Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?
05.09.2016 um 19:46SKlikerklaker schrieb:Dann hätte er wohl kein Beamter werden können, zumindest nicht in seinem Bundesland.D. h. also deutsch ist doch nicht gleich deutsch.
SKlikerklaker schrieb:Dann hätte er wohl kein Beamter werden können, zumindest nicht in seinem Bundesland.D. h. also deutsch ist doch nicht gleich deutsch.
Lambach schrieb:D. h. also deutsch ist doch nicht gleich deutsch -.Nein. Es handelt sich hier lediglich um eine höhere Hürde, um in (in welchem Bundesland auch immer @emz Beamter ist) Beamter werden zu können. Diese Hürde kann man nehmen, es ist nur mit mehr Aufwand verbunden, als ich ihn hatte mit dem Heraussuchen meiner Geburtsurkunde aus dem Familienstammbuch. (Der Vergleich mag hinken, aber einige Unis z. B. verlangen für einen bestimmten Studiengang einen Numerus Clausus andere Unis nicht. Arbeitgeber A verlangt von den Bewerbern für einen Ausbildungsplatz zwingend Abitur, Arbeitgeber B nicht).
emz schrieb:Es ist ja schon ewig her. Aber damals verlangte man Unterlagen von den Großeltern väterlicherseits. Das war gar nicht so einfach. Krieg, Flucht, da war kaum etwas da.Ich bin froh, dass ich diesen Papierkrieg nicht zu führen brauchte...
SKlikerklaker schrieb:Das Verfahren ist für alle gleich.Aber das ist doch widersprüchlich!
Was unterschiedlich ist, ist dass einige Länder so einen Ausweis als Einstellungsvoraussetzung in die Beamtenlaufbahn verlangen, der Bund aber z. B. nicht.
SKlikerklaker schrieb:Das Verfahren ist für alle gleich.eigentlich nicht zutrifft.
Lambach schrieb:Nun sind also beide Deutsche. Aber den Staatsangehörigkeitsausweis kann offensichtlich nur jener Deutsche bekommen, der deutsche Vorfahren hatte.Ja na logisch. Weil dieser schon Deutscher ist, und der Staatsangehörigkeitsausweis bescheinigt ihm lediglich diesen Fakt.
SKlikerklaker schrieb:Wenn er dann irgendwann endlich eingebürgert ist, weist der ehemalige Ausländer (so es denn notwendig ist) seine Staatsangehörigkeit mit der Einbürgerungsurkunde nach. Ist doch nun wirklich nicht so schwer zu verstehen.Für mich ist das aber schwer zu verstehen.
Lambach schrieb:muss aber für den Staatsangehörigkeitsausweis nachweisen, daß irgendemand von seinen Vorfahren Deutscher war.Von irgendjemand der Vorfahren war keine Rede. Man fragt sich, wozu man hier etwas reinschreibt, wenn es dann nichts gelesen wird.
Und nun erklärst du mir, daß der ehemalige Ausländer diesen Staatsgehörigkeitsausweis automatisch durch das Einbürgerungsverfahren bekommt?Nein, der bekommt eine Einbürgerungsurkunde. Mit dieser Urkunde wird dem Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen.
emz schrieb:Offengesagt hege ich so langsam meine Zweifel daran, dass wirklich Interesse an einer Klärung besteht bezüglich der StaatsangehörigkeiJa mag sein, aber da ich überwiegend an das Gute im Menschen glaube ;), unterstelle ich hier einfach nur ein Verständnisproblem. Bzw. von Seiten @Lambach ´s den Glauben an eine bodenlose Ungerechtigkeit, weil Du diesen ganzen Papierkrieg führen musstest, um Landesbeamter zu werden und ich gewissermaßen "durch Handauflegen" Bundesbeamtin werden konnte ;) .
emz schrieb:Offengesagt hege ich so langsam meine Zweifel daran, dass wirklich Interesse an einer Klärung besteht bezüglich der Staatsangehörigkeit.? Mich interessiert diese Sache, weil ich sie nicht verstehe. Und ich tendiere dazu, Dinge so lange zu klären, bis ich sie verstehe.
SKlikerklaker schrieb:Nein, der bekommt eine Einbürgerungsurkunde. Mit dieser Urkunde wird dem Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen.Soweit klar. Nun ist also der Ausländer im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Hat also jetzt den Status, den z. B. @emz von Anfang an hatte.
Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis wird die Staatsangehörigkeit nicht verliehen, sondern die Tatsache, dass Person XY die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bescheinigtSo. Und jetzt frage ich, ob beide deutsche Staatsangehörige den Staatsangehörigkeitsausweis bekommen können oder ob es sowas wie "deutscher Deutscher" oder "Nur-Deutscher" gibt.
Lambach schrieb:? Mich interessiert diese Sache, weil ich sie nicht verstehe. Und ich tendiere dazu, Dinge so lange zu klären, bis ich sie verstehe.Das sei dir ja unbenommen.
interrobang schrieb:Lambach glaubt scheinbar an Menschenrassen und deren deffinition im Gesetz oder Sowas.Genau. So wie ich es bis jetzt verstehe, dürfen in manchen Bundesländern nur "deutsche Deutsche" Beamte werden und das würde mich wirklich stören.
Lambach schrieb:Denn hätte @emz die erforderlichen Dokumente nicht vorweisen können, hätte er/sie auch keinen Staatsgehörigkeitsausweis bekommen. Habt ihr ja selbst geschrieben.Nachtrag: wenn der Ausländer die für die Einbürgerung notwendigen Unterlagen nicht beibringen kann, dann wird er nicht eingebürgert erhält also keine Einbügerungsurkunde.
Und jetzt frage ich, ob beide deutsche Staatsangehörige den Staatsabgehörigkeitsausweis bekommen können oder ob es sowas wie "deutscher Deutscher" oder "Nur-Deutscher" gibt.Herrje... der eingebürgerte Ausländer erhält eine Einbürgerungsurkunde. Der Deutsche einen Staatangehörigkeitsausweis (wenn er ihn denn braucht).
interrobang schrieb:Kurz und knapp. Wen einer eure Staatsbürgerschaft verliehen bekommen hat. Kann er mit diesem Wisch Dan auch Beamter werden?Ja kann er.
interrobang schrieb:Also @emz hätte unter Umständen nicht Beamter werden können, aber der Eingebürgerte schon.
Kurz und knapp. Wen einer eure Staatsbürgerschaft verliehen bekommen hat. Kann er mit diesem Wisch Dan auch Beamter werden?
Ja kann er.
Lambach schrieb:So wie ich es bis jetzt verstehe, dürfen in manchen Bundesländern nur "deutsche Deutsche" Beamte werden und das würde mich wirklich stören.Zum allerletzten Mal: Es geht darum, dass einige Dienstherren einen besonderen Nachweis für die Staatsangehörigkeit verlangen.
interrobang schrieb:Beamte können schlecht erklären, deswegen sind sie Beamte.Nein, Lambach ist schwer von Begriff oder will es nicht verstehen.
Lambach schrieb:Also @emz hätte unter Umständen nicht Beamter werden können, aber der Eingebürgerte schon.Dir ist aber schon klar, dass das außer dir keiner verstehen will.
Du musst dich doch nicht wundern, wenn ich das nicht verstehe.
SKlikerklaker schrieb:Nein, Lambach ist schwer von Begriff oder will es nicht verstehen.Ich hab es schon einmal verlinkt: