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Suche Geisterhäuser in der Nähe von Gelsenkirchen

120 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: NRW, Geisterhäuser, Ruhrgebiet ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Chips ehemaliges Mitglied

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25.04.2011 um 16:20
@Legionär:

Entschuldigung - muss mich korrigieren -anbei der Link zu dem von Dir erwähnten Brand:



Zitat aus dem Bericht:
Bei dem Amt wie auch bei der Stadt Vlotho fürchtet man, dass das verfallene Gebäude weiterhin Schaulustige anzieht. "Es besteht Lebensgefahr", betont Axel Mowe von der Stadt. Das abgesperrte Gebäude sei akut einsturzgefährdet.
@alanwake: ich denke damit dürfte sich deine Frage nach einer Zutrittserlaubnis erledigt haben.


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25.04.2011 um 16:25
Das ist sehr schade, aber was soll man machen, bleibt ja noch der Wald.


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25.04.2011 um 16:29
Noch einer, falls es interessiert:




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25.04.2011 um 16:30
Bei solch baufälligen Objekten sollte man es sich wirklich 2 mal überlegen ob man da rein geht ...

nicht mehr tragende Fussböden oder Treppen, rostige Nägel, Schimmelpilz, Schächte in die man stürzen kann ...

Hab mir mit Kollegen selbst mal ne Gebäuderuine von innen angeschaut und im Nachhinein betrachtet, war es doch ziemlich gefährlich was wir da gemacht haben ...

Auch wenn nichts passiert is ...


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25.04.2011 um 16:31
@Chips Das heißt im Endeffekt, dass ich es "Brandstiftern" verdanken kann, dass ich das Gebäude nicht mehr betreten kann?


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25.04.2011 um 16:37
Zitat von alanwakealanwake schrieb:Das heißt im Endeffekt, dass ich es "Brandstiftern" verdanken kann, dass ich das Gebäude nicht mehr betreten kann?
Da darfst Du mich nicht fragen, weil ich das nicht weiß.

Aber diese Frage wäre schon wieder ein Grund, um eine Recherche zu starten, findest Du nicht?


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25.04.2011 um 16:39
Da hast du vollkommen Recht, werd ich mal machen ;)

Und ich würd so gern in die Villa und alles per Kamera dokumentieren....Wäre mal hochinteressant.


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25.04.2011 um 16:39
Da hast du vollkommen Recht, werd ich mal machen ;)

Und ich würd so gern in die Villa und alles per Kamera dokumentieren....Wäre mal hochinteressant.


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25.04.2011 um 16:43
Zitat von alanwakealanwake schrieb:Und ich würd so gern in die Villa und alles per Kamera dokumentieren....Wäre mal hochinteressant
Lebensmüde?


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25.04.2011 um 16:44
Nein, ich sag ja nur, ich würde, aber machs net ;-)


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25.04.2011 um 16:45
Ach so - sehr vernünftig - na dann >>> :bier:


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25.04.2011 um 16:49
Den Wald werd ich aber mal mit Kollegen erkunden ;)

Das mit Schloss Wolfskuhlen war auch schon irgendwie Lebensmüde wenn man so drüber nachdenkt, ich mein der Wald hinter dem Haus geht ja noch, aber in dem Haus... Da waren noch andere Leute die sagten, dass die Bretter die da runterhingen letzte Woche noch oben waren.


@Legionär1991 Wo ist der Wald denn genau ?


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25.04.2011 um 16:56
@alanwake:

Nun ja, Postings sind geduldig, das wissen wir ja alle.
Ich kann nur ( für deine Gesundheit ) hoffen, das Du für deine "Ausflüge" - und wenn es nur in den Wald ist, die nötige Ausrüstung besitzt. S 3er Sicherheitsschuhe ( besser Stiefel ) sind auf jeden Fall ein MUß, und wenn Du schon unbedingt in irgendeine oberbaufällige Bruchbude rein "musst" - wo vor Dir schon 3 - 6000 andere drin waren, setze Dir wenigstens einen noch guten Bauhelm auf.


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25.04.2011 um 16:58
Sicherheitsschuhe hatte ich an ;)
Da ich Elektriker bin, besitz ich die ganze Sicherheitsausrüstung.

Lag vor allem an der Angst in einen Nagel zu treten, da helfen die Sicherheitsschuhe dann schon ;)


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25.04.2011 um 19:04
@alanwake
Zitat von alanwakealanwake schrieb:Kann man sich beim Archivar auch direkt die Erlaubnis zur Begehung der Villa holen?
nein, natürlich nicht! es sei denn der archivar ist zufällig der eigentümer des hauses.
die erlaubnis zum betreten des grundstücks und des gebäudes kann dir nur der EIGENTÜMER bzw. der BESITZER (also z.b. der mieter) geben, niemand sonst!
aber der archivar kann dir mit hoher wahrscheinlichkeit sagen wer das ist (er MUSS es dir aber nicht sagen, dafür musst du normalerweise beim amt nachfragen).
Zitat von alanwakealanwake schrieb:Da haben diese Vandalierer alles besprüht. Ist ehrlich ne Sauerei sowas...
tja, da siehste mal. und was das finanziell bedeutet hab ich dir ja schon erklärt.
Zitat von alanwakealanwake schrieb:Das heißt im Endeffekt, dass ich es "Brandstiftern" verdanken kann, dass ich das Gebäude nicht mehr betreten kann?
oder anderen "geisterjägern", "urbexern" oder sonstigen illegalen besuchern...

und bedenke bitte: wenn man dich beim illegalen betreten erwischt kann es durchaus sein, dass man dir vorhandene schäden zuschreibt.
Zitat von alanwakealanwake schrieb:Das mit Schloss Wolfskuhlen war auch schon irgendwie Lebensmüde wenn man so drüber nachdenkt, ich mein der Wald hinter dem Haus geht ja noch, aber in dem Haus...
das war nicht nur lebensmüde - oder hast du etwa die ganzen schilder nicht gesehen von wegen "betreten verboten, einsturzgefahr, zuwiderhandeln wird strafrechtlich verfolgt, usw."?


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25.04.2011 um 22:39
@alanwake
Der Wald nennt sich "Doberg", zusammen mit dem angrenzenden Reesberg bei Bünde (Südlengern-Heide). Das ist ein Naturschutzgebiet, welches sich an der A30 befindet - Herforder Straße - in der Nähe vom Baumarkt "Hellweg".....2 kilometer von Kirchlengern entfernt, dann durch einen Kreisverkehr....dort ist auch ein großer Bauernhof und eine große Autobahnbrücke in der Nähe....du musst bei der Ausfahrt "Herford-Ost" runter....

In diesem Wald geht es tatsächlich nicht mit rechten Dingen zu...kannst auch mal meinen Bericht von dem besuch in diesem Wald lesen....das war echt heftig.....

- Massenweise tote Tiere

- Uminöse Personen, welche sich kein einziges Mal bewegt haben und plötzlich, wie vom Erdboden verschluckt waren

- Eine freie Fläche, welche den ganzen Tag von der Sonne aufgeheizt wurde, war sehr kalt, wie in der Arktis

- am Ende, war auf einem Waldweg eine schemenhafte Gestalt zu erkennen, welche mich und meine Freunde verfolgte

Ich zum Beispiel war auch noch in der Villa und uns ist dort nichts passiert, außer das eine schemenhafte Gestalt am Fenster stand und uns beobachtete - war auf keinen Fall ein Mensch...hatte mein Nachtsichtgerät dabei....

Gruß Legio1991


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25.04.2011 um 23:20
@wobel Ich finde es einfach nur eine Sauerei. Die Leute die beim erkunden dort Sachen beschädigen sind nicht normal.

@Legionär1991 !! Danke für die Informationen!!! Genau so etwas suche ich! Hört sich sehr interessant an! Ich werd den Wald so schnell wie möglich aufsuchen :)
Gut das man dort keine Genehmigung braucht.
Ich werde Fotos machen (bin dann eh lange dort) und von dort berichten!


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25.04.2011 um 23:26
Bin ich froh das ich nicht auf die Gedanken komme sowas zu suchen um Sachen zu beschädigen oder mit Graftittis zu verschandeln.


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25.04.2011 um 23:42
@wobel
Du legst aber auch wirklich fast alles auf die Goldwaage was?
Mit Kinderstreichen wollte ich minder beabsichtige Vergehen verdeutlichen und
von entsprechend schwerwiegenderen abgrenzen.
Mit dem Wort „Kinder“ sollte man daher nicht automatisch auf das Alter schließen.
Und ich habe auch nicht gesagt und nicht angenommen,daß in deinem Fall Kinder
involviert sind.
Dass die in deinem Zusammenhang stehenden verurteilten Jugendliche oder Erwachsene dem Tatumstand des Hausfriedensbruchs zugeführt wurden ist ja auch eine anders gelagerte Situation gewesen.
Wäre das Haus tatsächlich leerstehend gewesen,wie wahrscheinlich von den Urbexern vermutet,und wären dann von der Polizei angetroffen worden,dann wäre auch ein anderer
Sachverhalt geboten.
Welcher Sachverhalt dann tatsächlich zur juristischen Auseinandersetzung geführt hätte,will
ich hier jetzt garnicht weiter ausführen...da gibst eben die unterschiedlichsten Dinge,z.B.
ist eine Sachbeschädigung aufzuführen oder sogar zu beweisen,ist es Einbruch im Sinne des
§123 StgB gewesen oder „nur“ eine unerlaubte Begehung ohne kriminellen Hintergrund,
sind Menschen zu Schaden gekommen,wenn ja in welchen Umfang,vorsätzlich oder durch
höhere Gewalt usw. und sofort.
In deinem Fall aber ist man von einem leerstehenden Haus ausgegangen und wollte sicherlich
nicht vosätzlich einen Einbruch im Sinne des obigen Paragraphen begehen.
Dass sie dennoch verurteilt wurden,hat eben den Grund,daß sie sich eben geirrt haben und das
favorisierte Objekt doch beohnt war und demnach Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Wenn dabei eben auch etwas beschädigt wurde,so ist auch Schadenersatz zu zahlen.
Völlig zu recht und in dem Fall verstehe ich auch deine Position,die du hier vertritts.
Gib dir mal ein bißchen Mühe und versuche den Unterschied zwischen deiner Version und meiner zu verstehen.
Ich will sicherlich nicht,daß offensichtlicher Hausfriedensbruch mit Vorsatz...in der Regel mit
schweren Raub z.B in einer Bank oder Privatbesitz mit Personenschaden,in seiner Schwere abmildern,in dem ich meine Art der Meinungäusserung zu deinen Zeilen kundtue.
Ich spreche von offensichtlich leerstehenden Gebäuden,also auch Ruinen,die entweder verfallen,keiner momentanen Verwertung zu kommen,oder wovon auszugehen ist,daß aufgrund der Baufälligkeit das Gebäude in absehbarer Zeit keine Zukunft haben wird.
Dass es bei letzterem eine nicht ganz risikoreiche Angelegenheit ist,sei in dem Zusammenhang erstmal dahin gestellt.
Deshalb akzeptiere ich auch deinen Fall,tue mich aber trotzdem aufgrund der minderwerten Ausgangslage ein wenig schwer damit,es zu verstehen.
Vom Schadenersatz durch Sachbeschädigung mal abgesehen,der ist aufgrund einer Feststellung durch das Gericht und tatsächlichen Gegebenheit auch in Ordnung.
Alles andere dient wohl eher der Abschreckung und Prävention und soll den Verursachern
die Möglichkeit geben sich zu bessern...deshalb auch kein Knast.
Und davon rede ich auch die ganze Zeit...es bestehen eben noch Unterschiede in seiner Ausführung und Intention,wenn ein Gelände unberechtigterweise betreten wird.
Und dazu noch einmal zur Verdeutlichung...der von mir angesprochene Kinderstreich war nicht auf dich bezogen,daß dein Fall anders zu bewerten ist,ist mir schon klar.
Aber wenn sich Kiddies oder auch junge Erwachsene den Kick auf einem brachliegenden
Gelände holen,in dem sie sich zuvor in unerlaubter Weise Zutritt verschafften,aber keinen
weiteren Schaden anrichten oder andere belästigt werden,und nur mal gucken wollen,so ist das mit Sicherheit anders zu bewerten,als der von dir beschriebene Fall.

Ach ja,ich hatte auch nicht geschrieben,daß es usus sei,Adressen in Foren weiter zu geben,sondern nur das es usus sei,in bestimmten Foren danach zu fragen.
Und weiterhin ist es auch gängige Praxis sich über bestimmte Örtlichkeiten auszutauschen,
aber eben ohne Adressenweitergabe...wenn überhaupt nur an Vertraute Personen oder
im Hintergrund durch Mailkontakt.
Glaub ma,ich kenne diese Materie schon seit einigen Jahren und kenne daher auch sehr viele Gelände und die damit verbundenen Umstände.

Warum ich ausgerechnet dir das erzählen will,wolltest du wissen?
Nun,beides ist Obst aber Äpfel und Birnen schmecken halt unterschiedlich.

Noch was,zur Waffenthematik hatte ich dir ja schon etwas geschrieben,aber das du immer wieder die Frage stellst „oder hast du ein Schild vor deinem Haus stehen“ ist in diesem Zusammenhang genauso unangebracht,wie falsch.
Kein Gericht wird dich verurteilen,nur weil du dich unbemerkter Weise auf Privatbesitz befindest.
Nicht jedes große Arreal ist abgesperrt und eindeutig als selbiges privates zu erkennen.
In dem Fall würde die Fürsorgepflicht greifen,wenn man Besucher fernhalten will oder sogar aus unmittelbar bestehender Gefahr ein Warnschild aufstellen muß.
Denn worüber reden wir hier eigentlich,du führst ständig deinen Privatbesitz auf,und ich gehe
von leerstehenden Häusern,Fabriken und sonstigem aus.
Du unterstellst dem TO,daß er vorsätzlich einbrechen will,in Häuser,die bewohnt sind.
Ich hatte schon beim Lesen der Threadüberschrift nicht einmal daran gedacht,sondern
hatte sofort die gleiche Absicht einer leerstehenden Hausbegehung im Sinn gehabt,wie der To es wohl auch angedachte.
Dass du im allgemeinen auf mögliche Risiken verweist ist vollkommen in Ordnung,aber wie gesagt,versuche mal zu unterscheiden.

Und dazu nochmal zum Verständnis...wenn wie in Wolfskuhlen Zäune eingerissen oder mutwillige Sachbeschädigung wie von dir beschrieben stattfindet,oder Wachpersonal attakiert wird,dann ist das natürlich eine ganz andere Ausgangslage,als die,die ich meine.
In letzteren Fällen ist selbstverständlich eine Strafverfolgung gegeben und ist demnach auch
entsprechend zu bestrafen.
Genauso verhält es sich bei anzutreffenden Verbotsschildern oder eindeutig als Privatbesitz gekennzeichneten Gelände...diese sollten zunächst respektiert werden und bei Zuwiderhandlung muß der jenige eben mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Ich will auch nicht,daß potenzielle Vandalierer als harmlos angesehen werden,denn ein verschlossenes Gebäude ist nun mal verschlossen und niemand außer der befugten Person,daß muß nicht mal der Eigentümer sein,hat das Recht sich Eintritt zu verschafffen.


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26.04.2011 um 11:34
schau mal da drauf www.spirit-hunters.de.tl


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