Fedaykin schrieb:Viele, dass muss man verstehen, haben kein rein "sexuelles" Verlangen nach den Kindern. Oft wollen sie die kindliche Anerkennung, die Unschuld und Nähe der Kinder spüren. Sie verlieben sich in sie. Und sie wissen, dass das falsch ist, so wie auch Homosexuelle jahrhundertelang auf ähnliche Weise mit ihrer Sexualität haderten.
Man darf aber nicht vergessen, dass es um Machtausübung geht. Es geht um erhebliche Manipulation. Oft wird eine gewisse Stellung ausgenutzt, um seine Ziele zu erreichen.
Der Missbrauch geht zu Lasten des Kindes, das das Ganze nicht richtig versteht aber instinktiv spürt, dass das falsch ist, das nicht will und eine Sperre dagegen hat. Die wird überwunden, nicht immer mit Gewalt, was es aber nicht besser macht. Das Kind hat oft keine Wahl, da es in einer Abhängigkeit ist.
Dass der Täter sich möglicherweise in sein Opfer "verliebt" macht den Missbrauch nicht besser oder weniger verwerflich, wenn man das aus Opfersicht sieht.
Bei der Homosexualität wird oft wohl nur die sexuelle Komponente gesehen. Dabei macht diese doch eigentlich nur einen kleinen Teil aus.
Zum Glück ist der unsägliche Paragraph bei uns schon lange abgeschafft. In dem ersten StGB, das ich hatte, stand er noch drin. Da war auch noch das Alter "unter 18" geschützt. Der "Täter" musste über 21 sein und es gab noch eine Voraussetzung.
Also wenn z.B. ein 19jähriger etwas mit einem 16jährigen hatte war das wohl okay.
1994 wurde das Sexualstrafrecht reformiert, wodurch die entsprechende Bestimmung, Paragraph 175 StGB, ganz gestrichen wurde.