behind_eyes schrieb:D.h. aber auch das den RB bis zur Wiedervereinigung doch ein Stückchen Wahrheit unbewohnte bzw. eine Rechtsunsicherheit ausgenutzt werden konnte, formal.
Nein. Auch nicht formal.
Das Deutsche Reich und die Bundesrepublik sind/waren zu jeder Sekunde (meinetwegen bis zum Zwei-Plus-Vier-Vertrag, falls man den als Beginn eines "neuen Deutschlands" sieht) ein und das selbe (bzw. was das Staatsgebiet an geht, teilidentisch, die BRD kann ja nicht für die DDR sprechen).
Das bedeutet, es gab nie eine Art "Schattendeutschland" sondern es gab immer ein Deutschland / Deutsches Reich, das nach 1945 umbenannt und auch geteilt wurde. Aber eben nur umbenannt, nicht neu erschaffen.
Das ist wie wenn Horst ab morgen Kevin heißt. Er ist noch immer die selbe Person mit den selben rechten und Pflichten, er heißt nur anders. Seine Verträge, die er mit "Horst" unterzeichnet hat, gelten ohne Unterbrechung weiter. Denn er ist nach wie vor der selbe. Seine Identität hat sich durch die Namensänderung nicht geändert.
Im Fall des Deutschen Reiches kam noch der Umstand hinzu, dass es nach 45 geteilt wurde. Was schlicht zur Folge hat, dass keines der Teile für sich insgesamt "vollidentisch" mit den Deutschen Reich von vor der Teilung sein konnte, gleichwohl aber in allem, was nicht durch die Teilung beeinflusst wurde, vollidentisch mit dem Deutschen Reich ist.
Und noch ein Exkurs zum Friedensvertrag:
Man braucht völkerrechtlich keinen Friedensvertrag, um einen Krieg zu beenden. Ein Friedensvertrag ist nur eine (formalistische) Möglichkeit, das zu erreichen.
Eine andere - genau so wirksame - Möglichkeit, ist schlicht und ergreifend faktisches Handeln. Also die Aufnahme und Fortführung friedlicher Beziehungen zueinander. Wenn Nationen sich nicht bekriegen, sondern friedlich zusammen existieren, herrscht kein Krieg. Weder tatsächlich noch formal.
Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag regelt abschließend das Verhältnis der beiden Deutschlandteile zu den Siegermächten. Er ist eine Regelung, das Verhältnis des geeinten Deutschlands in der Welt zu beschreiben und alles abschließend zu klären, was aufgrund der Teilung nicht geklärt werden konnte.