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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

5.870 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Psiram, Deutsches Reich, Reichsbürger ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 19:46
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Dann hätte er wohl kein Beamter werden können, zumindest nicht in seinem Bundesland.
D. h. also deutsch ist doch nicht gleich deutsch.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 19:56
@SKlikerklaker

Hast du auch wieder Recht, im Angestelltenverhältnis wäre es auch gegangen.

Es ist ja schon ewig her. Aber damals verlangte man Unterlagen von den Großeltern väterlicherseits. Das war gar nicht so einfach. Krieg, Flucht, da war kaum etwas da.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 20:08
Zitat von LambachLambach schrieb:D. h. also deutsch ist doch nicht gleich deutsch -.
Nein. Es handelt sich hier lediglich um eine höhere Hürde, um in (in welchem Bundesland auch immer @emz Beamter ist) Beamter werden zu können. Diese Hürde kann man nehmen, es ist nur mit mehr Aufwand verbunden, als ich ihn hatte mit dem Heraussuchen meiner Geburtsurkunde aus dem Familienstammbuch. (Der Vergleich mag hinken, aber einige Unis z. B. verlangen für einen bestimmten Studiengang einen Numerus Clausus andere Unis nicht. Arbeitgeber A verlangt von den Bewerbern für einen Ausbildungsplatz zwingend Abitur, Arbeitgeber B nicht).
Zitat von emzemz schrieb:Es ist ja schon ewig her. Aber damals verlangte man Unterlagen von den Großeltern väterlicherseits. Das war gar nicht so einfach. Krieg, Flucht, da war kaum etwas da.
Ich bin froh, dass ich diesen Papierkrieg nicht zu führen brauchte...


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 21:05
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Das Verfahren ist für alle gleich.
Was unterschiedlich ist, ist dass einige Länder so einen Ausweis als Einstellungsvoraussetzung in die Beamtenlaufbahn verlangen, der Bund aber z. B. nicht.
Aber das ist doch widersprüchlich!

Der eine ist von Geburt an Deutscher, muss aber für den Staatsangehörigkeitsausweis nachweisen, daß irgendemand von seinen Vorfahren Deutscher war.

Der andere ist Ausländer (hatte nie deutsche Vorfahren) und wird durch das Einbürgerungsverfahren deutscher Staatsangehöriger.

Nun sind also beide Deutsche. Aber den Staatsangehörigkeitsausweis kann offensichtlich nur jener Deutsche bekommen, der deutsche Vorfahren hatte.

Womit das
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Das Verfahren ist für alle gleich.
eigentlich nicht zutrifft.

Das alles mal unabhängig von Beamtenlaufbahn und so ...


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 21:20
Na, dann lies Dir mal durch, was Du für die Einbürgerung so alles machen must:

http://www.einbuergerungstest.biz/ablauf-anforderung-einbuergerung/einbuergerungsverfahren

http://www.einbuergerungstest.biz/ablauf-anforderung-einbuergerung/unterlagen
Zitat von LambachLambach schrieb:Nun sind also beide Deutsche. Aber den Staatsangehörigkeitsausweis kann offensichtlich nur jener Deutsche bekommen, der deutsche Vorfahren hatte.
Ja na logisch. Weil dieser schon Deutscher ist, und der Staatsangehörigkeitsausweis bescheinigt ihm lediglich diesen Fakt.

Der Ausländer muss sich einbürgern lassen. Mit all dem Aufwand, der laut der o. a. links verlangt wird. Wenn er dann irgendwann endlich eingebürgert ist, weist der ehemalige Ausländer (so es denn notwendig ist) seine Staatsangehörigkeit mit der Einbürgerungsurkunde nach. Ist doch nun wirklich nicht so schwer zu verstehen.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 21:27
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Wenn er dann irgendwann endlich eingebürgert ist, weist der ehemalige Ausländer (so es denn notwendig ist) seine Staatsangehörigkeit mit der Einbürgerungsurkunde nach. Ist doch nun wirklich nicht so schwer zu verstehen.
Für mich ist das aber schwer zu verstehen.
Denn hätte @emz die erforderlichen Dokumente nicht vorweisen können, hätte er/sie auch keinen Staatsgehörigkeitsausweis bekommen. Habt ihr ja selbst geschrieben.

Und nun erklärst du mir, daß der ehemalige Ausländer diesen Staatsangehörigkeitsausweis automatisch durch das Einbürgerungsverfahren bekommt?

Nein, das verstehe ich wirklich nicht.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 21:28
@Lambach
Zitat von LambachLambach schrieb:muss aber für den Staatsangehörigkeitsausweis nachweisen, daß irgendemand von seinen Vorfahren Deutscher war.
Von irgendjemand der Vorfahren war keine Rede. Man fragt sich, wozu man hier etwas reinschreibt, wenn es dann nichts gelesen wird.

@SKlikerklaker
Offengesagt hege ich so langsam meine Zweifel daran, dass wirklich Interesse an einer Klärung besteht bezüglich der Staatsangehörigkeit.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 21:36
Und nun erklärst du mir, daß der ehemalige Ausländer diesen Staatsgehörigkeitsausweis automatisch durch das Einbürgerungsverfahren bekommt?
Nein, der bekommt eine Einbürgerungsurkunde. Mit dieser Urkunde wird dem Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen.

Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis wird die Staatsangehörigkeit nicht verliehen, sondern die Tatsache, dass Person XY die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bescheinigt
Zitat von emzemz schrieb:Offengesagt hege ich so langsam meine Zweifel daran, dass wirklich Interesse an einer Klärung besteht bezüglich der Staatsangehörigkei
Ja mag sein, aber da ich überwiegend an das Gute im Menschen glaube ;), unterstelle ich hier einfach nur ein Verständnisproblem. Bzw. von Seiten @Lambach ´s den Glauben an eine bodenlose Ungerechtigkeit, weil Du diesen ganzen Papierkrieg führen musstest, um Landesbeamter zu werden und ich gewissermaßen "durch Handauflegen" Bundesbeamtin werden konnte ;) .


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 21:44
Zitat von emzemz schrieb:Offengesagt hege ich so langsam meine Zweifel daran, dass wirklich Interesse an einer Klärung besteht bezüglich der Staatsangehörigkeit.
? Mich interessiert diese Sache, weil ich sie nicht verstehe. Und ich tendiere dazu, Dinge so lange zu klären, bis ich sie verstehe.
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Nein, der bekommt eine Einbürgerungsurkunde. Mit dieser Urkunde wird dem Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen.
Soweit klar. Nun ist also der Ausländer im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Hat also jetzt den Status, den z. B. @emz von Anfang an hatte.
Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis wird die Staatsangehörigkeit nicht verliehen, sondern die Tatsache, dass Person XY die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bescheinigt
So. Und jetzt frage ich, ob beide deutsche Staatsangehörige den Staatsangehörigkeitsausweis bekommen können oder ob es sowas wie "deutscher Deutscher" oder "Nur-Deutscher" gibt.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 21:47
@Lambach
So. Hier die idiotensichere Variante:
Der eingebürgerte deutsche muss es nicht feststellen lassen da er etwas vorzeigen kann das es ihm verliehen wurde.

@SKlikerklaker
@emz
Kurz und knapp. Wen einer eure Staatsbürgerschaft verliehen bekommen hat. Kann er mit diesem Wisch Dan auch Beamter werden?

Lambach glaubt scheinbar an Menschenrassen und deren deffinition im Gesetz oder Sowas.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 21:48
@Lambach
Zitat von LambachLambach schrieb:? Mich interessiert diese Sache, weil ich sie nicht verstehe. Und ich tendiere dazu, Dinge so lange zu klären, bis ich sie verstehe.
Das sei dir ja unbenommen.
- könnte man hierfür ein eigenen Thread eröffnen?
- will man den Thread umbenennen?
- wollen wir weiter offtopic schreiben?


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 21:49
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Lambach glaubt scheinbar an Menschenrassen und deren deffinition im Gesetz oder Sowas.
Genau. So wie ich es bis jetzt verstehe, dürfen in manchen Bundesländern nur "deutsche Deutsche" Beamte werden und das würde mich wirklich stören.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 21:50
Zitat von LambachLambach schrieb:Denn hätte @emz die erforderlichen Dokumente nicht vorweisen können, hätte er/sie auch keinen Staatsgehörigkeitsausweis bekommen. Habt ihr ja selbst geschrieben.
Nachtrag: wenn der Ausländer die für die Einbürgerung notwendigen Unterlagen nicht beibringen kann, dann wird er nicht eingebürgert erhält also keine Einbügerungsurkunde.
Und jetzt frage ich, ob beide deutsche Staatsangehörige den Staatsabgehörigkeitsausweis bekommen können oder ob es sowas wie "deutscher Deutscher" oder "Nur-Deutscher" gibt.
Herrje... der eingebürgerte Ausländer erhält eine Einbürgerungsurkunde. Der Deutsche einen Staatangehörigkeitsausweis (wenn er ihn denn braucht).
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Kurz und knapp. Wen einer eure Staatsbürgerschaft verliehen bekommen hat. Kann er mit diesem Wisch Dan auch Beamter werden?
Ja kann er.

@emz
Stimmt, wir sind schon seit gefühlt 100 Seiten offtopic. Deshalb klinke ich mich hier auch für heute, was dieses Thema betrifft aus. Bevor wir hier alle noch gesperrt werden :D


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 21:53
@interrobang

Mir wurde keine Staatsbürgerschaft verliehen, ich erhielt per Geburt die deutsche und die bayrische Staatsangehörigkeit.
Was ich für eine Beamtentätigkeit benötigte was ein Staatsangehörigkeitsausweis.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 21:53
@interrobang
Kannst alles mögliche werden...um Beamter zu werden musst du schon deutsch zur Welt kommen


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05.09.2016 um 21:55
interrobang schrieb:
Kurz und knapp. Wen einer eure Staatsbürgerschaft verliehen bekommen hat. Kann er mit diesem Wisch Dan auch Beamter werden?

Ja kann er.
Also @emz hätte unter Umständen nicht Beamter werden können, aber der Eingebürgerte schon.

Du musst dich doch nicht wundern, wenn ich das nicht verstehe.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 21:57
@Warhead
Die behauptest du etwas anderes als @SKlikerklaker
Da glaub ich mal den Beamten.

@emz
Bei eurer Diskussion ging es @Lambach darum das deutsche welche nicht von Geburt an deutsche sind rechtlich anderst gestellt sind.

Normales rechtes denken.

@Lambach
Beamte können schlecht erklären, deswegen sind sie Beamte.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 21:59
Zitat von LambachLambach schrieb:So wie ich es bis jetzt verstehe, dürfen in manchen Bundesländern nur "deutsche Deutsche" Beamte werden und das würde mich wirklich stören.
Zum allerletzten Mal: Es geht darum, dass einige Dienstherren einen besonderen Nachweis für die Staatsangehörigkeit verlangen.

Das ist entweder der Staatsangehörigkeitsausweis (bei Deutschen) oder die Einbürgerungsurkunde (bei ehemaligen Ausländern).
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Beamte können schlecht erklären, deswegen sind sie Beamte.
Nein, Lambach ist schwer von Begriff oder will es nicht verstehen.

So, jetzt bin ich aber wirklich raus hier. Das wird nämlich langsam albern.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 22:01
@Lambach
Zitat von LambachLambach schrieb:Also @emz hätte unter Umständen nicht Beamter werden können, aber der Eingebürgerte schon.

Du musst dich doch nicht wundern, wenn ich das nicht verstehe.
Dir ist aber schon klar, dass das außer dir keiner verstehen will.
Es interessiert niemanden.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 22:04
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Nein, Lambach ist schwer von Begriff oder will es nicht verstehen.
Ich hab es schon einmal verlinkt:

Regelmäßig bedarf es daher des Nachweises, dass die für die Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit maßgeblichen Eltern und Voreltern des Betreffenden tatsächlich deutsche Staatsangehörige waren. Dafür sind alte Urkunden (in erster Linie die Geburts-, Abstammungs- und Heiratsurkunden, aber auch Einbürgerungsurkunden, Heimatscheine, Arbeitsbücher, Ariernachweise, Soldbücher (Wehrmachtsausweis), Kennkarten usw.), Pässe und Ausweise des Antragstellers und der Vorfahren sowie – falls vorhanden – für sie in Deutschland ausgestellte Dokumente wie Zeugnisse oder das Stammbuch der Familie beizubringen.
Wikipedia: Staatsangehörigkeitsausweis

Wie also will ein deutscher Staatsangehöriger, der das alles nicht nachweisen kann, jemals den Staatsgehörigkeitsausweis bekommen, der in einigen Ländern verlangt wird, um Beamter werden zu können?

Und doch erklärst du @interrobang, daß ein Eingebürgerter Beamter werden kann.

Beide sind deutsche Staatsangehörige, aber nur einer von beiden kann den Staatsangehörigkeitsausweis bekommen.

Sorry, aber warum unterstellst du mir Begriffsstutzigkeit, wenn es offensichtlich so ist?


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