univerzal
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univerzal schrieb:Grammatisch ja, aber es geht ja um die rechtliche Beurteilung und da ist deutsch völlig ausreichend.Achso ja, natürlich.
Kunsthysterik schrieb:In meinem Mitarbeiteridentifikationsdokument (Personalausweis) steht aber unter "Staatsangehörigkeit" nur "Deutsch" und nicht Bundesrepublik Deutschland, wie es ja korrekt heißen müsste. Denn der Begriff "Deutsch" ist ja lediglich die Definition einer Landessprache, sowie Englisch etc.Es gibt, wenn man alle Staaten betrachtet, folgende Schreibweisen bei Nationalität (mal auf das Beispiel Deutschland übertragen):
Wie nennt sich eigentlich die Staatsbürgerschaft eines Bundesbürgers? In England heißt es United Kingdom,Seltsam, ich lese da "British citizen".
jmb1982 schrieb:Die Bundesrepublik ist teilidentisch mit dem Deutschen ReichNicht ganz.
Kunsthysterik schrieb:Fakt ist: Die Bezeichnung "Deutsch" ist die Bezeichnung für eine Sprache in unserem juristischen System.Lustig ist es, wenn man eine Behauptung einfach mal als "Fakt" definiert. Aber so funktioniert das nicht. Etwas ist nicht deswegen ein Fakt, weil es einer behauptet.
Kunsthysterik schrieb:Ein Auto kann nicht deutsch seinMangels der Fähigkeit eines Autos, eine Staatsbürgerschaft inne zu haben, ist das sogar richtig. Umgangssprachlich kann man ein Auto aber schon als "deutsch" bezeichnen (Mercedes ist eine deutsche Marke).
Kunsthysterik schrieb:Denn "Deutsch" ist lediglich die korrekte Bezeichnung für die Landessprache.Aber auch das ist erneut einfach nur eine Behauptung. Das mag ja Deinem Sprachgefühl entsprechen. Aber das ist nicht das Maß der Dinge.
Du hast hier an zwei Stellen 'angedeutet' das man Xavier Naidoo was verbieten würde oder das Recht auf seine Meinung beschneidet.Das hast Du falsch verstanden. Der Thread ist nun schon weiter - aber bei Bedarf können wir das gerne noch mal auf greifen.
ICh kann mich nicht erinnern das Xavier Naidoo nach dem GG irgendein Recht hat am ESC Teilzunehmen oder ich kein Recht hätte seine Meinung für dümmlich zuhalten.
deutsche SpracheKann'et seen dit die janze Reichsbürjermeschpoke nur uff Unkentniss von der deutschen Sprache uffbaut ?
deutsche Schrift
deutsche Staatsangehörigkeit, rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person zur Bundesrepublik Deutschland
Bezeichnung einer Person mit deutscher (ethnischer) Abstammung oder bestimmten kulturellen Merkmalen, siehe Deutsche
Adjektiv zum Staat oder Begriff, siehe Deutschland #Begriffsgeschichte
Deutsch (Etymologie), sprachliche und historische Wurzeln, Auswirkungen in der Neuzeit
kurz für Deutschunterricht
Karl Deutsch (Karosseriebau), ehemaliger Kölner Karosseriehersteller
Ortsteil der Gemeinde Zehrental, Landkreis Stendal, Sachsen-Anhalt
Deutsch (Familienname), siehe dort auch Namensträger
Kunsthysterik schrieb:Es geht aber nicht um "Umgangssprachlich", sondern um juristische Korrektheit. ... Und nun, darfst du gerne meine Behauptungen widerlegen ;)
Fakt ist: Die Bezeichnung "Deutsch" ist die Bezeichnung für eine Sprache in unserem juristischen System.
Lustig ist es, wenn man eine Behauptung einfach mal als "Fakt" definiert. Aber so funktioniert das nicht. Etwas ist nicht deswegen ein Fakt, weil es einer behauptet.
Kunsthysterik schrieb:
Ein Auto kann nicht deutsch sein
Mangels der Fähigkeit eines Autos, eine Staatsbürgerschaft inne zu haben, ist das sogar richtig. Umgangssprachlich kann man ein Auto aber schon als "deutsch" bezeichnen (Mercedes ist eine deutsche Marke).
Kunsthysterik schrieb:
Denn "Deutsch" ist lediglich die korrekte Bezeichnung für die Landessprache.
Aber auch das ist erneut einfach nur eine Behauptung. Das mag ja Deinem Sprachgefühl entsprechen. Aber das ist nicht das Maß der Dinge.
Pan_narrans schrieb:Seltsam, ich lese da "British citizen".Super, dass du auch was zum Thema beigetragen hast
kleinundgrün schrieb:Lustig ist es, wenn man eine Behauptung einfach mal als "Fakt" definiert. Aber so funktioniert das nicht. Etwas ist nicht deswegen ein Fakt, weil es einer behauptet.Doch genau das.
Kunsthysterik schrieb:Juristisch ist die Bezeichnung "Deutsch" für die Staatsangehörigkeit nicht korrekt.Dann zitiere doch bitte endlich mal das für die korrekte Bezeichnung der Staatsangehörigkeit einschlägige Gesetz. Deinen Glauben hast du ja nun zur Genüge kund getan, allerdings ist der in dieser Frage völlig irrelevant.
univerzal schrieb:StAG, §1, mehr muss man dazu eig. nicht sagen.Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Kunsthysterik schrieb:Und nun, darfst du gerne meine Behauptungen widerlegen ;)Nein, Du musst Deine Behauptungen erst mal belegen.
Doch genau das.Das verstehst Du falsch. Wenn Du beschließt, Menschen Marsianer zu nennen - weil Du das so willst - bedeutet das gar nichts, für alle anderen. Erst wenn es einnen gesellschaftlichen Konsens gäbe, hätten wir eine andere Bezeichnung.
Wenn wir beschliessen würden uns in Zukunft Marsianer zu nenen dann wäre das Richtig ... einfach nur weil wir es so wollen und behaubten.
Kunsthysterik schrieb:Also korrekt müsste dann im Ausweis stehen "Deutscher o. Deutsche"Die Person ist Deutscher. Die Staatsangehörigkeit der Person ist "Deutsch".
Kunsthysterik schrieb: korrekt müsste dann im Ausweis stehen "Deutscher o. Deutsche"Was in den Reichsdödel-Parallelwelten als korrekt angesehen wird interessiert aber niemanden. Wo also bleibt dein Beleg für "Juristisch ist die Bezeichnung "Deutsch" für die Staatsangehörigkeit nicht korrekt"?