Suche Geisterhäuser in der Nähe von Gelsenkirchen
26.04.2011 um 23:17@Thydan
das ist genau das, was du hier in 95% der fälle lesen kannst.
abgesehen davon: der STRAFTATBESTAND des hausfriedensbruchs, einbruchs und der sachbeschädigung wäre trotzdem gegeben gewesen.
schon wieder verharmlost du...
wie auch hier:
DU kannst das garnicht ausführen, weil du nicht dabei warst.
hausfriedensbruch, einbruch, sachbeschädigung.
die sind eingebrochen, haben dafür 'ne tür aufgestemmt, und mir dann in die hände gelaufen.
die sind mit dem brecheisen in der hand die treppe hochgekommen und ich - die ich's natürlich gehört hab - bin ihnen die treppe runter entgegen gekommen. spooky war das in jedem fall kann ich mir vorstellen - ich mit langen dunklen zerzausten haaren im alten verwaschenen schlabbershirt, muss ausgesehen haben wie in "the ring".
aber die sind mir eh fast umgekippt vor schreck, da hatte ich fast schon mitleid, obwohl ich selbst ziemlich von der rolle war vor schreck. trotzdem hab ich die polizei gerufen (sind um die ecke) und bis die da waren hab ich meine "geisterjäger" ziemlich eingeschüchtert. die polizei hat die dann mitgenommen, ich hab dann am küchentisch einem noch verbliebenen beamten erzählt was passiert ist und das war's erstmal. abgesehen davon dass ich das riesenproblem hatte, dass ich eine aufgebrochene haus-eingangstür hatte und nicht wusste wie ich die jetzt mitten in der nacht sichern soll.
anzeige hab ich in der nacht erstattet, ich wollte selbstverständlich das geld für den angerichteten schaden. als das geklärt war hab ich die anzeige zurückgezogen.
und dann hat die staatsanwaltschaft sich weiter gekümmert - ich war sogar noch ziemlich überrascht als ich das schreiben gekriegt hab dass ich als zeugin auftreten soll.
ODER WIE SOLL ICH DAS JETZT VERSTEHEN???
klar. ich geh jetzt morgen auch bei dir vorbei und brech mal eben die tür von deinem haus auf und hoffe dann darauf, dass irgendein richter das NICHT als einbruch wertet, weil ich ja davon ausgegangen bin dass das haus leersteht. ja logisch.
kommt vielleicht noch wer auf die idee dass ein haus immer jemand gehört, auch wenn's leersteht?
also DEINE naivität bezüglich richtern hätt ich auch gerne.
ich kenn da eher richter die die eltern gleich mitverknacken. ernsthaft jetzt.
hey: der straftatbestand lautet hausfriedensbruch, einbruch und sachbeschädigung. alles dinge, die nicht dadurch entschuldigt werden können, dass man glaubt das haus steht leer.
aber hast recht, ich könnt ja auch mal eben drüben im museum 'ne tür aufhebeln, da wohnt ja auch niemand...
2.) ich möchte echt zugern wissen, warum du glaubst dass du beurteilen kannst, ab wann davon auszugehen ist dass ein gebäude baufällig ist und keine zukunft mehr hat. schon mal was von denkmalschutz gehört?
abgesehen davon: es ist von aussen für fremde schlicht nicht zu beurteilen, in welchem zustand ein gebäude tatsächlich ist. für laien schon garnicht. nur weil die fassade bröselt heisst das noch lange nicht, dass nicht grad erst ein nagelneuer brennwertkessel, eine wärmetauschanlage etc. eingebaut wurde. solange man auf neue fenster wartet wird man wohl kaum die bröselige fassade richten lassen, das wär wirklich geld rausgeschmissen. manchmal dauert sowas mit allem drum und dran halt jahre - GERADE bei altbauten, GERADE bei den gebäuden die erhaltenswert oder gar denkmalgeschützt sind, eben WEIL das ein schweinegeld kostet und "man" (z.b. die junge familie die sich den altbau gekauft hat und damit schwer verschuldet hat) halt nur ein begrenztes budget pro jahr für sowas hat.
wenn dir dann zwischendurch die ersten über nacht die türen aufbrechen, die fenster einschlagen etc., dann haste ruckzuck das komplette programm, von junkies über obdachlose über partykids (sind die schlimmsten was zerstörung angeht) bis hin zu einfachsten vandalen, die einfach nur mal eben 'ne wand zertrümmern weil sie das schon immer mal machen wollten oder schlicht und ergreifend feuer legen.
komm du mal morgens auf deine baustelle und stell fest, dass dir ein paar nächtlicher besucher die arbeit von wochen und das geld von jahren mal eben so zerlegt haben.
sag mal, geht's noch?
bei mir wurde eingebrochen! das ist keine "minderwerte ausgangslage"!!!
sag mal, mit der deutschen rechtsprechung haste es nicht wirklich, oder?
wenn man eine VORSTRAFE kassiert, dann wurde man zu knast verurteilt - möglicherweise auf bewährung (d.h. du musst nicht wirklich in den knast), aber es ist eine gefängnisstrafe.
du führst hier leute in die irre, indem du das als "harmlos" darstellst. und das finde ich äusserst gefährlich.
und btw.: neulich gab's hier 'n thread von jemand, der in alten fabriken rumschleicht. der erzählte so nett, wie er schon sein scharfgemachtes teppichmesser gezückt hat und sich versteckt hat, weil er jemand gehört hat, der rumgeschlichen ist.
ja wie weit muss es denn kommen? ich selbst bin mehrfach in unserer alten fabrik "rumgeschlichen" aus rein sentimentalen gründen. da kann ich ja froh sein dass ich da nicht gemeuchelt wurde...
es ändert nichts:
auch leerstehende häuser, fabriken und "sonstiges" gehören jemand und da darf man nicht so einfach ohne offizielle erlaubnis rein. das strafgesetzbuch unterscheidet nicht zwischen "leerstehend", auch nicht zwischen "häuser, fabriken und sonstigem" sondern kennt nur die genannten straftatsbestände wie hausfriedensbruch, einbruch und sachbeschädigung.
und genau das kapieren die leute hier einfach nicht.
das strafgesetzbuch unterscheidet da auch nicht.
tu dir selbst den gefallen und verharmlose das nicht.
sonst bist du der nächste, bei dem eingebrochen wird von leuten die doch "nur mal gucken" wollten.
Thydan schrieb:Dass die in deinem Zusammenhang stehenden verurteilten Jugendliche oder Erwachsene dem Tatumstand des Hausfriedensbruchs zugeführt wurden ist ja auch eine anders gelagerte Situation gewesen.nö, wieso denn? die haben selbst ausgesagt, dass sie dachten das haus steht leer und dass es darin ja spuken würde. und dass sie dem auf den grund gehen wollten.
das ist genau das, was du hier in 95% der fälle lesen kannst.
Thydan schrieb:Dass die in deinem Zusammenhang stehenden verurteilten Jugendliche oder Erwachsene dem Tatumstand des Hausfriedensbruchs zugeführt wurden ist ja auch eine anders gelagerte Situation gewesen.die wurden nicht nur wegen hausfriedensbruch angeklagt. da kam noch einbruch und schwere sachbeschädigung dazu.
Thydan schrieb:Wäre das Haus tatsächlich leerstehend gewesen,wie wahrscheinlich von den Urbexern vermutet,und wären dann von der Polizei angetroffen worden,dann wäre auch ein andererdas waren keine "urbexer", das waren wie gesagt selbsternannte "geisterjäger".
Sachverhalt geboten.
abgesehen davon: der STRAFTATBESTAND des hausfriedensbruchs, einbruchs und der sachbeschädigung wäre trotzdem gegeben gewesen.
schon wieder verharmlost du...
wie auch hier:
Thydan schrieb:Welcher Sachverhalt dann tatsächlich zur juristischen Auseinandersetzung geführt hätte,will ich hier jetzt garnicht weiter ausführen...musst du nicht, ich hatte es bereits geschrieben.
DU kannst das garnicht ausführen, weil du nicht dabei warst.
hausfriedensbruch, einbruch, sachbeschädigung.
Thydan schrieb:da gibst eben die unterschiedlichsten Dinge,z.B. ist eine Sachbeschädigung aufzuführen oder sogar zu beweisen,ist es Einbruch im Sinne des §123 StgB gewesen oder „nur“ eine unerlaubte Begehung ohne kriminellen Hintergrund, sind Menschen zu Schaden gekommen,wenn ja in welchen Umfang,vorsätzlich oder durch höhere Gewalt usw. und sofort.quark, ich hab mich da schon klar ausgedrückt.
die sind eingebrochen, haben dafür 'ne tür aufgestemmt, und mir dann in die hände gelaufen.
die sind mit dem brecheisen in der hand die treppe hochgekommen und ich - die ich's natürlich gehört hab - bin ihnen die treppe runter entgegen gekommen. spooky war das in jedem fall kann ich mir vorstellen - ich mit langen dunklen zerzausten haaren im alten verwaschenen schlabbershirt, muss ausgesehen haben wie in "the ring".
aber die sind mir eh fast umgekippt vor schreck, da hatte ich fast schon mitleid, obwohl ich selbst ziemlich von der rolle war vor schreck. trotzdem hab ich die polizei gerufen (sind um die ecke) und bis die da waren hab ich meine "geisterjäger" ziemlich eingeschüchtert. die polizei hat die dann mitgenommen, ich hab dann am küchentisch einem noch verbliebenen beamten erzählt was passiert ist und das war's erstmal. abgesehen davon dass ich das riesenproblem hatte, dass ich eine aufgebrochene haus-eingangstür hatte und nicht wusste wie ich die jetzt mitten in der nacht sichern soll.
anzeige hab ich in der nacht erstattet, ich wollte selbstverständlich das geld für den angerichteten schaden. als das geklärt war hab ich die anzeige zurückgezogen.
und dann hat die staatsanwaltschaft sich weiter gekümmert - ich war sogar noch ziemlich überrascht als ich das schreiben gekriegt hab dass ich als zeugin auftreten soll.
Thydan schrieb:In deinem Fall aber ist man von einem leerstehenden Haus ausgegangen und wollte sicherlich nicht vosätzlich einen Einbruch im Sinne des obigen Paragraphen begehen.wenn man sich nicht vorher informiert, was wirklich sache ist, sondern irgendwelchen gerüchten aus dem internet glaubt dann passiert sowas schon mal...
ODER WIE SOLL ICH DAS JETZT VERSTEHEN???
klar. ich geh jetzt morgen auch bei dir vorbei und brech mal eben die tür von deinem haus auf und hoffe dann darauf, dass irgendein richter das NICHT als einbruch wertet, weil ich ja davon ausgegangen bin dass das haus leersteht. ja logisch.
kommt vielleicht noch wer auf die idee dass ein haus immer jemand gehört, auch wenn's leersteht?
also DEINE naivität bezüglich richtern hätt ich auch gerne.
ich kenn da eher richter die die eltern gleich mitverknacken. ernsthaft jetzt.
Thydan schrieb:Dass sie dennoch verurteilt wurden,hat eben den Grund,daß sie sich eben geirrt haben und das favorisierte Objekt doch beohnt war und demnach Unwissenheit nicht vor Strafe schützt."dennoch"?????
hey: der straftatbestand lautet hausfriedensbruch, einbruch und sachbeschädigung. alles dinge, die nicht dadurch entschuldigt werden können, dass man glaubt das haus steht leer.
aber hast recht, ich könnt ja auch mal eben drüben im museum 'ne tür aufhebeln, da wohnt ja auch niemand...
Thydan schrieb:Ich spreche von offensichtlich leerstehenden Gebäuden,also auch Ruinen,die entweder verfallen,keiner momentanen Verwertung zu kommen,oder wovon auszugehen ist,daß aufgrund der Baufälligkeit das Gebäude in absehbarer Zeit keine Zukunft haben wird.1.) DU sprichst davon. aber nicht der TE. dem ging's nicht um ruinen, sondern um "Gebäude in denen angeblich oder wirklich tragische Dinge passiert sein sollen".
2.) ich möchte echt zugern wissen, warum du glaubst dass du beurteilen kannst, ab wann davon auszugehen ist dass ein gebäude baufällig ist und keine zukunft mehr hat. schon mal was von denkmalschutz gehört?
abgesehen davon: es ist von aussen für fremde schlicht nicht zu beurteilen, in welchem zustand ein gebäude tatsächlich ist. für laien schon garnicht. nur weil die fassade bröselt heisst das noch lange nicht, dass nicht grad erst ein nagelneuer brennwertkessel, eine wärmetauschanlage etc. eingebaut wurde. solange man auf neue fenster wartet wird man wohl kaum die bröselige fassade richten lassen, das wär wirklich geld rausgeschmissen. manchmal dauert sowas mit allem drum und dran halt jahre - GERADE bei altbauten, GERADE bei den gebäuden die erhaltenswert oder gar denkmalgeschützt sind, eben WEIL das ein schweinegeld kostet und "man" (z.b. die junge familie die sich den altbau gekauft hat und damit schwer verschuldet hat) halt nur ein begrenztes budget pro jahr für sowas hat.
wenn dir dann zwischendurch die ersten über nacht die türen aufbrechen, die fenster einschlagen etc., dann haste ruckzuck das komplette programm, von junkies über obdachlose über partykids (sind die schlimmsten was zerstörung angeht) bis hin zu einfachsten vandalen, die einfach nur mal eben 'ne wand zertrümmern weil sie das schon immer mal machen wollten oder schlicht und ergreifend feuer legen.
komm du mal morgens auf deine baustelle und stell fest, dass dir ein paar nächtlicher besucher die arbeit von wochen und das geld von jahren mal eben so zerlegt haben.
Thydan schrieb:Deshalb akzeptiere ich auch deinen Fall,tue mich aber trotzdem aufgrund der minderwerten Ausgangslage ein wenig schwer damit,es zu verstehen."minderwert"???
sag mal, geht's noch?
bei mir wurde eingebrochen! das ist keine "minderwerte ausgangslage"!!!
Thydan schrieb:Alles andere dient wohl eher der Abschreckung und Prävention und soll den Verursacherndoch doch, sehr wohl knast, aber eben "auf bewährung".
die Möglichkeit geben sich zu bessern...deshalb auch kein Knast.
sag mal, mit der deutschen rechtsprechung haste es nicht wirklich, oder?
wenn man eine VORSTRAFE kassiert, dann wurde man zu knast verurteilt - möglicherweise auf bewährung (d.h. du musst nicht wirklich in den knast), aber es ist eine gefängnisstrafe.
Thydan schrieb:Denn worüber reden wir hier eigentlich,du führst ständig deinen Privatbesitz auf,und ich gehe von leerstehenden Häusern,Fabriken und sonstigem aus.es geht nicht um meinen privatbesitz, das verstehst du falsch. der einbruch bei mir soll nur als fallbeispiel dienen - du deinerseits kannst aber offensichtlich kein fallbeispiel anführen, in dem besagte straftaten tatsächlich als so "harmlos" verurteilt wurden wie du das darstellst.
du führst hier leute in die irre, indem du das als "harmlos" darstellst. und das finde ich äusserst gefährlich.
und btw.: neulich gab's hier 'n thread von jemand, der in alten fabriken rumschleicht. der erzählte so nett, wie er schon sein scharfgemachtes teppichmesser gezückt hat und sich versteckt hat, weil er jemand gehört hat, der rumgeschlichen ist.
ja wie weit muss es denn kommen? ich selbst bin mehrfach in unserer alten fabrik "rumgeschlichen" aus rein sentimentalen gründen. da kann ich ja froh sein dass ich da nicht gemeuchelt wurde...
es ändert nichts:
auch leerstehende häuser, fabriken und "sonstiges" gehören jemand und da darf man nicht so einfach ohne offizielle erlaubnis rein. das strafgesetzbuch unterscheidet nicht zwischen "leerstehend", auch nicht zwischen "häuser, fabriken und sonstigem" sondern kennt nur die genannten straftatsbestände wie hausfriedensbruch, einbruch und sachbeschädigung.
und genau das kapieren die leute hier einfach nicht.
Thydan schrieb:Du unterstellst dem TO,daß er vorsätzlich einbrechen will,in Häuser,die bewohnt sind.das ist nicht wahr.
Thydan schrieb:Dass du im allgemeinen auf mögliche Risiken verweist ist vollkommen in Ordnung,aber wie gesagt,versuche mal zu unterscheiden.NEIN - genau das ist doch der punkt!
das strafgesetzbuch unterscheidet da auch nicht.
...wenn wie in Wolfskuhlen Zäune eingerissen oder mutwillige Sachbeschädigung wie von dir beschrieben stattfindet,oder Wachpersonal attakiert wird,dann ist das natürlich eine ganz andere Ausgangslage,als die,die ich meine. [...] Genauso verhält es sich bei anzutreffenden Verbotsschildern oder eindeutig als Privatbesitz gekennzeichneten Gelände...diese sollten zunächst respektiert werden und bei Zuwiderhandlung muß der jenige eben mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.tja, jetzt haben wir aber hier einen TE, der schon kundgetan hat, dass er sich um die verbots- und warnschilder in wolfskuhlen einen dreck geschert hat...
tu dir selbst den gefallen und verharmlose das nicht.
sonst bist du der nächste, bei dem eingebrochen wird von leuten die doch "nur mal gucken" wollten.