@wobel Du legst aber auch wirklich fast alles auf die Goldwaage was?
Mit Kinderstreichen wollte ich minder beabsichtige Vergehen verdeutlichen und
von entsprechend schwerwiegenderen abgrenzen.
Mit dem Wort „Kinder“ sollte man daher nicht automatisch auf das Alter schließen.
Und ich habe auch nicht gesagt und nicht angenommen,daß in deinem Fall Kinder
involviert sind.
Dass die in deinem Zusammenhang stehenden verurteilten Jugendliche oder Erwachsene dem Tatumstand des Hausfriedensbruchs zugeführt wurden ist ja auch eine anders gelagerte Situation gewesen.
Wäre das Haus tatsächlich leerstehend gewesen,wie wahrscheinlich von den Urbexern vermutet,und wären dann von der Polizei angetroffen worden,dann wäre auch ein anderer
Sachverhalt geboten.
Welcher Sachverhalt dann tatsächlich zur juristischen Auseinandersetzung geführt hätte,will
ich hier jetzt garnicht weiter ausführen...da gibst eben die unterschiedlichsten Dinge,z.B.
ist eine Sachbeschädigung aufzuführen oder sogar zu beweisen,ist es Einbruch im Sinne des
§123 StgB gewesen oder „nur“ eine unerlaubte Begehung ohne kriminellen Hintergrund,
sind Menschen zu Schaden gekommen,wenn ja in welchen Umfang,vorsätzlich oder durch
höhere Gewalt usw. und sofort.
In deinem Fall aber ist man von einem leerstehenden Haus ausgegangen und wollte sicherlich
nicht vosätzlich einen Einbruch im Sinne des obigen Paragraphen begehen.
Dass sie dennoch verurteilt wurden,hat eben den Grund,daß sie sich eben geirrt haben und das
favorisierte Objekt doch beohnt war und demnach Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Wenn dabei eben auch etwas beschädigt wurde,so ist auch Schadenersatz zu zahlen.
Völlig zu recht und in dem Fall verstehe ich auch deine Position,die du hier vertritts.
Gib dir mal ein bißchen Mühe und versuche den Unterschied zwischen deiner Version und meiner zu verstehen.
Ich will sicherlich nicht,daß offensichtlicher Hausfriedensbruch mit Vorsatz...in der Regel mit
schweren Raub z.B in einer Bank oder Privatbesitz mit Personenschaden,in seiner Schwere abmildern,in dem ich meine Art der Meinungäusserung zu deinen Zeilen kundtue.
Ich spreche von offensichtlich leerstehenden Gebäuden,also auch Ruinen,die entweder verfallen,keiner momentanen Verwertung zu kommen,oder wovon auszugehen ist,daß aufgrund der Baufälligkeit das Gebäude in absehbarer Zeit keine Zukunft haben wird.
Dass es bei letzterem eine nicht ganz risikoreiche Angelegenheit ist,sei in dem Zusammenhang erstmal dahin gestellt.
Deshalb akzeptiere ich auch deinen Fall,tue mich aber trotzdem aufgrund der minderwerten Ausgangslage ein wenig schwer damit,es zu verstehen.
Vom Schadenersatz durch Sachbeschädigung mal abgesehen,der ist aufgrund einer Feststellung durch das Gericht und tatsächlichen Gegebenheit auch in Ordnung.
Alles andere dient wohl eher der Abschreckung und Prävention und soll den Verursachern
die Möglichkeit geben sich zu bessern...deshalb auch kein Knast.
Und davon rede ich auch die ganze Zeit...es bestehen eben noch Unterschiede in seiner Ausführung und Intention,wenn ein Gelände unberechtigterweise betreten wird.
Und dazu noch einmal zur Verdeutlichung...der von mir angesprochene Kinderstreich war nicht auf dich bezogen,daß dein Fall anders zu bewerten ist,ist mir schon klar.
Aber wenn sich Kiddies oder auch junge Erwachsene den Kick auf einem brachliegenden
Gelände holen,in dem sie sich zuvor in unerlaubter Weise Zutritt verschafften,aber keinen
weiteren Schaden anrichten oder andere belästigt werden,und nur mal gucken wollen,so ist das mit Sicherheit anders zu bewerten,als der von dir beschriebene Fall.
Ach ja,ich hatte auch nicht geschrieben,daß es usus sei,Adressen in Foren weiter zu geben,sondern nur das es usus sei,in bestimmten Foren danach zu fragen.
Und weiterhin ist es auch gängige Praxis sich über bestimmte Örtlichkeiten auszutauschen,
aber eben ohne Adressenweitergabe...wenn überhaupt nur an Vertraute Personen oder
im Hintergrund durch Mailkontakt.
Glaub ma,ich kenne diese Materie schon seit einigen Jahren und kenne daher auch sehr viele Gelände und die damit verbundenen Umstände.
Warum ich ausgerechnet dir das erzählen will,wolltest du wissen?
Nun,beides ist Obst aber Äpfel und Birnen schmecken halt unterschiedlich.
Noch was,zur Waffenthematik hatte ich dir ja schon etwas geschrieben,aber das du immer wieder die Frage stellst „oder hast du ein Schild vor deinem Haus stehen“ ist in diesem Zusammenhang genauso unangebracht,wie falsch.
Kein Gericht wird dich verurteilen,nur weil du dich unbemerkter Weise auf Privatbesitz befindest.
Nicht jedes große Arreal ist abgesperrt und eindeutig als selbiges privates zu erkennen.
In dem Fall würde die Fürsorgepflicht greifen,wenn man Besucher fernhalten will oder sogar aus unmittelbar bestehender Gefahr ein Warnschild aufstellen muß.
Denn worüber reden wir hier eigentlich,du führst ständig deinen Privatbesitz auf,und ich gehe
von leerstehenden Häusern,Fabriken und sonstigem aus.
Du unterstellst dem TO,daß er vorsätzlich einbrechen will,in Häuser,die bewohnt sind.
Ich hatte schon beim Lesen der Threadüberschrift nicht einmal daran gedacht,sondern
hatte sofort die gleiche Absicht einer leerstehenden Hausbegehung im Sinn gehabt,wie der To es wohl auch angedachte.
Dass du im allgemeinen auf mögliche Risiken verweist ist vollkommen in Ordnung,aber wie gesagt,versuche mal zu unterscheiden.
Und dazu nochmal zum Verständnis...wenn wie in Wolfskuhlen Zäune eingerissen oder mutwillige Sachbeschädigung wie von dir beschrieben stattfindet,oder Wachpersonal attakiert wird,dann ist das natürlich eine ganz andere Ausgangslage,als die,die ich meine.
In letzteren Fällen ist selbstverständlich eine Strafverfolgung gegeben und ist demnach auch
entsprechend zu bestrafen.
Genauso verhält es sich bei anzutreffenden Verbotsschildern oder eindeutig als Privatbesitz gekennzeichneten Gelände...diese sollten zunächst respektiert werden und bei Zuwiderhandlung muß der jenige eben mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Ich will auch nicht,daß potenzielle Vandalierer als harmlos angesehen werden,denn ein verschlossenes Gebäude ist nun mal verschlossen und niemand außer der befugten Person,daß muß nicht mal der Eigentümer sein,hat das Recht sich Eintritt zu verschafffen.