nairobi schrieb:Danke für die Übersetzung. Aber warum kann man das nicht Räuchern nennen, denn es wird doch etwas durch Einwirkung von Rauch konserviert. Bezieht sich das Selchen auf das Einsalzen?
Das ist eben der österreichische Begriff dafür. Wir haben ja bei vielen Dingen andere Ausdrücke als in Deutschland. Zur Etymologie des Wortes "selchen" findest du hier was:
https://www.dwds.de/wb/selchennairobi schrieb:Das ist echt eine Menge.
Ich hab mir die 3. Covid Notmaßnahmenverordnung jetzt durchgelesen:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_27/BGBLA_2021_II_27.htmlDa steht mittlerweile fast überall drin, dass es wirklich FFP2-Masken sein müssen und die Ausnahmen von der Abstandsregelung sind folgende:
8) Die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes nach dieser Verordnung gilt nicht
1.sofern zwischen den Personen geeignete Schutzvorrichtungen zur räumlichen Trennung vorhanden sind,
2. innerhalb des geschlossenen Klassen- oder Gruppenverbands von Einrichtungen gemäß Abs. 1 Z 1,
3. zwischen Menschen mit Behinderungen und deren Begleitpersonen, die persönliche Assistenz- oder Betreuungsleistungen erbringen,
4. wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert,
5. in Luftfahrzeugen, die als Massenbeförderungsmittel gelten,
6. unter Wasser,
7. bei der Ausübung von Sport für erforderliche Sicherungs- und Hilfeleistungen,
8. zwischen Personen, die zeitweise gemeinsam in einem Haushalt leben,
9. zur Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen,
10. wenn dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ausnahmsweise kurzfristig nicht möglich ist, und
11. beim Aufenthalt im Freien gegenüber Personen gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 lit. a.
(9) Die Pflicht zur Einhaltung des Abstandes gemäß § 5 Abs. 9 Z 2 gilt nicht, wenn dies zur Ausübung der Verwaltungstätigkeit in Ausübung des Parteienverkehrs erforderlich ist.
(10) § 10 Abs. 3 gilt nicht für Bewohner, denen es aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen, insbesondere wegen dementieller Beeinträchtigung, nicht zugemutet werden kann, die Vorgaben einzuhalten.
nairobi schrieb:Im Stadtgebiet ist das Ausweichen nicht immer gut umsetzbar.
Ja, vor allem dann, wenn gleich neben dem Gehsteig eine stark befahrene Straße ist oder wenn der Straßenrand mit parkenden Autos verstellt ist.
nairobi schrieb:Aus Sicht eines 85jährigen ist einer mit 60 tatsächlich noch "jung" 😄
Ich finde es auch immer so süß, wenn meine Mutter oder Schwiegermutter zu mir sagen: "Aber du bist doch noch jung."
devil075 schrieb:zB wie im Straßenverkehr oder die Geschäftsleitungen (sonst erhalten die Strafen) etc
Spar und Hofer haben schon gesagt, dass sie nicht kontrollieren werden bzw. nur die Kunden ohne FFP2-Maske auf die Maskenpflicht hinweisen werden, mehr jedoch nicht.
Trailblazer schrieb:Zwei Testkäufe auf Wish...
Da hab ich schon die lustigsten Sachen gelesen. Manchmal wird schlicht betrogen, also dass etwas bestellt wird, geschickt aber dann was ganz anderes (Billigsonnenbrillen zum Beispiel). Kundenservice ist so gut wie nicht vorhanden. Aber gut, wenn es sich um einen geringen Warenwert handelt, kann man das schon mal in Kauf nehmen. Lustig sind ja die Smartphone-Fälschungen mit den falschen Produktbeschreibungen, die man zum Teil schon um 30 Euro bekommt. Da steht zum Beispiel, es handelt sich um ein Note 20, aber Samsung steht natürlich nicht dabei. Als Hardware angeblich 512 GB Speicher, 8 GB RAM und dann kommt das Teil an und man kann nicht mal flüssig Apps öffnen. Setzt man das Gerät auf Werkseinstellungen zurück, bleibt es im Bootmodus hängen und ist kaputt.
;)Ozeanwind schrieb:https://www.dwds.de/wb/selchen
Hehe, du warst schneller.
;)