nairobi schrieb am 11.02.2021:Beim 2. Abhebevorgang sagte die Geschädigte der Bankberaterin explizit, es sei für ein Auto. Zudem kann man bei einer 64jährigen Frau eigentlich auch noch nicht von Senilität ausgehen.
Das ist interessant! Also wusste die Kundin und Geschädigte eigentlich, dass das nicht normal ist, sonst hätte sie ja nicht beim Zweck gelogen. Und trotzdem hat sie es gemacht.
nairobi schrieb am 11.02.2021:Gut finde ich solche Kurse, die für Senioren angeboten werden.
Ja, die sind super, nur finden die momentan nicht statt bzw. gibt es hauptsächlich Onlinekurse. Womit sich die Katze in den Schwanz beißt, denn kein älterer, nicht technikaffiner Mensch bucht einen Onlinekurs.
nairobi schrieb am 11.02.2021:Aber wenn Mahnungen kommen? Die Firmen werden einfach behaupten, dass das bestellt wurde?
Die kann man einfach ignorieren, die Unternehmen sind hier in der Beweislast, dass wirklich eine Bestellung getätigt wurde. Außerdem hat man nach Fernabsatzrecht sowieso immer die Möglichkeit, binnen 14 Tagen von einem Vertrag zurückzutreten.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nicht-bestellte-ware-geliefert-was-tun-25001nairobi schrieb am 11.02.2021:Man kann nur immer wieder davor warnen, Fremde in seine Wohnung zu lassen.
Mich wundert es, dass Menschen sowas tun, auf diese Idee käme ich niemals. Für Rauchfangkehrer, Ablesung irgendwelcher Zähler etc. gibt es ja Termine, das heißt, die werden angekündigt. Wenn sich jemand nicht ankündigt und plötzlich vor der Tür steht, hat er bei mir Pech gehabt. Ich mache nicht mal auf, wenn ich niemanden erwarte. Pakete sollen abgestellt werden, da habe ich eine eigene Box dafür im Garten stehen, die Zusteller wissen das. Der Rest wird halt einfach ignoriert und steht sich am Gartentor die Beine in den Bauch. Wer wirklich spontan was braucht, kann ja anrufen.
Fedaykin schrieb am 11.02.2021:Echt du wirst sauer wenn deine Bank nachfragt wofür du zb spontan deine ganzen Reserven auflöst.
Ja klar, geht die Bank ja nichts an, was ich mit meinem Geld mache. Und genau das würde ich jemandem, der mich fragt, auch sagen.
umma schrieb am 11.02.2021:Ja, das stimmt. Waren, glaube ich, somit summa summarum 80.000 € mit diesem Vorgang?
Da hätte ich erwartet, dass die Bankangestellte GANZ GENAU nachhakte, welches Auto? Welcher Händler? Welcher Preis / wurde gehandelt etc. Kauft die Frau das Auto alleine? Sie machte nicht den fachkundigsten Eindruck....
Dann Nachhaken beim Autohaus....
Außerdem läuft doch eine ältere Frau nicht einfach mit so jer Summe cash nach Hause.
Ich hätte von Bankseite eine Begleitperson abgestellt.
Nun, ich weiß, diese Szenen sind gestellt, also nicht 100% naturgetreu.
Trotzdem erwarte ich von Banken, dass sie ihre KundInnen bei solchen Vorgängen einfach schützen.
Der Enkeltrick ist ja bekannt, nicht erst seit kurzem!
Das steht den Bankangestellten nicht zu, jedenfalls nicht bei Menschen, die mündig sind und keine Erwachsenenbetreuung haben. Ich würde das so lösen, wenn ich das Gefühl hätte, jemand wird um sein Geld betrogen: "Wissen Sie, was ich kürzlich in der Zeitung gelesen habe? Da gibt es den sogenannten Enkeltrick (es folgt eine Erklärung)..." Man informiert, ohne den Kunden zu bevormunden. Wenn der Kunde dann nicht hellhörig wird, ist ihm nicht zu helfen.
umma schrieb am 11.02.2021:Und bei Dates sich NIEMALS in der privaten Wohnung treffen! IMMER an frequentierten Orten, Cafés etc.😉Geht ja mom. schlecht🤣.
Und IMMER jdn. infirmieren aus dem Freundeskreis über ein bevorstehendes Date.
Ich weiß ja nicht genau, wie das in Deutschland im Lockdown gehandhabt wird, aber hier durfte man nur Bezugspersonen treffen, mit denen man sich sonst auch mindestens einmal wöchentlich trifft oder Kontakt hatte. Ein Date mit einer noch neuen Person ist also streng genommen gar nicht möglich gewesen. Wobei das sicher einige umgangen haben, denn dann behauptet man bei einer etwaigen Kontrolle (die de facto nicht stattgefunden haben) eben, dass man sich schon ewig kennt und sich regelmäßig trifft. Wer sollte das Gegenteil beweisen?
Mein Mann ist einmal kontrolliert worden, als er im Lockdown unterwegs war. Er wurde gefragt, was er hier macht. Er war die Futterstellen der Streunerkatzen betreuen und das darf man ja.