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Wenn Helden nach Antworten suchen...

67.399 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Plaudern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Wenn Helden nach Antworten suchen...

28.03.2022 um 06:09
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Lastschrifteinzug
Guten Morgen!
Wenn die Bank parallel informiert ist, ist das bestimmt gut. Dennoch bin ich der Meinung, dass man das so machen muss, wie ich es geschrieben hatte. Wenn man jemandem eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss man es ihm auch offiziell mitteilen, dass man das jetzt nicht mehr möchte. Begründen muss man das auch nicht. Das ist meiner Meinung nach der übliche Weg, wobei ich ja Laie bin.
Bin mal auf die Antwort des Mietervereins gespannt. Der ist ja ohnehin im Boot wegen der Mietminderung? Oft treten diese Vereine ja auch für ihre Mitglieder in Aktion. Bestimmt gibt es für solche Fälle schon vorgefertigte Schreiben...

Ich finde es tatsächlich ungewöhnlich, einem Vermieter eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen.
In der ersten Mietwohnung haben wir die Miete noch jeden Monat in bar entrichtet. Haben diese bei dem Vermieterehepaar abgegeben und eine Quittung erhalten.
Und danach ging es immer über einen Dauerauftrag, den ich eingerichtet habe und z.B. verändern konnte, wenn eine Mieterhöhung kam.
So finde ich das eigentlich auch normal 🤔

Wie machen es denn die anderen, die in Miete leben?
@Mr.Wölkchen @Cherokee.Rose @Ozeanwind @pattimay @umma @SophiaPetrillo @Idiosynkrasia @Streuselchen ? @?
Oder vermieten? Vermietet hier jemand? @Fedaykin @Trailblazer @CodexOmega @Kokolores82 @DerFremde ? Sonst jemand, die Liste ist wohl gar nicht mehr aktuell hier?


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28.03.2022 um 06:36
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Kann man den Einziehungsauftrag stornieren und von der nächsten Miete einfach die nicht berücksichtigte Mietminderung der Vormonate abziehen und den Rest überweisen?
https://www.t-online.de/finanzen/geld-vorsorge/sparen-finanzieren/id_90435526/einzugsermaechtigung-widerrufen-so-kuendigen-sie-ein-sepa-mandat.html
Wie widerrufe ich eine Einzugsermächtigung?
Die Einzugsermächtigung müssen Sie immer schriftlich per Brief mit eigener Unterschrift widerrufen; eine E-Mail oder ein Anruf reichen nicht aus. Das Schreiben schicken Sie direkt an den Gläubiger, also denjenigen, der Ihr Geld erhält.

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie rechtzeitig vor der nächsten Abbuchung widerrufen. Planen Sie dafür am besten mehrere Werktage für den Versand und die Bearbeitung ein. Am sichersten fahren Sie, wenn Sie den Brief als Einschreiben mit Rückschein verschicken. So haben Sie eine Bestätigung, dass er tatsächlich angekommen ist.
Quelle: s.o.
Was geschieht nach dem Widerruf?
Wenn Sie eine Einzugsermächtigung widerrufen, bedeutet das nicht, dass Sie damit auch den Vertrag kündigen. Sollten Sie die Ermächtigung also nicht deshalb widerrufen haben, weil Sie ohnehin zu einem anderen Anbieter wechseln, müssen Sie ab sofort selbst daran denken, die fälligen Geldbeträge zu überweisen. Auch hierbei können Sie sich allerdings das Leben erleichtern, indem Sie einen Dauerauftrag einrichten.
Quelle: s.o.



Ich würde generell die Miete per Dauerauftrag überweisen und keine Einzugsbemächtigung geben, da kann man schneller selbst handeln und z.B. den Betrag verändern, wenn nötig.


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28.03.2022 um 06:47
@nairobi

Ich lasse per LSV abbuchen und wenn ich dem widerrufen würde, würde ich einfach beiden bescheid geben. Vermieter sowie meiner Bank.
Kurzer 3-Zeiler reicht da ja aus, per Fax hingeschickt und fertig ist der Lachs.


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28.03.2022 um 07:37
Zitat von nairobinairobi schrieb:Wie machen es denn die anderen, die in Miete leben?
Hallo, guten Morgen,
wir leben in unserer ETW.

Generell vermeide ich Einzugsermächtigungen. Lastschriften sind besser zu stoppen.


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28.03.2022 um 07:43
Zitat von nairobinairobi schrieb:Vielleicht weiß @umma mehr über das Herzkatheterverfahren?
Du hast das gut erklärt.
Bis jetzt brauchte ich es noch nicht. Habe aber schon einen Arzt als Spezialisten dafür empfohlen bekommen.
Darf ich fragen, wie alt dieser Schwager ca. ist? Wenn er schon 2 x eine Katheterablation hatte, muss er in der Tat gut auf sich aufpassen.


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28.03.2022 um 07:45
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Das tut mir leid, ich hoffe, es ist gut behandelbar.
Danke dir. Ja, ich bekomme es gut in den Griff. Muss bestimmte Medikamente regelmäßig nehmen und bemühe mich um eine gesunde Lebensweise.


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28.03.2022 um 08:31
Ich habe die Pflanze (weiß noch nicht Mal genau, worum es sich genau handelt), seit ca. 15 Jahren. Da sie vor 2 Jahren bis an die Zimmerdecke ragte und nicht mehr wirklich schön aussah, hatte ich sie radikal zurück geschnitten, so dass nur noch die Stämme zurück blieben. Aus denen wuchsen dann schnell neue Triebe und heute habe ich diese Blüte entdeckt. Die erste, die ich jemals an der Pflanze sah.☺️

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28.03.2022 um 08:40
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:per Fax hingeschickt und fertig ist der Lachs.
Ach per Fax geht das? Ohne Originalunterschrift?
Zitat von ummaumma schrieb:Generell vermeide ich Einzugsermächtigungen. Lastschriften sind besser zu stoppen.
Du meinst Daueraufträge? Einzugsermächtigung und Lastschrift, meint das nicht dasselbe 🤔
Sorry, habe keine kauffrauliche Ausbildung....


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28.03.2022 um 08:42
Zitat von OzeanwindOzeanwind schrieb:Pflanze (weiß noch nicht Mal genau, worum es sich genau handelt),
Könnte die Blüte eines Drachenbaums sein.


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28.03.2022 um 08:45
Zitat von ummaumma schrieb:Darf ich fragen, wie alt dieser Schwager ca. ist?
Natürlich. Er ist 73 Jahre alt und ein "nervöser Typ". Er ist aber so ganz fit und wirkt auch einige Jahre jünger. Er ist einer von denen, die nicht in Rente gehen wollen bzw. in Pension. Er würde heute noch halbtags arbeiten, wenn man ihn ließe.


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28.03.2022 um 08:52
Zitat von OzeanwindOzeanwind schrieb:Ich würde generell die Miete per Dauerauftrag überweisen und keine Einzugsbemächtigung geben, da kann man schneller selbst handeln und z.B. den Betrag verändern, wenn nötig.
Ja, so würde ich das auch machen. Keine Ahnung, wieso das per Lastschrift gemacht wird, meine Schwiegermutter kann ich ja leider nicht mehr fragen. Solche Fragen kann sie nicht beantworten.
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Ich lasse per LSV abbuchen und wenn ich dem widerrufen würde, würde ich einfach beiden bescheid geben. Vermieter sowie meiner Bank.
Kurzer 3-Zeiler reicht da ja aus, per Fax hingeschickt und fertig ist der Lachs.
Ich denke, so werde ich es auch machen. Bin gespannt, was der Mieterverein sagt.
Zitat von OzeanwindOzeanwind schrieb:Ich habe die Pflanze (weiß noch nicht Mal genau, worum es sich genau handelt), seit ca. 15 Jahren. Da sie vor 2 Jahren bis an die Zimmerdecke ragte und nicht mehr wirklich schön aussah, hatte ich sie radikal zurück geschnitten, so dass nur noch die Stämme zurück blieben. Aus denen wuchsen dann schnell neue Triebe und heute habe ich diese Blüte entdeckt. Die erste, die ich jemals an der Pflanze sah.☺️
Die ist aber schön!
Zitat von nairobinairobi schrieb:Wenn die Bank parallel informiert ist, ist das bestimmt gut. Dennoch bin ich der Meinung, dass man das so machen muss, wie ich es geschrieben hatte. Wenn man jemandem eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss man es ihm auch offiziell mitteilen, dass man das jetzt nicht mehr möchte. Begründen muss man das auch nicht. Das ist meiner Meinung nach der übliche Weg, wobei ich ja Laie bin.
Lt. dem Link, den @Ozeanwind gepostet hat, hast du recht! Ich finde das insofern seltsam, weil derjenige diesen Widerruf ja auch ignorieren und weiterhin abbuchen kann. Wenn der Vermieter wie in diesem Fall das Schreiben des Mietervereins bezüglich der Mietminderung ignoriert hat, was hält ihn davon ab, den Widerruf ebenso zu ignorieren?
Ich denke daher, dass ich es so machen werde, wie @Streuselchen schrieb: Schreiben an den Vermieter plus Lastschriftsperre bei der Bank.


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28.03.2022 um 08:54
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Schreiben an den Vermieter
Meine Rede. Der muss auf jeden Fall informiert werden. Er ist Vertragspartner und im Besitz der irgendwann erteilten Ermächtigung. Vermutlich hatte sich damals auch der Ehemann gekümmert, ist ja häufig so.
Ob es per Fax reicht, kann ich nicht sagen. Der Mieterverein bestimmt.


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28.03.2022 um 09:46
Zitat von nairobinairobi schrieb:Meine Rede. Der muss auf jeden Fall informiert werden.
Naja, wenn man nur die Bank informiert, kann er nicht mehr abbuchen und merkt es dann eh. 😂 Dann wird er sich schon melden und nachfragen, warum er nicht mehr abbuchen kann. 😁 So geht man halt auf Nummer sicher.

Das ist aber nicht die feine Art, also informiert hätte ich ihn so oder so. Man muss ja nicht gleich eskalieren, das kann man dann ja immer noch machen, wenn die freundliche Art nicht fruchtet.

Ich habe mir jetzt auch gedacht, dass ich der Hausverwaltung noch die Möglichkeit geben, gesichtswahrend aus der Sache herauszukommen, indem ich einfach nachfrage, ob das Schreiben vielleicht nicht angekommen ist. So unterstelle ich ihnen nicht sofort, das Schreiben ignoriert zu haben und vielleicht lenken sie dann ein und ich erspare mir das Theater.

Meine Schwiegermutter kann im Grunde wegen ihrer Demenzkrankung ohnehin nicht so leicht gekündigt werden. Da würde das Gericht wohl auf der Seite der armen, kranken Frau sein, die so oder so bald ins Heim umziehen muss. In diesem Fall würde ich einer Kündigung widersprechen und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.

Aber schauen wir jetzt mal, was passiert.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Ob es per Fax reicht, kann ich nicht sagen. Der Mieterverein bestimmt
Das ist eh hinfällig, kein Mensch benutzt in Österreich mehr Faxgeräte. 😂 Ich wüsste jetzt gar nicht, wo ich überhaupt ein Fax verschicken könnte. Früher ging das bei der Post gegen Bezahlung, aber ich habe keine Ahnung, ob es das noch gibt.


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28.03.2022 um 09:52
Zitat von nairobinairobi schrieb:Ach per Fax geht das? Ohne Originalunterschrift?
MMn. ja weil du für ein erteiltes LSV auch keine Unterschrift (mehr) brauchst.


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28.03.2022 um 10:06
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:MMn. ja weil du für ein erteiltes LSV auch keine Unterschrift (mehr) brauchst.
Gut, ich werde es im Fall des Falles einfach per Mail versuchen und schauen, was passiert. Einen eingeschriebenen Brief kann ich dann ja immer noch versenden.


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28.03.2022 um 10:12
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Ich habe mir jetzt auch gedacht, dass ich der Hausverwaltung noch die Möglichkeit geben, gesichtswahrend aus der Sache herauszukommen, indem ich einfach nachfrage, ob das Schreiben vielleicht nicht angekommen ist. So unterstelle ich ihnen nicht sofort, das Schreiben ignoriert zu haben und vielleicht lenken sie dann ein und ich erspare mir das Theater.
Das ist eine gute Idee!
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:weil du für ein erteiltes LSV auch keine Unterschrift (mehr) brauchst.
Ich habe gerade gestern Abend noch so ein Formular bei der VGV in deren Briefkasten eingeworfen, das ich ausgefüllt hatte. Es ging um Abbuchung von Beiträgen zur Entwässerung, die ja wiederkehrend sind.
Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich ja mitteilen können, was genau darauf steht.

Zufällig habe ich aber ein Schreiben des "Beitragsservice" hier. Demnach kann ich das "SEPA-Lastschriftmandat" auch auf deren Website erteilen. Da kann man ja nun gar nicht unterschreiben.


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28.03.2022 um 10:13
@violetluna

So würd ichs auch machen.
So wenig Aufwand wie möglich und Nötiges so wie nötig :D


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28.03.2022 um 10:15
@nairobi

Ja, die meisten Unternehmen wollen sich ihre Akten auch nicht mehr mit handschriftlichen Sepa Mandaten vollmüllen. In Zeiten der Digitalisierung auch irgendwie nachvollziehbar. Aber wenn man es noch so gewöhnt ist, ist ein umstellen schwer ^^


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28.03.2022 um 10:19
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:So würd ichs auch machen.
So wenig Aufwand wie möglich und Nötiges so wie nötig
Sehe ich auch so.


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28.03.2022 um 10:21
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:In Zeiten der Digitalisierung auch irgendwie nachvollziehbar. Aber wenn man es noch so gewöhnt ist, ist ein umstellen schwer ^^
Man muss bedenken, dass nicht jeder Kunde unbedingt Internet hat. Insofern muss man wohl mehrere Alternativen anbieten.
Bei einer Firma sollte ich kürzlich auch etwas schicken und habe dahin angerufen, weil zwei postalische Adressen angegeben waren. Sie haben mich gebeten, das, wenn möglich, doch einzuscannen und per E-Mail zu schicken. Sonst müssten sie es bei sich digitalisieren. Mir war das sehr recht, da ich dadurch Kuvert, Porto und Gang zum Briefkasten spare. Außerdem geht es schneller.


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