@Thydan Thydan schrieb:Doch,von offensichtlich baufällig bin ich ausgegangen.
davon war aber nie die rede -
@alanwake schreibt nur was von "Verlassene Gebäude in denen angeblich oder wirklich tragische Dinge passiert sein sollen." - nix von "baufällig".
abgesehen davon ändert das nichts am straftatbestand.
Thydan schrieb:In der Regel kann man davon ausgehen,daß diese Protagonisten Gebäude vorher
sondieren und analysieren....sei es,daß sie sie im Vorfeld beobachtet haben oder bereitgestellte Informationen im Internet zur Einschätzung heranziehen und demnach
auf eine Ruine schließen dürfen,die zumindest nicht bewohnt ist.
auch davon kann hier nicht die rede sein,
@alanwake schreibt ja: "wir wollten heute Abend ne Tour machen und verschiede Häuser besuchen, deswegen bräuchte ich jetzt einige Adressen." - also nix mit sondieren, analysieren, beobachten etc.
und infos aus dem internet? echt schick. der harmloseste fall den du auch hier häufig findest ist der, dass das gebäude längst nicht mehr steht. umgekehrt könnte es aber auch sein dass mittlerweile längst jemand drin wohnt (das bedeutet nicht zwingend, dass deshalb das gebäude komplett, also auch von aussen, renoviert/restauriert wurde). dann passiert sowas wie bei mir. gerücht geglaubt ohne zu recherchieren, vor gericht gestellt und verurteilt.
Thydan schrieb:Mir scheint eher,daß du aufgrund deiner selbst gemachten Erfahrungen zu sensibillisiert an diese Thematik heran gehst und verbrecherische Absichten nicht von „Kinderstreichen“ unterscheiden kannst oder willst.
das waren keine kinder, die da bei mir eingebrochen sind. wie du auch unschwer am gerichtsurteil hättest erkennen können wenn du richtig gelesen hättest.
ich kann da sehr wohl unterscheiden. aber EINBRUCH hat mit "kinderstreich" wirklich nichts mehr zu tun. fenster einschlagen oder aufbrechen, türen aufbrechen etc. - wenn du DAS als "kinderstreich" bezeichnest dann frage ich mich ernsthaft, welche art von erziehung du wohl propagierst.
Thydan schrieb:Wir reden hier von gemeinhin jungen Menschen,die ggf. im jugendlichen Leichtsinn eine nicht schwere Ordnungswidrigkeit begehen,weil sie in nicht vorsätzlicher Absicht einen
Hausfriedensbruch begehen,der nach obigen Paragraphen gewertet werden könnte.
hausfriedensbruch und einbruch fällt aber nun mal nicht unter ordnungswidrigkeiten sondern unter straftaten. das ist ein riesen unterschied! schlag doch wirklich mal nach, ich glaube du hast da echte wissenslücken was die gesetzgebung angeht.
bei den ordnungswidrigkeiten brauchst du nicht nachzuschlagen, da musst du schon ins strafgesetzbuch schauen.
Thydan schrieb:Die Gerichte werden in diesem Fall die Absicht,das Alter und evtl. Aktenkundigkeit beachten und wegen Geringfügigkeit wenn überhaupt,wie schon erwähnt,eine Ermahnung aussprechen.
und schon wieder verharmlost du.
klar spielt das alter eine rolle - es wird zwischen jungendstrafrecht und erwachsenenstrafrecht unterschieden wie bei jeder anderen straftat auch. das ändert aber nichts daran dass es sich hier um STRAFTATEN handelt und nicht um irgendwelche kavaliersdelikte.
mach doch den leuten hier nichts vor!
und ich kann beim besten willen nicht verstehen warum du ausgerechnet mir da was erzählen willst, die ich selbst schon bei einer solchen gerichtsverhandlung zugegen war und WEISS dass das urteil deutlich härter ausfiel als du es hier darstellen willst. es gab zwar kein gefängnis aber wie gesagt: sie mussten schadensersatz bezahlen, bekamen sozialstunden nicht zu knapp aufgebrummt und sind vorbestraft. also nix mit "geringfügigkeit"!
Thydan schrieb:Es könnte nämlich sein,daß das Gericht keine Unterschiede macht zwischen frisch gestrichenen Wänden und schon jahrzehnte alte Gemäuer,die von Schimmel schon halb zerfressen sind.
das GESETZ macht da keinen unterschied. und letztendlich müssen sich auch richter danach richten!
Thydan schrieb:Deshalb verstehe ich auch deine vehemente Vorführung eines Users nicht,der nur einer
Praxis nachkommt,die allgemein Usus ist in bestimmten Foren.
ich habe
@alanwake nicht vorgeführt sondern ihn lediglich über die gesetzeslage und diverse risiken informiert.
und dass das weitergeben von adressen "usus" sei in bestimmten foren, das behauptest DU. du wirst sogar hier mehrfach lesen können dass das nicht gewünscht ist, aus naheliegenden gründen, und in so gut wie allen foren zum thema "urban exploring" oder "geisterhäusern" die ich so kenne ist es strikt untersagt.
Thydan schrieb:Du hast also keine Schusswaffen im Haus und übst Verteidigung mit den sowieso in fast
jeden Haushalt befindlichen Gerätschaften aus.Ja ne,is klar.
Dann verweise auch nicht so eingehend auf eine Bewaffnung,die im ursprünglichen Sinne keine ist.
ich hab nie geschrieben dass ich keine schusswaffen im haus hätte - da siehste mal wie gründlich du liest...
und du würdest also ein messer mit einer 30cm-klinge nicht als "waffe" betrachten? ja ne, is klar... und baseballschläger? in jedem handelsüblichen fernsehkrimi wird ein baseballschläger als "tatwaffe" bezeichnet wenn damit eine tat begangen wurde. ja ne, is klar...
aber bevor wir uns jetzt um die definition von "waffe" streiten: ich würde mal davon ausgehen dass ein "gegner" mein fleischmesser sehr wohl als "waffe" betrachten würde - ein gericht übrigens auch.
und dass ich das so betone hat schlicht damit zu tun, dass andere eben auch bewaffnet sind und man als illegaler einbrecher damit rechnen muss, dass dem so ist.
mal ganz abgesehen davon dass ich ein brecheisen in der hand des einbrechers eben auch als "waffe" betrachte und mir auch da jeder richter recht geben wird, wenn das thema "notwehr" da überhaupt noch thema wird.
Thydan schrieb:Aber auch wenn du einem mit nem Toaster eins über die Rübe ziehst und dabei Kiddies
im Kindesalter zu schaden kommen,wird es für dich zumindest im moralischen Sinne schwierig werden,daß zu verarbeiten.
wenn's dich irgendwie tröstet: die "waffe" toaster führe ich nicht in meinem haushalt.
moralisch? ja was hast du denn für 'ne moral wenn du jetzt die einbrecher (egal welchen alters) quasi noch als schützenswert hinstellst? also bitte! die wandern in den jugendknast wenn sie sowas machen, also erzähl den ganzen kids hier nicht sie würden da straffrei davon kommen!
Thydan schrieb:Es steht dir natürlich frei,dich zu verteidigen,wenn bei dir eingebrochen wird und du den
vermeintlichen Einbrecher stellst,aber dabei handelt es sich unmittelbar um eine Straftat,die
obigen Paragraphen erfüllt und nicht um eine im Sinne des Besuchens einer Ruine.
nochmal: von "ruinen" war hier nie die rede.
UND: auch bei einer "ruine" gilt das strafgesetzbuch. auch da handelt es sich um hausfriedensbruch und einbruch wenn du da ohne erlaubnis des eigentümers einsteigst. wie du selbst schon geschrieben hast macht das keinen unterschied.
Thydan schrieb:Anders verhält es sich übrigens,wenn eine Ruine als klar verbotene Zone von Seiten einer Behörde deklariert ist.
1.) wird keine behörde sich um privateigentum kümmern, und die meisten als "geisterhäuser" hier und anderswo "besprochenen" gebäude sind nun mal in privatbesitz, wie wolfskuhlen übrigens auch.
2.) auch wenn's hier immer wieder gerne behauptet wird: das fehlen von "betreten verboten"-schildern ist kein freischein zum betreten! oder hast du ein entsprechendes schild vor deinem haus stehen?
Thydan schrieb:Ich möchte auch nicht,wie von dir festgestellt,diese Thematik abmildern und Jugendliche
in Sicherheit wiegen,aber deine Darstellung ist sowas von übertrieben ...
genau das tust du aber - du verharmlost das ungemein!
und ich übertreibe nicht, ich schildere nur was in meinem fall passiert ist. und da endete das ganze wie gesagt mit schadensersatz, sozialdienst und vorstrafe. und verfolgt wurde das ganze seitens der staatsanwaltschaft, nicht von mir!!!
Thydan schrieb:und macht aus Freigeistern jeglicher Coleur potenzielle Schwerverbrecher,was hinsichtlich einer klar erkennbaren Ruine einfach nicht der Fall ist.
wir reden hier aber wie gesagt nicht von ruinen.
und fakt ist auch, dass es sich bei hausfriedensbruch und einbruch um straftaten handelt, die verfolgt werden und mit gefängnis bestraft werden können.
von "schwerverbrechen" sprichst DU, nicht ich. ich habe immer nur darauf hingewiesen dass es sich um straftatsbestände handelt, die verfolgt und bestraft werden.
übrigens gibt's keine feste definition was ein "schwerverbrecher" ist.
Thydan schrieb:Vor allem dann,wenn sie offen zugänglich ist und keine Gewaltanwendung notwendig war,um sich Zutritt zu verschaffen.
Ähnlich gelagert wie z.B. Wolfkuhlen,wo kein Zaun abtrennt.
das ist schlicht FALSCH was du da erzählst.
und auch wenn das hier gerne und immer und immer wieder geschrieben wird: deswegen bleibt es trotzdem eine straftat!!!
warum gibt's denn in wolfskuhlen keinen zaun mehr? richtig, weil er kaputtgemacht wurde und so 'n zaun auch nicht allzu billig ist. aber es gibt wachpersonal, über das (unter anderem hier) auch immer wieder gerne hergezogen wird, einer dieser vom eigentümer angestellten wird von leuten hier sogar regelrecht verfolgt, da ist die rede davon dass er "gestellt" und "der polizei übergeben" werden soll usw. verkehrte welt - die illegalen wollen das exekutiv-personal verhaften. super, da weiss man doch gleich bescheid wie die leute ticken.
zudem gibt's in wolfskuhlen sehr wohl "betreten verboten"-schilder, und zwar nicht zu knapp. gibt kaum ein foto hier oder anderswo, auf dem nicht eins mit drauf ist.
du schreibst wolfskuhlen sei offen und frei zugänglich. komisch dass dann trotzdem hier ständig erzählt werden muss an welchen stellen die verrammelung gerade wieder aufgebrochen wurde oder wo sie leicht aufzubrechen ist.
merkste was?
und dabei wär's grad bei wolfskuhlen so einfach den eigentümer um erlaubnis zu bitten, der hat ja sogar 'ne eigene website dafür und bettelt geradezu darum dass man sich anmeldet!!!
Thydan schrieb:Was dir passierte,sind Einzelfälle und können nicht flächendeckend als gängige Praxis herhalten.
ach nein?
dann lies mal schön hier im forum rum, wie oft da adressen weitergegeben werden und leute sofort hinfahren ohne weiter zu recherchieren - es gibt eigentlich keinen "geisterhaus"-thread hier in dem du diese vorgehensweise NICHT feststellen kannst.
erlaubnis des eigentümers? häh? wasn das?
"das gehört doch eh niemand" ist die gängige ausrede. dabei lernen schon die kleinen kinder in der schule dass ALLES in deutschland jemand gehört.
mach dir nichts vor - DU bist vielleicht erwachsen genug um zu wissen dass wir hier von straftaten reden, die vielen, vielen kids aber, die hier mitlesen, und gerade jetzt in den osterferien nichts zu tun haben und drum das internet durchforsten nach leerstehenden häusern, die kümmert das nicht, erst recht nicht wenn's ständig verharmlost wird.
und wenn hier ein haus mit adresse als "geisterhaus" bezeichnet wird, dann wird's wohl so sein und man fährt hin und bricht mal eben ein - machen die anderen ja auch... ja is klar, ne?