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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?
20.10.2016 um 12:19emz schrieb:Er sagt, er habe Geld, er wolle auch bezahlen, aber der ihm vorgelegte Beschluss ist nicht im Original unterschrieben. Er verlangt einen von einem Richter im Originnal unterschriebene Bescheid.Dagegen ist ja erstmal formal nichts einzuwenden. Glaube aber das er auch im Original nicht bezahlt hätte.