Pseudowissenschaft Psychiatrie
02.09.2012 um 17:46@Tussinelda
Schön und gut was da steht. Die Praxis sieht so aus. Ist ein Arzt der Meinung das bei einem Patient Eigen,- oder Fremdgefährdung vorliegt, hat die Klinik das Recht, den Patienten auch gegen seinen Willen, 24h festzuhalten. Nach Ablauf dieser Frist muss dann ein Richter erscheinen und dieser Richter hält sich in 90% der Fälle an die Empfehlung des Arztes. Er erteilt daraufhin einen Beschluss und der Betroffene wird polizeilich gesucht sobald er die Klinik unerlaubt verlässt. Ich bin bei diesen Aussichten freiwillig geblieben, aber auch mir hat man angekündigt das ich, sollte ich die Klinik eigenmächtig verlassen, polizeilich gesucht werde. Kein schönes Gefühl so etwas, das kann ich hier versichern. Es gab übrigens noch mehrere Mitpatienten, die ebenfalls freiwillig kamen, aber nicht mehr freiwillig gehen durften. Und das waren keine, nicht ansprechbaren Extremfälle, die nur noch vor sich hinsabberten. Ganz im Gegenteil. Ich wünsche diese Erfahrung niemandem...
Schön und gut was da steht. Die Praxis sieht so aus. Ist ein Arzt der Meinung das bei einem Patient Eigen,- oder Fremdgefährdung vorliegt, hat die Klinik das Recht, den Patienten auch gegen seinen Willen, 24h festzuhalten. Nach Ablauf dieser Frist muss dann ein Richter erscheinen und dieser Richter hält sich in 90% der Fälle an die Empfehlung des Arztes. Er erteilt daraufhin einen Beschluss und der Betroffene wird polizeilich gesucht sobald er die Klinik unerlaubt verlässt. Ich bin bei diesen Aussichten freiwillig geblieben, aber auch mir hat man angekündigt das ich, sollte ich die Klinik eigenmächtig verlassen, polizeilich gesucht werde. Kein schönes Gefühl so etwas, das kann ich hier versichern. Es gab übrigens noch mehrere Mitpatienten, die ebenfalls freiwillig kamen, aber nicht mehr freiwillig gehen durften. Und das waren keine, nicht ansprechbaren Extremfälle, die nur noch vor sich hinsabberten. Ganz im Gegenteil. Ich wünsche diese Erfahrung niemandem...