Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?
13.11.2013 um 19:26@Jacobus
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".Wo ist jetzt das Problem? Genau das wurde hier erklährt. Das Land "Deutsches Reich" hat nur seinen Namen geändert.... Das Bundesverfassungsgericht wiederlegt dich also.