Ach je,
da bin ich kaum drin und wahrscheinlich schon wieder rausgeworfen.
@Waidmann: du zitierst also eine Ermittlung, die zugunsten der Beschuldigten abgeschlossen wurde und die damit als unschuldig zu gelten hat. Was ist dein Ziel?
Zitat:
"1.) Aktenkundig hat die Frau Knobloch in ihrer polizeilichen Vernehmung am 11.5.2001 erklärt, dass sie abends am Tag des Verschwindens von Peggy einen Jungen gesehen hat und mit ihm wegen Peggy ins Gespräch kam, den sie nicht kannte. Ihre Aussage ist deckungsgleich mit der des Dieter, der bestätigt Frau Knobloch gesehen zu haben, sie aber nicht kannte. Sie hatte sich ihm gegenüber zu diesem Zeitpunkt erst als Peggys Mutter vorgestellt.
Dass Frau Knobloch an diesem Abend Dieter gesehen hatte, stand zu keinem Zeitpunkt in Zweifel!
Umso skandalöser die Umkehr der Aussage von Frau Knobloch in der Hauptverhandlung, dass sie an diesem Abend nicht Dieter sondern Werner gesehen hatte.
Als Zeugen nennt sie noch ihren Lebensgefährten sowie ihre Nachbarn. Was sollen denn diese Zeugen gesehen haben? Beide wissen ja nur, dass Frau Knobloch aus dem Haus ging nach Peggy zu suchen."
Ahh ja, und?
Sie hat einen Jungen gesehen, dessen Aussage deckungsgleich ist. Und es war Werner statt Dieter, also nicht Abdessamad oder Francois statt Dieter. Und: "den sie nicht kannte". Bitte, was soll sowas?
Und tatsächlich konnten wahrscheinlich Lebensgefährte und Nachbarn die Suche bestätigen.
Das ist irgendwie wie mit der Tachoscheibe.