alkohol nicht.
Ein Opiat-Schnelltest wird auch nach Essen eines Mohnbrötchens pos. anschlagen, aber darf man deswegen kein Auto mehr fahren?
D.h. es geht statt einer techn. möglichen Nachweisgrenze um einen sinnvollen real. Grenzwert.


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04.12.2023 um 19:54
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Richtig, aber das Problem (jedenfalls aus Sicht der Kiffer ) ist ja, dass du, wenn du nach dem Cannabis Konsum wieder nüchtern bist, dennoch immer noch die Abbauprodukte nachweisbar sind.
@Groucho
Guter Einwand. Ich musste jetzt erstmal nachlesen. Ich glaube, wenn die Angaben unten stimmen, ist das Problem nicht so groß.

Beim Alkohol wird ja nicht nach Abbauprodukten gefahndet, sondern nach Alkohol im Blut.

Bei Rauschgiften kann man den Konsum z.B. in den Haaren nachweisen.
Das war damals das Problem von Christoph Daum.

Das sind jetzt aber verschiedene Dinge.
Ist Alkohol in meinem Körper nachweisbar? Bekomme ich Probleme, bei einer Verkehrskontrolle?
Ob ich mir vor 6 Monaten die Kante gegeben habe, interessiert ja die Verkehrskontrolle ich.

Cannabis:
Im Blut kann THC drei bis vier Stunden nach dem Konsum noch nachgewiesen werden.
Im Speichel kann THC zwischen 24 und 72 Stunden nach dem Konsum noch nachgewiesen werden.
Im Urin kann THC zwischen drei und 30 Tage nach dem Konsum noch nachgewiesen werden.
Quelle: https://www.google.de/search?q=Cannabis+Bluttest+THC&sca_esv=587745529&source=hp&ei=pR1uZe28GsmIxc8P4o6_gAU&iflsig=AO6bgOgAAAAAZW4rtRCqfFOSiQ36ySZVy_avAmsjADjw&ved=0ahUKEwito_bet_aCAxVJRPEDHWLHD1AQ4dUDCAs&uact=5&oq=Cannabis+Bluttest+THC&gs_lp=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&sclient=gws-wiz

Ich weiss nicht, wie das aktuell gehandhabt wird.
Bei einer THC-Kontrolle im Straßenverkehr, könnte ja ein Speicheltest gemacht werden.
Wenn der Test positiv ausfällt, wird eine Blutprobe angeordnet. Und die fällt dann genauer aus.

Ich bin für 0%.
Wenn mit Grenzwerten gearbeitet werden soll, muss der ausgehandelt werden.

Ich bin keine Spaßverderberin. Es ist einfach so, dass ich diese Unfälle grauenvoll finde,
weil ein unbeherrscht gesteuertes Auto sehr viel Leid anrichten kann.


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04.12.2023 um 20:50
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ich bin für 0%.
Wenn mit Grenzwerten gearbeitet werden soll, muss der ausgehandelt werden.

Ich bin keine Spaßverderberin. Es ist einfach so, dass ich diese Unfälle grauenvoll finde,
weil ein unbeherrscht gesteuertes Auto sehr viel Leid anrichten kann.
Oh Mann, für was sabbeln wir hier uns ewig einen ab wenn du wieder mit BILD- und CSU- Argumenten kommst ich geb's auf...
Dann auch Alkohol 0 im Straßenverkehr.
Aber Bier und Wein ab 16.


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04.12.2023 um 20:57
Zitat von hiddenhidden schrieb:Oh Mann, für was sabbeln wir hier uns ewig einen ab wenn du wieder mit BILD- und CSU- Argumenten kommst ich geb's auf...
Dann auch Alkohol 0 im Straßenverkehr.
Aber Bier und Wein ab 16.
@hidden
Sag ich doch: 0 Alkohol im Straßenverkehr. Steht doch in meinem Beitrag.

Was hat denn trinken, kiffen mit dem Straßenverkehr zu tun?
Warum verknüpft du beides?

Ausserdem:
CSU und Bier...da war doch was?
Seit wann betrachtet die CSU Alkohol als Droge?


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04.12.2023 um 21:20
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Bei einer THC-Kontrolle im Straßenverkehr, könnte ja ein Speicheltest gemacht werden.
Wenn der Test positiv ausfällt, wird eine Blutprobe angeordnet. Und die fällt dann genauer aus.
Das Problem dabei ist doch dass die meisten Tests auch Tage nach dem Konsum anschlagen können. Als würden zwei Gläser Wein vom Samstag dazu führen, dass jemand bei einer Kontrolle am Mittwoch den Führerschein für 24h abgeben müsste.

Es wäre besser wenn hier Tests benutzt werden die anzeigen können ob der konsum erst kürzlich stattfand oder schon viel Stunden zurück liegt. Ich weiß aber leider nicht wie verbreitet diese Tests sind und ob sie in Deutschland überhaupt zugelassen, sind.
Nun haben Wissenschaftler des Center for Systems Biology am Massachusetts General Hospital Research Institute einen neuen THC-Schnelltest vorgestellt, der in fünf Minuten einen erst kurz zurückliegenden Cannabis-Konsum anhand des Speichels belegen kann. Laut der Publikation im Fachmagazin Science Translational Medicine kann der Schnelltest außerdem unterscheiden, ob der Cannabis-Konsum 12 Stunden oder mehr zurückliegt. Dieser Wert ist entscheidend, weil dann die psychoaktive Wirkung bereits vergangen ist und der Konsument eigentlich wieder als „nüchtern“ einzustufen ist.
Quelle: https://www.forschung-und-wissen.de/nachrichten/medizin/neuer-schnelltest-erkennt-cannabis-konsum-in-minuten-13375472


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Legalisierung von Cannabis

04.12.2023 um 21:26
Es geht hier im Thread immer noch und nur um einen akzeptablen Grenzwert im Straßenverkehr, im Gegensatz zur Nachweisgrenze.
Die gibt es beim Alkohol aber nicht bei Cannabis.
Es geht uns hier nicht um Null Toleranz.
Es geht um behördliche Grenzen, also Gesetze und nicht um pers. Ansichten.


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04.12.2023 um 21:47
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ich bin keine Spaßverderberin. Es ist einfach so, dass ich diese Unfälle grauenvoll finde,
weil ein unbeherrscht gesteuertes Auto sehr viel Leid anrichten kann.
Da bin ich ganz bei dir.
Aber nun ist ein Kiffer eben nicht drei bis dreißig Tage bekifft nach einem Joint, obwohl man das Zeug laut deinem link so lange nachweisen kann. Insofern wäre da eine o Grenze ziemlich falsch.


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04.12.2023 um 21:51
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Das Problem dabei ist doch dass die meisten Tests auch Tage nach dem Konsum anschlagen können. Als würden zwei Gläser Wein vom Samstag dazu führen, dass jemand bei einer Kontrolle am Mittwoch den Führerschein für 24h abgeben müsste.
@Bone02943
Das kann ich mir nicht vorstellen. Alkohol wird doch recht schnell im Körper abgebaut.
Du redest von 2 Gläsern Wein, nicht vom Komasaufen.
Aber da ich deine Behauptung momentan nicht widerlegen kann, nehme ich es hin.


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04.12.2023 um 22:23
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Aber da ich deine Behauptung momentan nicht widerlegen kann, nehme ich es hin.
Das war keine Behauptung, sondern ein Vergleich.
@bone02934 wollte dir nur an einem Beispiel zeigen, dass es keine Gleichbehandlung ist, wenn man in beiden Fällen O% fordert.


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04.12.2023 um 22:49
Ihr macht ständig den Fehler den eigentlichen Unterschied und die Ungleichbehandlung nicht zu verstehen und geht immer nur davon aus das es ein Problem ist unter THC Einfluss zu fahren. Das dies aber Fahrerlaubnisrechtlich überhaupt keine Rolle spielt scheint hier nicht richtig klar zu sein. Es spielt keine Rolle ob ich mit einem LKW, PKW, dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs bin. Sobald die Abbauprodukte einen Regelmässigen oder mehr als einmaligen Konsum nachweisen gilt man als nicht tauglich zum führen eines KFZ und ist mindesten mit einem Ärztlichen Gutachten oder der MPU konfrontiert. Sollte diese dann innerhalb der immer zu kurz gewählten Frist nicht erfolgen (positiv) ist der Lappen weg ganz egal ob ich berauscht gefahren bin oder nicht. Auf der andren Seite darf jeder Aktenkundige Alki sich mit 0,5 Promille hinter Steuer setzen und darf nach einer Kontrolle fröhlich weiterfahren.

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass
1.
Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Mai 2011 (BGBl. I S. 821) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,
2.
Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder
3.
missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen
vorliegt. Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html


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04.12.2023 um 23:46
Zitat von amtraxxamtraxx schrieb:Sobald die Abbauprodukte einen Regelmässigen oder mehr als einmaligen Konsum nachweisen gilt man als nicht tauglich zum führen eines KFZ und ist mindesten mit einem Ärztlichen Gutachten oder der MPU konfrontiert.
@amtraxx
Das ist für mich eine ganz andere Geschichte, die separat diskutiert werden muss.
Mir geht es um die tatsächliche Fahrtauglichkeit.
Bis zu welchem Wert bin ich nicht beeinträchtigt und ab wann
gehe ich größere Risiken ein, schätze ich Situationen falsch ein usw.


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05.12.2023 um 00:02
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Mir geht es um die tatsächliche Fahrtauglichkeit.
Kannst du gerne haben wurde auch alles von mir hier schon erklärt....

Beitrag von amtraxx (Seite 587)


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05.12.2023 um 13:05
Zitat von amtraxxamtraxx schrieb:Kannst du gerne haben wurde auch alles von mir hier schon erklärt....
@amtraxx
Danke. Hab ich damals nicht gelesen.
Ich hole es nach.


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