Wenn Helden nach Antworten suchen...
14.05.2022 um 13:12Hier im nördlichen Teil Rügens gibt es Ortschaften namens Bobbin und Nobbin.
Ich muss dabei immer an Hobbits denken. 😂
Ich muss dabei immer an Hobbits denken. 😂
Naja, erstens wohnen sie weit auseinander, sind altersmäßig unterschiedlich und wer weiß, wie die Verständigung ist. Nicht jeder kann ja gut Englisch und dass Briten Deutsch können ist nicht selbstverständlich.violetluna schrieb:Wer weiß! Es kommt ja immer darauf an, wie sehr man sich darauf einlässt.
Hier sind es angeblich noch 18 °C. In der prallen Sonne bestimmt 40 oder so. 🥵violetluna schrieb:Hier hat es frische 14 Grad.
Pfff, das ist eindeutig zu heiß.nairobi schrieb:Hier sind es angeblich noch 18 °C. In der prallen Sonne bestimmt 40 oder so. 🥵
Oft ist das auf Brücken. Viele Brücken sind mehr oder weniger stark sanierungsbedürftig.violetluna schrieb:Fahrbahnschäden
Nein, eine Brücke war das nicht. Wenn wenigstens Fahrbahnschäden vorhanden gewesen wären, aber da waren ja keine, drum war das ja so eigenartig.nairobi schrieb:Oft ist das auf Brücken. Viele Brücken sind mehr oder weniger stark sanierungsbedürftig.
Ob das speziell dort so war, wo Ihr Gefahren seid, weiß ich natürlich nicht.
Von wann ist denn Dein verlinkter Artikel?violetluna schrieb:2019 gab es da mal welche, aber die wurden ja behoben
2019nairobi schrieb:Von wann ist denn Dein verlinkter Artikel?
Guten Morgen, dann würde ich mal bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt nachfragen, was es damit auf sich hat. Kann man ja binnen 2 Minuten mit E-Mail machen.violetluna schrieb:Der Punkt ist aber: es waren keine Fahrbahnschäden zu sehen. Es gab dort ehemalige Schäden, die bereits mit Asphalt geflickt waren.
Hallo,violetluna schrieb:Wer weiß! Es kommt ja immer darauf an, wie sehr man sich darauf einlässt.
Da bin ich mir bei unserem Vater auch sicher.umma schrieb:Außerdem bin ich mir absolut sicher, dass unser Vater keine außerehelichen Sprösslinge gezeugt hat.
Mit DNA-Untersuchungen kann man das ja sehr schnell einwandfrei feststellen!umma schrieb:würde deren (angebliche) Existenz auf keinen Fall glauben und erst mal alle Beweismethoden angewandt verlangen.
Gute Idee, danke!nairobi schrieb:Guten Morgen, dann würde ich mal bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt nachfragen, was es damit auf sich hat. Kann man ja binnen 2 Minuten mit E-Mail machen.
Spätestens beim Tod des Vaters würdest du vermutlich davon erfahren, vorausgesetzt, die Geschwister wissen es. Es könnte ja was zu erben geben. 😝 Leibliche Kinder sind immer erbberechtigt, ganz egal, ob zu Lebzeiten Kontakt vorhanden war oder nicht.umma schrieb:Aber im Falle eines zusätzlichen Bruders / einer Schwester (Halbgeschwister dann) würde ich von deren Existenz am liebsten nichts erfahren!
Warum denn? Die Person kann ja nichts dafür, wenn der Vater entweder untreu war oder vor der Ehe ein anderes Kind gezeugt hat.umma schrieb:Sollte ich dann in der Tat kontaktiert werden, würde ich Stand jetzt den Kontakt sehr wahrscheinlich ablehnen.
Das sowieso. Ich würde auf einen Vaterschaftstest bestehen bzw. wenn der Vater schon verstorben ist, wie in meinem Fall, einen DNA-Vergleich zwischen mir und der Person verlangen.umma schrieb:Ich würde deren (angebliche) Existenz auf keinen Fall glauben und erst mal alle Beweismethoden angewandt verlangen.
Kinder sind nicht immer Erbberechtigt.violetluna schrieb:Leibliche Kinder sind immer erbberechtigt, ganz egal, ob zu Lebzeiten Kontakt vorhanden war oder nicht.
Das ist richtig.violetluna schrieb:Warum denn? Die Person kann ja nichts dafür, wenn der Vater entweder untreu war oder vor der Ehe ein anderes Kind gezeugt hat.
Ja, es gibt Gründe, aus denen man Pflichtteilberechtigte enterben kann. Das ist aber nicht so einfach und da muss schon ein schwerwiegender Grund vorliegen. Ich habe es vorhin nachgelesen, weil es mich interessiert hat.Ray. schrieb:Kinder sind nicht immer Erbberechtigt.
Das Testament anfechten ist auch dann möglich, wenn ein Testator die Pflichtteilsberechtigung einer bestimmten Person nicht kannte und naheliegend ist, dass er bei Kenntnis anders verfügt hätte.Quelle: https://www.erbrechtsinfo.com/erben/testament-anfechten/#:~:text=Ein%20Testament%20kann%20man%20erst,sind%20zum%20Testament%20anfechten%20berechtigt.
Enterbte Angehörige haben jedoch, sofern sie Pflichtteilsberechtigte sind, immer einen Anspruch auf einen Pflichtteil am Erbe, der Ihnen eine Mindestbeteiligung am Erbe naher Verwandter nach dem deutschen Erbrecht garantiert. Deshalb ist auch eine Enterbung durch ein Testament oder einen Erbvertrag im Regelfall keine vollständige Enterbung, weil immer der Pflichtteil bei Enterbung bleibt.
Ein Testator kann einen gesetzlichen Erben nur in bestimmten Ausnahmefällen vollständig enterben und ihm dabei auch den Pflichtteil entziehen, sodass er überhaupt keinen Anteil am Nachlass erhält. Hierbei sieht § 2333 BGB einige sehr schwerwiegende Gründe vor, bei denen ein Pflichtteilsentzug möglich ist. Ein derartiger Grund kann zB. gegeben sein, wenn ein gesetzlicher Erbe dem Erblasser oder einer ihm nahestehende Person nach dem Leben getrachtet hat oder er aufgrund einer Straftat zu einer mindestens 1-jährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde und dem Testator eine Beteiligung am Nachlass nicht zugemutet werden kann.Quelle: https://www.erbrechtsinfo.com/erben/pflichtteil-bei-enterbung/
Das sind ganz persönliche und sehr schwierige & weitreichende Entscheidungen.nairobi schrieb:Da bin ich mir bei unserem Vater auch sicher.
Ich würde aber dennoch in so einem Fall die Person kennenlernen wollen.
Erbracht ist schon sehr verzwickt und verwirrend. Wahrscheinlich beschäftigen sich die meisten Menschen viel zu wenig damit.violetluna schrieb:Ja, es gibt Gründe, aus denen man Pflichtteilberechtigte enterben kann. Das ist aber nicht so einfach und da muss schon ein schwerwiegender Grund vorliegen. Ich habe es vorhin nachgelesen, weil es mich interessiert hat.
Das ist mit Sicherheit so. Mit allem, was den Tod angeht, beschäftigen sich die meisten Menschen viel zu wenig, weil der Tod nach wie vor ein Tabuthema ist.Ray. schrieb:Erbracht ist schon sehr verzwickt und verwirrend. Wahrscheinlich beschäftigen sich die meisten Menschen viel zu wenig damit.
Ich glaube das kommt auf vieles an. Ist es wirklich ein Kind des Vaters oder eben nur ein Erbschleicher. Warum gab es vorher kein Kontakt usw.nairobi schrieb:Da bin ich mir bei unserem Vater auch sicher.
Ich würde aber dennoch in so einem Fall die Person kennenlernen wollen.