@ghost777 @FunnyKerstin habe etwas interessantes beim mjackson Forum gelesen ... wieder ein "Hinweis", was in den USA bei Strafverfahren usw. zu beachten ist ...
aus dem Eintrag # 57 von billy ... Danke, sehr informativ ...
Also: Als Beschuldigter in einem Strafverfahren hast Du immer ein Aussageverweigerungsrecht. Er kann jedoch jederzeit eine Aussage machen und kann jederzeit seine Aussage erneut verweigern, abbrechen, sprich muss auf Fragen nicht antworten. Auch hat es keine rechtlichen Folgen (was den Bereich Falschaussage betrifft) wenn er nicht die Wahrheit sagt.
Ein Zeuge hingegen ist zur Wahrheit verpflichtet. Aber auch ein Zeuge muss keinerlei Aussagen machen, die ihn selbst belasten könnten.
Das ist in Deutschland so und in den USA genauso.
Zu dem Punkt: Versiegelung des Hauses usw.
Der Zeuge hat mit seiner Aussage nur sehr klar verdeutlicht, wo ihm die Hände gebunden waren.
Um eben genau und unmissverständlich klar zu machen, sie konnten das Haus nicht versiegeln, weil die rechtlichen Grundlagen nicht vorlagen, weil kein Hinweis auf Fremdverschulden.
Die "Entscheidung" lag hier – in dem Fall - bei der Gerichtsmedizin, so wurde es gesagt - weil es auch die gerichtsmedizinischen Belange betraf.
Die Untersuchungsergebnisse der Gerichtsmedizin trafen diese Entscheidungen zwangsläufig.
Denn andere Hinweise auf ein Fremdverschuldgen gab es ja anscheinend ebenso wenig.
Die Entscheidung der Gerichtsmedizin bot keine rechtliche Voraussetzung (in dem Fall). Andere Voraussetzungen gab es ja nicht.
Da es andere Ermittlungsergebnisse (sprich Hinweise, Zeugenaussagen, Beweise anscheinend nicht gab) die dies rechtlich begründet hätten.
Den Satz, den ich öfter mal schrieb:
Ermittlungsbehörden müssen nach rechtlichen Rahmenbedingungen handeln, müssen Vorschriften beachten und ihr Handeln muss begründet sein, ergibt jetzt vielleicht auch mal einen Sinn. http://www.mjackson.net/forum/showthread.php?15243-11.10.-2011-10.Tag-Diskussion-Aussage-CM/page6