@Thorsteen Ich habe überlesen, dass Du den Halter meintest, nicht den Eigentümer. Der Halter steht im Fahrzeugschein drin und ist derjenige, der über das Fahrzeug verfügt (der Besitzer). Und da stand die "BRD Finanz GmbH" höchstens dann drin, wenn das Mitarbeiterfahrzeuge dieses Unternehmens waren.
Eigentum und Besitz sind aber im BGB unterschiedliche Dinge. Nehmen wir das geleaste Fahrzeug:
Da ist der Leasinggeber (Bank) der Eigentümer aber kein Besitzer/Halter und der Leasingnehmer ist der Besitzer/Halter (also der, der z.B. die Strafzettel bekommt) aber eben nicht der Eigentümer. In dem Fall behält auch die Bank den "Fahrzeugbrief", damit der Leasingnehmer das Auto nicht verkaufen kann, weil sonst der Käufer dieses Autos dieses gutgläubig erwerben könnte und die Bank das Auto nicht zurückfordern könnte und lediglich auf Schadensersatzzahlungen des Leasingnehmers beschränkt wäre.
Der Fahrzeugbrief (heute richtig: Zulassungsbescheinigung Teil I) dient damit nur als Beweiserleichterung, wem das Auto nun gehört. Selbstverständlich könntest Du, sollte Dir diese Urkunde gestohlen werden, eine neue Urkunde ausstellen lassen und Du wärst zu jeder Zeit Eigentümer Deines Autos.
Blöd wird es, wenn Du jemandem Dein Auto z.B. leihweise überlässt und derjenige hat auch den Brief. Dann könnte der Dein Auto verscherbeln und Du würdest es nicht wiederbekommen. Deswegen sollte man diese Urkunde auch sicher verwahren und nur im Falle eines Eigentumsübergangs (Kauf, Schenkung) das Teil aushändigen.
Allerdings gilt das nicht, wenn das Auto gestohlen wird. Der gutgläubige Erwerb abhanden gekommener beweglicher Sachen ist in Deutschland grundsätzlich nicht möglich (§§ 929 - 935 BGB). Aber es ist trotzdem keine gute Idee, den Brief im Auto zu lassen, weil es zumindest mehr Ärger bedeutet, die Karre zurück zu bekommen.