Aktuelle Gerichtsprozesse
18.09.2014 um 13:23FadingScreams schrieb:ich denke nach wie vor, das strafmaß könnte zwischen 8 und 12 Jahren (reines bauchgefühl meinerseits) liegen.. mich beschäftigt da schon die frage, ob ich das dann auch gerecht finden würde.. auch wenn ich mittlerweile insgesamt an ein tragisches unglück glaube - einen 'freifahrtschein' darf es angesichts der toten Reeva auch nmm nicht geben.natürlich darf es keinen Freifahrtsschein geben. Ich kenne auch niemanden der so etwas fordert. Ich tue mich einfach schwer damit, dass offensichtlich nur ein tatsächlicher abzuleistender Knastaufenthalt als Strafe für ihn empfunden wird. Warum?
Wenn er die 8 bis 12 Jahre auf Bewährung (plus Auflagen) bekommt, ist es dann keine Strafe?
Was ist das denn dann?