nairobi schrieb:Die mit der Post versandten Einladungen haben sage und schreibe 11 Tage benötigt, um ihre Empfänger zu erreichen...
Ja, das kenne ich. Schreiben aus Deutschland kommen in Österreich oft gar nicht an, wenn nicht explizit dabeisteht, dass es Österreich ist. Die suchen dann die Adresse innerhalb Deutschlands und wenn sie sie nicht finden, wird das Schreiben halt als nicht zustellbar weggeschmissen und geht nicht mal zurück an den Absender. 🙄
Das ist mir bei wichtigen Schreiben meine Schwiegermutter betreffend mehrmals passiert. Ich habe dann immer gesagt, man möge bitte unter der Adresse groß und deutlich Österreich dazuschreiben. Trotzdem hat das oft zwei Wochen gedauert, bis die Briefe endlich da waren. Bei einem laufenden Gerichtsverfahren ist das eher schlecht.
Zum Glück macht das jetzt auch der gerichtlich festgelegte Betreuer und er ist vorort.
nairobi schrieb:Erinnerte an den Kampuschfall.
Der hat ja viele Kriminalgeschichten inspiriert. Erst kürzlich las ich einen britischen Thriller, der sich auf den Fall Kampusch in seinen Referenzen bezogen hat. Ich weiß jetzt nicht mehr, was da genau stand, aber ich habe die Referenz sofort zuordnen können.
nairobi schrieb:Das Wetter ist bei uns überwiegend regnerisch, windig und auch nicht soooo warm (manchmal nur 14/15°).
Bei uns ist es gerade richtig, so wie ich es mag. Derzeit hat es draußen 22 Grad. Es ist sonnig, aber es ziehen immer wieder leichte Wolken über den Himmel.
Gestern hat es auch wieder geregnet, das ist toll, die Kiwi und die Hibiskussträucher ließen schon die Blätter hängen.
devil075 schrieb am 31.07.2023:Gsd gilt die Ausnahme nicht für zB Kinder
Ja, das ist wirklich gut, denn Kinder können das noch nicht einschätzen und selbst entscheiden.
Bei volljährigen und geistig/psychisch dazu fähigen Menschen bin ich aber eindeutig für Selbstbestimmung. Ein Erwachsener sollte immer über seinen Körper selbst entscheiden dürfen, auch wenn er sich damit schadet. Das ist im Gesetz ja auch so festgelegt. Man kann auch nicht einfach einen Menschen zwangseinweisen, um ein Beispiel zu nennen. Das geht nur bei Suizidgefahr oder wenn sich abzeichnet, dass dieser Mensch gefährlich für andere wird.
So traurig und schmerzhaft es ist, wenn man zusehen muss, wie sich ein anderer Mensch langsam zugrunde richtet (leider habe ich damit genug Erfahrung)- es ist nunmal sein Recht, auch das zu tun. Man kann nur reden und Hilfe anbieten. Oder sich irgendwann abwenden, wenn es zu schwer zu ertragen ist.
@Mr.Wölkchen Weiterhin schönen Urlaub ☀️