@suffel bzw es ist folgendermaßen:
>>Kein Abschuss von entführten Flugzeugen
Ein von Selbstmordattentätern entführtes Passagierflugzeug darf auch im äußersten Notfall nicht abgeschossen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten die im Luftsicherheitsgesetz enthaltene Ermächtigung des Verteidigungsministers zum gezielten Abschuss eines gekaperten Zivilflugzeugs für verfassungswidrig und nichtig. Das gilt auch, wenn das Flugzeug als Waffe eingesetzt werden soll.
<<
Das hat man ins karlsruhe entschieden, und das ist dann auch so, nach unserer Verfassung.
Wer sagt, dieses Urteil findet er nicht gut, ist kein Feind des rechtsstaates per se, denn er lehnt ja keinen der von mir genannten grundsätze ab, sondern ein urteil, dem er sich aber fügt weil es vom BGH getroffen wurde.
Du aber lehnst etwas komplett fundamentales ab.
Das ist ein utnerschied dazu ein bestimmtes urteil abzulehnen.
Das ist derslbe unterschied wie zu sagen: Da ist eine folgerung in der relativitätstheorie von der ich glaube dass sie falsch ist und der aussage: es können sich bestimmt doch sachen schneller als das licht bewegen.