Wie weit darf Mysteryglaube gehen?
14.02.2015 um 11:47@Amsivarier
Ich würde es vor allem davon abhänngig machen, ob man andere Menschen in Gefahr bringt mit seinem Glauben an übernatürliche Ereignisse.
In geringerem Maße auch davon, ob man sich selbst in Gefahr bringt.
Beachten muss man ja Verantwortung für Schutzbefohlene, Verantwortung für andere Menschen und Eigenverantwortung. Aber auch Freiheit.
Im Rahmen bestimmter Tätigkeiten und Bereiche kann man Menschen verpflichten, sich beispielsweise gegen bestimmte Krankheiten impfen zu lassen. Aber man kann und sollte es nicht generell verpflichten. Wenn sich jemand nicht gegen Tetanus impfen lassen will, weil er Angst vor Nadeln hat oder meint, ihn trifft es nicht oder sonstwas, ist das sein gutes Recht.
Es mag ja weitverbreiteter, gesellschaftlicher Konsenz sein, dass manche Schutzimpfungen wichtig seien. Zu anderen Zeiten und anderen Orten war man, auf dem damaligen Stand des Wissens, der Meinung, dass meinetwegen Aderlässe wichtig und richtig wären oder man Leute bei bestimmten Krankheiten in heilende Erde eingraben sollte.
Behandlungen sind ja auch immer ein Eingriff in die persönliche Freiheit, der sollte nicht ohne große Not und so gering, wie möglich sein.
Wenn ich glaube, dass es in meinem Haus einen Geist gibt, dann schade ich damit ja niemandem.
Wenn ich denke, dass ich mich vor Vampiren schützen muss, indem ich jeden Tag eine Knolle Knoblauch esse, schade ich auch höchstens mir selbst (lassen wir mal die Geruchsbelastung für andere außen vor :D ).
Wenn ich rumlaufe und wegen meiner Paranoia, Dämonen zu jagen, wildfremde Menschen angreife, ist der Spaß vorbei, dann werde ich davon zu Recht abgehalten, auch durch eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik.
Richtig fraglich wird es, wenn man sich nach der Verantwortung für Mitmenschen fragt.
Denkt jemand, ein Kobold würde ihm befehlen, sich die Hand abzuhacken, weil er dann eine goldene Hand kriegt, wie von König Midas - ist man dann verpflichtet, den Betreffenden davon abzuhalten? Oder ist das eben dessen Sache?
So verallgemeinernd kann man das gar nicht festlegen, wie weit Mysteryglaube gehen darf, das würde ich immer vom Einzelfall abhängig machen.
Wir müssen uns davon lösen, alles regeln und gesetzlich festlegen zu wollen. Grade in Deutschland ist ja der Glaube extrem weit verbreitet, es müsse ,,alles seine Ordnung haben" -> bloß nicht selbst denken oder selbst Verantwortung übernehmen :D
Grundsätzlich sollte jeder das Recht haben, an übernatürliche Wesen zu glauben, ohne deshalb gleich als krank eingestuft, lächerlich gemacht und angegriffen zu werden.
Was mich angeht, ich glaube erstens an Gott und zweitens bin ich auch der Meinung, dass es übernatürliche Wesenheiten abseits moderner, westlicher Wissenschaft gibt.
Das heisst nicht, dass ich hinter jedem Busch einen Kobold und in jedem älteren Haus einen Geist.
Ich würde es vor allem davon abhänngig machen, ob man andere Menschen in Gefahr bringt mit seinem Glauben an übernatürliche Ereignisse.
In geringerem Maße auch davon, ob man sich selbst in Gefahr bringt.
Beachten muss man ja Verantwortung für Schutzbefohlene, Verantwortung für andere Menschen und Eigenverantwortung. Aber auch Freiheit.
Im Rahmen bestimmter Tätigkeiten und Bereiche kann man Menschen verpflichten, sich beispielsweise gegen bestimmte Krankheiten impfen zu lassen. Aber man kann und sollte es nicht generell verpflichten. Wenn sich jemand nicht gegen Tetanus impfen lassen will, weil er Angst vor Nadeln hat oder meint, ihn trifft es nicht oder sonstwas, ist das sein gutes Recht.
Es mag ja weitverbreiteter, gesellschaftlicher Konsenz sein, dass manche Schutzimpfungen wichtig seien. Zu anderen Zeiten und anderen Orten war man, auf dem damaligen Stand des Wissens, der Meinung, dass meinetwegen Aderlässe wichtig und richtig wären oder man Leute bei bestimmten Krankheiten in heilende Erde eingraben sollte.
Behandlungen sind ja auch immer ein Eingriff in die persönliche Freiheit, der sollte nicht ohne große Not und so gering, wie möglich sein.
Wenn ich glaube, dass es in meinem Haus einen Geist gibt, dann schade ich damit ja niemandem.
Wenn ich denke, dass ich mich vor Vampiren schützen muss, indem ich jeden Tag eine Knolle Knoblauch esse, schade ich auch höchstens mir selbst (lassen wir mal die Geruchsbelastung für andere außen vor :D ).
Wenn ich rumlaufe und wegen meiner Paranoia, Dämonen zu jagen, wildfremde Menschen angreife, ist der Spaß vorbei, dann werde ich davon zu Recht abgehalten, auch durch eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik.
Richtig fraglich wird es, wenn man sich nach der Verantwortung für Mitmenschen fragt.
Denkt jemand, ein Kobold würde ihm befehlen, sich die Hand abzuhacken, weil er dann eine goldene Hand kriegt, wie von König Midas - ist man dann verpflichtet, den Betreffenden davon abzuhalten? Oder ist das eben dessen Sache?
So verallgemeinernd kann man das gar nicht festlegen, wie weit Mysteryglaube gehen darf, das würde ich immer vom Einzelfall abhängig machen.
Wir müssen uns davon lösen, alles regeln und gesetzlich festlegen zu wollen. Grade in Deutschland ist ja der Glaube extrem weit verbreitet, es müsse ,,alles seine Ordnung haben" -> bloß nicht selbst denken oder selbst Verantwortung übernehmen :D
Grundsätzlich sollte jeder das Recht haben, an übernatürliche Wesen zu glauben, ohne deshalb gleich als krank eingestuft, lächerlich gemacht und angegriffen zu werden.
Was mich angeht, ich glaube erstens an Gott und zweitens bin ich auch der Meinung, dass es übernatürliche Wesenheiten abseits moderner, westlicher Wissenschaft gibt.
Das heisst nicht, dass ich hinter jedem Busch einen Kobold und in jedem älteren Haus einen Geist.