Todesstrafe
27.09.2011 um 19:37@SpecialAgent
Verständlich , wenn dann ein Betroffener dann zur Selbstjustiz greift.
Die Justiz aber die dem Rechtsstaat verpflichtet ist, darf nunmal keine solchen Gefühle äussern. Sie unterliegt der rechtsstaatlichen Verfassung.
MfG:
Mav119
Wenn man mit einem Kind als Opfer direkt betroffen ist, dann ist man klar wütend und blind vor Hass.SpecialAgent schrieb:Die Wut macht einen Blind.
Man will das der Abschaum von dieser Welt getilgt wird.
Verständlich , wenn dann ein Betroffener dann zur Selbstjustiz greift.
Die Justiz aber die dem Rechtsstaat verpflichtet ist, darf nunmal keine solchen Gefühle äussern. Sie unterliegt der rechtsstaatlichen Verfassung.
MfG:
Mav119