@Misan Muss ich dir nicht nennen, die Zahlen belegen, dass die TS teurer ist. Sie belegen es, es ist Fakt und damit gut.
Aber ich kann dir gern sagen, was so alles nicht stattfinden muss.
Bei ner normalen Straftat gibts viele Möglichkeiten, das Verfahren wird eingestellt, es kommt zur Anklage, es kommt zum Freispruch oder zur Verurteilung.
Nach der Verurteilung hat man die Möglichkeit Berufung einzulegen. Muss man aber nicht. Hat der Angeklagte einen Deal mit dem Staatsanwalt, bekommt er für sein Entgegenkommen eine Haftermäßigung. Damit fallen alle weiteren Instanzen weg, da man sich ja einig wurde.
Kann aber auch sein, das Urteil gefällt nicht und wird angefochten. Dann gehts vom Amtsgericht hoch zur Berufung ans Landgericht. Gefällt deren Urteil immernoch nicht, gehts hoch ans Oberlandesgericht zur Revision. Gefällt es auch dort nicht, gehts vor den Bundesgerichtshof. Dazwischen können Gutachten liegen, zum Einen zu Tatortuntersuchungen, klinischen Untersuchungen an Opfern/Tätern/Zeugen, es können alle Arten von Beschwerden zwischendrin auftauchen usw. usf.
Bei einer Todesstrafe wird das komplette Prozedere durchgezogen, wohingegen es nicht die Regel ist, dass eine zeitige Haftstrafe bis vor den Bundesgerichtshof kommt. Eine zeitige oder lebenslängliche Haftstrafe hat irgendwann sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft, je nach Strafmaß würden die Revisionen auch länger dauern als die eigentliche Strafe.