Todesstrafe
27.09.2011 um 19:37@SpecialAgent
Verständlich , wenn dann ein Betroffener dann zur Selbstjustiz greift.
Die Justiz aber die dem Rechtsstaat verpflichtet ist, darf nunmal keine solchen Gefühle äussern. Sie unterliegt der rechtsstaatlichen Verfassung.
MfG:
Mav119
SpecialAgent schrieb:Die Wut macht einen Blind.Wenn man mit einem Kind als Opfer direkt betroffen ist, dann ist man klar wütend und blind vor Hass.
Man will das der Abschaum von dieser Welt getilgt wird.
Verständlich , wenn dann ein Betroffener dann zur Selbstjustiz greift.
Die Justiz aber die dem Rechtsstaat verpflichtet ist, darf nunmal keine solchen Gefühle äussern. Sie unterliegt der rechtsstaatlichen Verfassung.
MfG:
Mav119