Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?
20.08.2018 um 05:25Verstehe ich richtig, die haben versucht das Finanzamt mit gefälschten Schecks zu bestehlen? Die haben doch jede Realitätsanhaftung verloren.
Spöckenkieke schrieb:Verstehe ich richtig, die haben versucht das Finanzamt mit gefälschten Schecks zu bestehlen? Die haben doch jede Realitätsanhaftung verloren.Ich könnte mir sogar vorstellen, dass es in ihren Köpfen sogar legitim war dies zu tun und die Schecks echt.
Montag, 20.08.2018
Bisher ein Tatverdächtiger nach Reichsbürgerlesung
Bautzen. ... Die Ermittlungen der Polizei zu den Begleitumständen einer Lesung zum Thema Reichsbürger Mitte Juni im Bautzener Landratsamt laufen derzeit noch immer auf Hochtouren, ... Ermittelt werde wegen Bedrohung, Beleidigung und Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz.
In Bautzen hatte der Autor Tobias Ginsburg aus seinem Buch „Die Reise ins Reich“ gelesen. Er hatte sich monatelang unter falschem Namen in der Szene bewegt.
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Nachdem es bereits im Vorfeld der von der Landeszentrale für politische Bildung organisierten Lesung offene Drohungen gegeben hatte, war es auch am Einlass und im Nachgang zu hitzigen Wortgefechten und Bedrohungen gekommen, weil einigen Interessierten der Zugang verwehrt worden war. ... Nach der Veranstaltung war es dann zu Einschüchterungsversuchen gekommen, so Platz. Mehrere Personen hätten mit einem Auto provokativ den Veranstaltungsort umkreist. Einige Besucher berichteten zudem in sozialen Netzwerken, aus Autos fotografiert worden zu seien. Anschließend kursierten im Internet auch Videos, gedreht und kommentiert von den Kritikern der Veranstaltung.
Eine Mitarbeiterin der Landeszentrale hatte daraufhin Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Ermittlungen führt der polizeiliche Staatsschutz. Aktuell bestehe Tatverdacht gegen eine Person. „Aus kriminaltaktischen Gründen können keine weiteren Aussagen zum Ermittlungsstand getroffen werden“, ...
... eine ähnliche Veranstaltung in Chemnitz ... Ein Mitarbeiter sei beispielsweise im Anschluss auf dem Heimweg von Unbekannten über 30 Kilometer per Auto verfolgt worden, ... Offenbar sollte die Adresse des Mitarbeiters ausgekundschaftet werden.
emz schrieb:Dieses Auskundschaften von Namen und Adresse, das Veröffentlichen von Fotos, das ist ein häufiges reichsdeppisches BemühenDas kennt man ja auch von den Esoekeln in Sachen Esowatch/Psiram... die hätten auch immer gerne gewußt wo sie ihre Kameraden hinschicken hätten sollen
rambaldi schrieb:Das kennt man ja auch von den Esoekeln in Sachen Esowatch/Psiram... die hätten auch immer gerne gewußt wo sie ihre Kameraden hinschicken hätten sollenDafür kannst Du ja einen Beleg finden.
rambaldi schrieb:Das kennt man ja auch von den Esoekeln in Sachen Esowatch/Psiram... die hätten auch immer gerne gewußt wo sie ihre Kameraden hinschicken hätten sollenDas ist etwas missverständlich. Die Esoeckel wüssten gerne die Adressen und Identiäten der Psiramautoren.
Lilwani schrieb am 02.08.2018:Kleiner Fun Fact am Rande: es gibt tatsächlich mitten in Hessen ein Territorium, welches nicht als Territorium der Bundesrepublik gilt.@Lilwani
Allerdings gehört es auch keinem anderen Land an, sondern ist ein nicht-staatliches Territorium. Es handelt sich um die Geschäftsräume der EZB.
Lingu schrieb:Nicht dass ich es anzweifleDas solltest Du aber.
"Reichsbürger" droht Justiz mit russischem Militär
Ein 61-jähriger mutmaßlicher Reichsbürger muss sich wegen Volksverhetzung, Beleidigung und versuchter Nötigung vor Gericht verantworten.
Vor dem Gerichtssaal herrschen erhöhte Sicherheitsmaßnahmen, die Zuschauer müssen sich stärkeren Kontrollen unterziehen. Zusätzliche Polizeibeamte sind vor und im Gerichtssaal postiert. Ein Mann mit kurzen braun-grau melierten Haaren und einer schmalen eckigen Brille sitzt in schwarzer Lederjacke ruhig auf der Anklagebank. Der Sicherheitsaufwand gilt ihm - denn der mutmaßliche Reichsbürger hat der Augsburger Justiz mit nicht weniger gedroht als der sowjetischen Militärstaatsanwaltschaft.
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Die Kripo Augsburg hatte diesen Fall von Kollegen aus Baden-Württemberg übernommen. Dort war eine Anzeige wegen volksverhetzender Kommentare im Internet eingegangen. Es handelte sich um einen Beitrag des Accounts, der angeblich dem Angeklagten gehört. In den Kommentaren werden Flüchtlinge als "krankes Geschmeiß", "Bodensatz der Welt" und "Abfall" bezeichnet. Zudem sei der Grünen-Politiker Cem Özdemir in einem hetzerischen Kommentar beleidigt worden. Als Bundestagsabgeordneter machte dieser bereits eine Zeugenaussage in Berlin.
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Neben den Beleidigungen und Hetzen wird dem Angeklagten Nötigung vorgeworfen. So soll der Kraftfahrer eine 42-jährige Obergerichtsvollzieherin aufgefordert haben, nicht mehr mit ihm in Kontakt zu treten. Weil sie eine Zwangsvollstreckung über 600 Euro nicht fallen lassen wollte, drohte ihr der 61-Jährige, die "sowjetische Militärstaatsanwaltschaft" einzuschalten. ... Nachdem dieses Schreiben nicht die gewünschte Wirkung erzielt hatte, sandte der 61-Jährige laut Anklage dem Präsidenten des Augsburger Landgerichts, Herbert Veh, ebenfalls ein Schreiben, in dem er ihn dazu aufforderte, alle Verfahren gegen ihn einzustellen. Da die Akten keine "Alliierten-Kennzeichen" besäßen, seien sie ohnehin rechtlich nicht existent, steht in dem Brief. Eine "kriminelle Handlung" sei das Vorgehen des Gerichts aus seiner Sicht. Das Dokument sei vom "Oberreichsanwalt" und an den Geschäftsführer der Firma Landgericht Augsburg adressiert gewesen, sagt Veh. Unterschrieben hat der Angeklagte mit "Der Mensch" und seinem Vornamen. Auch Veh wurde mit der "sowjetischen Militärstaatsanwaltschaft" gedroht. Auf Nachfrage der Verteidigung erklärt dieser, dass er sich durchaus bedroht fühle.
Da es noch Unklarheiten gibt und einige wichtige Zeugen nicht im Gericht erscheinen, wird der Prozess schließlich vorerst unterbrochen. Voraussichtlich wird das Verfahren im Oktober fortgesetzt
3THINKER schrieb:Meine Frage ist: Befürchtet man tatsächlich, dass sich russisches Militär in Bewegung setzt?Nein, das ist aber in dem Zusammenhang auch nicht die Frage.
3THINKER schrieb:Meine Frage ist: Befürchtet man tatsächlich, dass sich russisches Militär in Bewegung setzt?
towel_42 schrieb:Nein, das ist aber in dem Zusammenhang auch nicht die Frage.Das Zitat beginnt aber mit der Information, dass mit russischen Militär gedroht wurde.
3THINKER schrieb:Daher ist die Frage, ob die Drohung ernst genommen wurde, durchaus berechtigt.Nein, sie ist ähnlich bescheuert, als würde der Angeklagte mit einem Angriff von rosa Killereinhörnern drohen, und gefragt würde ob das ernst genommen wurde.
3THINKER schrieb:Daher ist die Frage, ob die Drohung ernst genommen wurde, durchaus berechtigt.Die Drohung wurde ja ernst genommen, sonst gäbe es ja keine Anklage.
Auf Nachfrage der Verteidigung erklärt dieser, dass er sich durchaus bedroht fühle.Dass der Präsident des Augsburger Landgerichts, Herbert Veh, nicht in Angst und Schrecken verfällt, weil ihm mit sowas wie der "sowjetischen Militärstaatsanwaltschaft" gedroht wird, versteht sich von selbst. Was allerdings aus dem Schreiben hervorgeht, ist der generelle Versuch, den Präsidenten zu bedrohen, wenngleich mit untauglichen Mitteln. Denn hier ist bereits der Versuch strafbar.
(1) Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Mitteilung über einen anderen macht oder übermittelt und ihn dadurch der in Absatz 1 bezeichneten Gefahr einer politischen Verfolgung aussetzt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wird in der Anzeige, Verdächtigung oder Mitteilung gegen den anderen eine unwahre Behauptung aufgestellt oder ist die Tat in der Absicht begangen, eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen herbeizuführen, oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.
emz schrieb:Was allerdings aus dem Schreiben hervorgeht, ist der generelle Versuch, den Präsidenten zu bedrohen, wenngleich mit untauglichen Mitteln. Denn hier ist bereits der Versuch strafbar.Welche Gefahr geht denn von einer Drohung mit untauglichen Mittleln aus?
3THINKER schrieb:Daher ist die Frage, ob die Drohung ernst genommen wurde, durchaus berechtigt. Die Drohung selbst, kann man zur Beurteilung des Delinquenten heranziehen. Der Umgang mit dieser Drohung liefert dagegen Informationen über den Bedrohten.
emz schrieb:Dass der Präsident des Augsburger Landgerichts, Herbert Veh, nicht in Angst und Schrecken verfällt, weil ihm mit sowas wie der "sowjetischen Militärstaatsanwaltschaft" gedroht wird, versteht sich von selbst.Das stimmt scheinbar nicht, denn die Stadtzeitung schreibt dazu:
3THINKER schrieb:Weshalb werden Leute beschuldigt, wenn noch gar nicht klar ist, ob die Anschuldigungen zutreffen?Es wird immer erst vor Gericht geklärt ob ein Beschuldigter auch ein Täter ist. :palm:
Kann man das nicht vorab ausermitteln?