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Wenn Helden nach Antworten suchen...
27.04.2022 um 14:50violetluna schrieb:Was dannEr musste eine Erklärung unterschreiben, dass er künftig keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern mehr macht, die den Gleichheitsgrundsatz verletzen würden.
Das bewahrte ihn vor der Entlassung.
Die Gleichbehandlung von Menschen ist ein Grundrecht.
Natürlich hat auch der Beamte ein Recht auf seine Religionsausübung, aber nicht schrankenlos.
Die Grundrechte gehören zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die Beamte unbedingt zu beachten haben.
Das Urteil ist irgendwo nachzulesen in Opal, bei Landtagsdrucksachen. Leider stürzte gestern der Server ab, so dass der Dozent es nicht genau angeben konnte.