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Wenn Helden nach Antworten suchen...

67.403 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Plaudern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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01.05.2020 um 09:59
Zitat von pattimaypattimay schrieb:es wäre nicht sehr schlau sich auf eine Wohnung mit so einem Vermieter zu bewerben.
Leider ist der Markt gerade nicht so berauschend, wir haben ein wenig Druck uns zu vergrößern und auch mit den 100€ mehr wäre es nicht nur weiterhin dicke in unserem Budget, sondern auch allgemein preislich vollkommen okay - soweit man das aus dem Exposé erkennen kann.
Aber ja, selbst wenn die Gesetzeslage mir letztendlich Recht geben sollte, ist da natürlich schon Streit vorprogrammiert.


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01.05.2020 um 09:59
Alles Gute Nairobi =)


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01.05.2020 um 10:20
@nairobi
Ich wünsche dir auch alles Gute und lass dich feiern! ❤️


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01.05.2020 um 10:32
@Mr.Wölkchen
Wie groß ist denn eure aktuelle Wohnung?

Solche Vermieter spekulieren auf Leute die in Not sind. Wenn ihr nicht gerade eine Kündigung habt seh ich keine Not, um bei solch einem Vermieter zu unterschreiben.
Da hast du vom Einzug bis nach dem Auszug Probleme...


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01.05.2020 um 10:40
Zitat von miezmiezmiezmiezmiezmiez schrieb:Sir Hiss bitte
Oh, Entschuldigung! Da habe ich dem Sir doch glatt versehentlich seinen Adelstitel entzogen, das geht natürlich nicht! ;)
Zitat von HimmelsbesenHimmelsbesen schrieb:Ich kenne die aus Robin Hood gar nicht, wobei ich den Disney Robin-Hood-Film auch nicht kenne. Ich frage mich, warum in der Geschichte, überhaupt eine Schlange eine Rolle spielt? Im Dschungelbuch macht das jedenfalls mehr Sinn.
Ich kann mich an diesen Film nicht erinnern, es ist aber wahrscheinlich, dass ich ihn auch gesehen habe. Warum da eine Schlange vorkommt, weiß ich aber auch nicht mehr. Eine Phyton - so wie im Dschungelbuch - kann es aber nicht sein, denn in Großbritannien sind die ja nicht heimisch.

Vielleicht sind das aber einfach auch zu viele logische Überlegungen für einen Zeichentrickfilm. 😂
Ich habe erst wieder den Robin-Hood-Film mit Kevin Kostner gesehen und da kam jedenfalls keine Schlange drin vor (ich kann mich jedenfalls nicht an eine Schlange erinnern).
Zitat von HimmelsbesenHimmelsbesen schrieb:Aristocats war der erste Film, den ich überhaupt im Kino gesehen habe. Damals war ich 6 Jahre jung. Das war für mich ein unvergessliches Ereignis, deshalb erinnere ich mich auch noch gut daran. Ich weiß noch wie meine Mutter sagte, als ich in die Schule kam, dass ich nun auch alt genug fürs Kino wäre und ist dann mit mir in diesen Film gegangen.
Ansonsten habe ich gar nicht so viele Disneyfilme(Zeichentrick) gesehen, weil sie mich nicht interessierten. Bambi habe ich z.B. nie sehen wollen, weil ich wusste, dass er mich traurig machen wird.
Das Dschungelbuch habe ich gesehen, Susi und Strolch, Der Glöckner von Notre Dame, Bernhard und Bianca, wie schon geschrieben Aristocats und die Eiskönigin 1 habe ich tatsächlich auch gesehen. Bin gerade mal die Auflistung der Zeichentrick- bzw. Animationsfilme durchgegangen.
Ich bin auch als kleines Kind zum ersten Mal ins Kino gegangen und das war der Film "Die Abenteuer der Natty Gann". Ich habe diesen Film geliebt!
Wikipedia: Die Abenteuer der Natty Gann

Ah ja, Susi und Stroch und Berhard und Bianca habe ich auch gesehen! Von Bambi hatte ich auch ein Buch, daher wusste ich ja schon wie die Geschichte endet und sie hat ja dann tatsächlich ein Happy End, wenn ich mich richtig erinnere.

Ich hab mir die Auflistung auch angeschaut und bemerkt, dass ich da wohl auch nicht alle gesehen habe, die während meiner Kindheit bzw. vor meiner Geburt neu waren. Erst König der Löwen hab ich dann wieder gesehen (Teil 1) und danach eigentlich gar keine mehr. Als Erwachsene reizen mich Zeichentrickfilme allgemein nicht mehr so.
Zitat von Mr.WölkchenMr.Wölkchen schrieb:Und zwar in besonders schön verschwurbelten Juristendeutsch, dass die Wohnung für einen Betrag X (Kaltmiete) angeboten wird, die Kaltmiete aber eigentlich X+100€ beträgt. Man würde nur aktuell durch die Mietpreisbremse zu dieser geringeren Miete gezwungen. So weit, so gut. Nun steht aber auch noch dabei, dass man sich mit Vertragsunterschrift damit einverstanden sehen würde, dass die Miete ohne Notwendigkeit eines Mieterhöhungsverlangens auf X+100€ steigen würde, sobald die Mietpreisbremse als verfassungswidrig festgestellt sei. Die Rechtmäßigkeit dieser präventiven Einverständniserklärung einer Mieterhöhung bzw. dass die höhere Miete dann ohne offizielles Mieterhöhungsverlangen als sofort in beiderseitigem Einverständnis gültig sei, fände ich rechtlich schon etwas merkwürdig. Spätestens bei dem Nachsatz, dass man dann auch diese monatliche Differenz von ca. 100€ seit Mietbeginn nachzahlen müsse, halte ich nicht für dem geltenden Recht entsprechend.
Ob ich damit richtig liege, werde ich heute noch recherchieren, bevor wir uns auf die Wohnung bewerben.
Das klingt so, als würde sich der Vermieter absichern wollen.

Aber beachte: selbst wenn dieser Passus vertragswidrig ist, ist mit eurer Unterschrift lediglich dieser Teil ungültig und somit nichtig und der Rest nicht. Das ist so ähnlich wie bei einem generellen Haustierverbot: das ist ja auch verboten. Man muss das konkretisieren, also zum Beispiel, indem man hineinschreibt: Das Halten von Hunden ist verboten, Es dürfen maximal zwei Katzen gehalten werden etc. Wenn da ein generelles Haustierverbot drin steht, ist es ungültig und daraus folgt, dass man diese Klausel ignorieren kann und quasi einen Freibrief dafür hat, so viele Tiere zu halten, wie man möchte.

Das heißt im Klartext, wenn ihr den Mietvertrag unterschreibt und diese Klausel gesetzeswidrig ist, wird sie ungültig und kann euch nicht schaden. Der Vermieter kann sich nicht darauf berufen, dass ihr das ja so unterschrieben habt, wenn es eine gesetzeswidrige Klausel ist. Somit kann es auch ein Vorteil für den Mieter sein, einen solchen Mietvertrag zu unterschreiben, wenn der Rest mieterfreundlich und vorteilhaft für euch ist.
Zitat von NinjadaraNinjadara schrieb:Happy birthday. Schönen Tag wünsche ich dir und lass dich feiern 😁
Von mir auch alles Gute zum Geburtstag!
Zitat von nairobinairobi schrieb:Ja, das zieht sich und so lange steht das alte Sofa jetzt im Hof rum. Der ursprünglich avisierte Abholtermin war der 26.03.
Man könnte es selbst zum Wertstoffhof bringen...das können wir aber nicht.
Habt ihr es abgedeckt, um es vor Regen zu schützen? Ich nehme ja an, da sind Polsterungen drauf und wenn das nass wird, fängt das fürchterlich zu stinken an, mal abgesehen davon, dass sich das Sofa dann auch mit Wasser vollsaugt und viel schwerer wird (nicht schön für die Mitarbeiter der Sperrmüllentsorgung, wenn sie dann kommen).


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01.05.2020 um 10:51
Zitat von Mr.WölkchenMr.Wölkchen schrieb:Aber ja, selbst wenn die Gesetzeslage mir letztendlich Recht geben sollte, ist da natürlich schon Streit vorprogrammiert.
Besteht denn eine Chance, dass das Verfassungsgericht die Mietpreisbremse für verfassungswidrig erklären könnte? Ich kann mir das nicht vorstellen, weil:
Anträge gegen die „Mietpreisbremse“ erfolglos

Pressemitteilung Nr. 56/2019 vom 20. August 2019

Beschluss vom 18. Juli 2019
1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18

Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte „Mietpreisbremse“) sind nicht verfassungswidrig. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Bestimmungen einstimmig nicht zur Entscheidung angenommen. Zudem hat die Kammer zwei die Mietpreisbremse betreffende Vorlagen im Verfahren der konkreten Normenkontrolle einstimmig als unzulässig verworfen, weil das vorlegende Gericht sie nicht hinreichend begründet hat.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-056.html

Die Frage stellt sich also hier gar nicht mehr, da schon entschieden wurde, dass die Mietpreisbremse nicht verfassungswidrig ist.


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01.05.2020 um 11:01
Was passieren kann ist, dass die Mietpreisbremse für Berlin für unwirksam erklärt wird, das ist in einigen Bundesländern (Hessen, Bade-Württemberg, Bayern, Hamburg) passiert. Siehe hier:

https://www.kostenlose-urteile.de/topten._mietpreisbremse.htm

Nun steht in der Vertragsklausel aber nicht, dass ihr die höhere Miete zahlen (und nachzahlen) müsst, wenn die Mietpreisbremse für unwirksam erklärt wird, sondern nur, wenn sie für verfassungswidrig erklärt wird.

Das mag jetzt spitzfindig klingen, aber wenn es um Forderungen geht, sind solche Formulierungen durchaus wichtig. Das heißt, eigentlich kann euch gar nichts passieren, wenn ihr den Mietvertrag unterschreibt, denn dass die Mietpreisbremse nicht verfassungswidrig ist, wurde ja bereits entschieden.


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01.05.2020 um 11:18
Zitat von pattimaypattimay schrieb:@Mr.Wölkchen
Wie groß ist denn eure aktuelle Wohnung?

Solche Vermieter spekulieren auf Leute die in Not sind. Wenn ihr nicht gerade eine Kündigung habt seh ich keine Not, um bei solch einem Vermieter zu unterschreiben.
Da hast du vom Einzug bis nach dem Auszug Probleme...
Aktuell reichts noch, mit Baby auch erst einmal. Wobei ein richtiges Büro zum Arbeiten schon ganz wünschenswert wäre. Auf jeden Fall haben wir an sich keinen Druck. Würden aber eigentlich dennoch gerne noch vor der Geburt umziehen.
Wir haben aktuell 3ZKM 70qm und wollen mindestens noch ein 4. Zimmer dazu haben, optimal sogar 5 (wobei man 5ZKB hier echt fast unmöglich findet). Was die Fläche angeht, müsste es gar nicht soo viel größer als aktuell sein, wenn die Aufteilung der 4Z stimmt. Die besagte Wohnung hätte auch nur gut 80qm.
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Das klingt so, als würde sich der Vermieter absichern wollen.

Aber beachte: selbst wenn dieser Passus vertragswidrig ist, ist mit eurer Unterschrift lediglich dieser Teil ungültig und somit nichtig und der Rest nicht. Das ist so ähnlich wie bei einem generellen Haustierverbot: das ist ja auch verboten. Man muss das konkretisieren, also zum Beispiel, indem man hineinschreibt: Das Halten von Hunden ist verboten, Es dürfen maximal zwei Katzen gehalten werden etc. Wenn da ein generelles Haustierverbot drin steht, ist es ungültig und daraus folgt, dass man diese Klausel ignorieren kann und quasi einen Freibrief dafür hat, so viele Tiere zu halten, wie man möchte.

Das heißt im Klartext, wenn ihr den Mietvertrag unterschreibt und diese Klausel gesetzeswidrig ist, wird sie ungültig und kann euch nicht schaden. Der Vermieter kann sich nicht darauf berufen, dass ihr das ja so unterschrieben habt, wenn es eine gesetzeswidrige Klausel ist. Somit kann es auch ein Vorteil für den Mieter sein, einen solchen Mietvertrag zu unterschreiben, wenn der Rest mieterfreundlich und vorteilhaft für euch ist.
Das würde mir auch vollkommen genügen. Selbst die Mieterhöhung fände ich auch nicht unangemessen, sofern die Wohnung real auch dem entspricht, was das Exposé verspricht. Nur die Differenz für die vergangenen Monate nachzuzahlen sehe ich nicht ein und dürfte rechtlich auch eher nicht verlangbar sein.
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Besteht denn eine Chance, dass das Verfassungsgericht die Mietpreisbremse für verfassungswidrig erklären könnte? Ich kann mir das nicht vorstellen, weil:
Anträge gegen die „Mietpreisbremse“ erfolglos

Pressemitteilung Nr. 56/2019 vom 20. August 2019

Beschluss vom 18. Juli 2019
1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18

Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte „Mietpreisbremse“) sind nicht verfassungswidrig. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Bestimmungen einstimmig nicht zur Entscheidung angenommen. Zudem hat die Kammer zwei die Mietpreisbremse betreffende Vorlagen im Verfahren der konkreten Normenkontrolle einstimmig als unzulässig verworfen, weil das vorlegende Gericht sie nicht hinreichend begründet hat.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-056.html

Die Frage stellt sich also hier gar nicht mehr, da schon entschieden wurde, dass die Mietpreisbremse nicht verfassungswidrig ist.
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Was passieren kann ist, dass die Mietpreisbremse für Berlin für unwirksam erklärt wird, das ist in einigen Bundesländern (Hessen, Bade-Württemberg, Bayern, Hamburg) passiert. Siehe hier:

https://www.kostenlose-urteile.de/topten._mietpreisbremse.htm

Nun steht in der Vertragsklausel aber nicht, dass ihr die höhere Miete zahlen (und nachzahlen) müsst, wenn die Mietpreisbremse für unwirksam erklärt wird, sondern nur, wenn sie für verfassungswidrig erklärt wird.

Das mag jetzt spitzfindig klingen, aber wenn es um Forderungen geht, sind solche Formulierungen durchaus wichtig. Das heißt, eigentlich kann euch gar nichts passieren, wenn ihr den Mietvertrag unterschreibt, denn dass die Mietpreisbremse nicht verfassungswidrig ist, wurde ja bereits entschieden.
Ja, solche Details sind juristisch immens wichtig.
"Unwirksam" stand aber auch dabei. Und noch 2 andere Formulierungen. Ich hatte nur der Einfachheit halber lediglich die Formulierung "verfassungswidrig" exemplarisch verwendet, um meine Skepsis zu erklären.


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01.05.2020 um 11:20
Zitat von pattimaypattimay schrieb:Weil das keinen Sinn macht.
Das könnte aber eine Frau schon unter Druck setzen, oder? Insbesondere eine junge, abhängige, indoktrinierte, unselbständig Frau. Das sind alles Mutmaßungen. Aber Nötigung oder Zwang muss ja nicht immer körperlicher oder nur körperlicher Zwang sein.


In einem Tierpark, ich glaube in Bayern, werden die Tiere mit Musik beschallt, weil die Besucher ja ausbleiben und sie dadurch drohen zu "verwildern". Wildschweine sollen Hardrock lieben, Luchse und so bekommen klassische Musik zu hören. Ganz interessant.


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01.05.2020 um 11:24
Robin Hood Disney... Um Licht ins Dunkel zu bringen


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01.05.2020 um 11:29
Zitat von Mr.WölkchenMr.Wölkchen schrieb:Ja, solche Details sind juristisch immens wichtig.
"Unwirksam" stand aber auch dabei. Und noch 2 andere Formulierungen. Ich hatte nur der Einfachheit halber lediglich die Formulierung "verfassungswidrig" exemplarisch verwendet, um meine Skepsis zu erklären.
Das ist dann natürlich doof, wenn das explizit so dabeisteht.

Bei den bereits ausjudizierten Gerichtsurteilen der anderen Bundesländer ging es darum, ob die Mieter Schadenersatz vom Land verlangen können, weil die Mietpreisbremse in ihrem Bundesland durch einen formalen Fehler (fehlende Begründung) unwirksam geworden ist. Die Mieter haben nämlich von ihren Vermietern eine Herabsetzung der Miete und eine Rückzahlung der zuviel bezahlten Miete verlangt und dies wurde abgewiesen, weil die Mietpreisbremse unwirksam ist.

Das jeweilige OLG entschied, dass das nicht möglich sei, weil es bei solchen Fehlern nicht zu einer Amtshaftung komme. Das ist natürlich ein etwas anderer Fall.

Ich denke, so ein Fall wie bei euch im Mietvertrag steht, wurde noch gar nicht ausjudiziert, deshalb ist das jetzt natürlich blöd. Ich würde mich da an den Mieterschutzbund wenden, damit sich die das anschauen. Ich fürchte nämlich, so einen Fall wirst du bei der Internetrecherche noch nicht finden.

Aber wär super, wenn du dann erzählen würdest, was dabei herauskam, sowas finde ich nämlich immer sehr interessant. :)


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01.05.2020 um 11:34
@Mr.Wölkchen
Ich halte es für Wahnsinn bei solch einem Vermieter bewusst einzuziehen. Eure derzeitige Situation ist nicht die beste aber auch nicht so schlimm das man sich auf ein Spiel mit dem Feuer einlassen muss. Zu mal der Wohnungsmarkt im Ostteil, gerade zum Stadtrand auch entspannter ist.
Habt Geduld, dann werdet ihr schon noch die passende Wohnung/Vermieter finden.


@nairobi nein, in diesem Kulturkreis droht man nicht mit einer Trennung. Zu mal wenn ich gezwungen werde irgendso Zeugs zu saufen wäre eine Trennung ja die Erlösung.


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01.05.2020 um 11:53
Zitat von pattimaypattimay schrieb:Zu mal der Wohnungsmarkt im Ostteil, gerade zum Stadtrand auch entspannter ist.
Nicht wirklich😅
Bei kleineren Wohnungen, ja. Aber selbst 3 ist schon knifflig und 4 oder 5 kaum drin und wenn, dann sofort weg


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01.05.2020 um 11:56
@Mr.Wölkchen
Wir haben knapp 5 Jahre gesucht 😉


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01.05.2020 um 12:35
Zitat von Mr.WölkchenMr.Wölkchen schrieb:Bei kleineren Wohnungen, ja. Aber selbst 3 ist schon knifflig und 4 oder 5 kaum drin und wenn, dann sofort weg
Durch Corona ist es auf dem Wohnungsmarkt auch ruhiger geworden. Habt Ihr mal daran gedacht, selbst ein Inserat aufzugeben ? Bei mir war das damals von Erfolg gekrönt.
Zitat von pattimaypattimay schrieb:nein, in diesem Kulturkreis droht man nicht mit einer Trennung. Zu mal wenn ich gezwungen werde irgendso Zeugs zu saufen wäre eine Trennung ja die Erlösung.
Ach so. Ja, das wäre schon eine Erlösung, das stimmt. Vielleicht war die Frau ja auch nie mal bei einem FA. Ich meine, Kinderlosigkeit kann man ja heute recht gut behandeln. Oft liegt es ja auch am Mann. Aber auch da gibt es medizinische Möglichkeiten.


Apropos Trennung, ein Bekannter hat sich vor einigen Wochen nach über 4 Jahren von seiner Freundin getrennt. Sie war selbstständig in der Gastronomie mit Hotel.
Er ist Freitag Abend nach seiner Arbeit zu ihr gefahren, sie lebte 2 Stunden entfernt, und hat ihr geholfen.
Hatte in der ganzen Zeit 2 (!) Tage frei, an denen er eine Motorradtour mit Kollegen gemacht hat. Selbst da gab es schon Gemeckere. Und sonst nur Unzufriedenheit, Gemotze und Gekeife und Oberflächlichkeit und Hektik. Privatleben fand in der Saison nur sonntags von 19 bis 22 Uhr statt. Darauf hatte er irgendwann keine Lust mehr. Montags um 7 ist er wieder los zu seinem Hauptjob.
Für ihn ist die Trennung eine Befreiung...ist nicht so einfach, wenn man selbstständig ist...das Privatleben leidet oft.


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01.05.2020 um 12:44
Zitat von miezmiezmiezmiezmiezmiez schrieb:Robin Hood Disney... Um Licht ins Dunkel zu bringen
Eben. Wenn ne Schildkröte, Hasen, ein Dachs, Füchse, ein Löwe usw. mitspielen, kann auch ne Schlange mitspielen.


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01.05.2020 um 12:53
Zitat von miezmiezmiezmiezmiezmiez schrieb:Robin Hood Disney... Um Licht ins Dunkel zu bringen
Danke für die Erleuchtung 👍Alles Tierfiguren, da ist eine Schlange nicht so aussergewöhnlich.

@nairobi
Herzlichen Glückwunsch 💐
Zitat von pattimaypattimay schrieb:Ich halte es für Wahnsinn bei solch einem Vermieter bewusst einzuziehen. Eure derzeitige Situation ist nicht die beste aber auch nicht so schlimm das man sich auf ein Spiel mit dem Feuer einlassen muss.
Sehe ich ebenso. Wenn man nicht unbedingt umziehen muss, kann man sich erlauben auf ein besseres Angebot zu warten. Das dauert manchmal seine Zeit auf dem Wohnungsmarkt, und wenn man die hat, ist das ein Vorteil um sich z.B. Ärger zu ersparen.


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01.05.2020 um 12:55
@nairobi

herzlichen Glückwunsch und alles Gute dir!


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01.05.2020 um 13:24
Zitat von HimmelsbesenHimmelsbesen schrieb:Hab gerade mal nachgeschaut, was das bedeutet und festgestellt, dass diese Zehenform auch meine ist.
Meine ist griechisch. :D


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01.05.2020 um 13:47
@caponata
Ich finde nicht meine 100 pro passende Fußform. Am ehesten germanisch glaube ich


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