Todesstrafe
04.07.2011 um 08:22@leserin
Ich habe auch Probleme mit dem Glauben, weniger mit der Bibel als mit der Kirche/den Kirchen.
Trotzdem finde ich sehr gut was du gesagt hast, weil es endlich wieder ein spirituelles und menschliches Element in diese Diskussion gebracht hat.
@meteora
Jenseits von allem "Gefasel" gibt es trotzdem gewichtige Argumente, zum Beispiel dass (eigentlich logisch) ein Rechtsstaat oder ein Souverän überhaupt nur das nehmen kann was er auch gegeben hat, bzw. wieder geben kann.
Der Staat gibt seinen Bürgern bestimmte Rechte, wie zum Beispiel das Wahlrecht, freie Wahl des Aufenthaltsortes (man denke an die DDR), Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Eigentum usw usw. Diese Rechte kann der Staat geben und nehmen, in diesem Rahmen bewegt sich der Spielraum der Justiz.
Das ist das Bürgerliche Recht, das in einem bestimmten Gebiet gilt, das Recht eines Staates für seine Bürger.
Daneben gibt es noch die Menschenrechte, die nach unserem Rechtsverständnis überall gelten. Träger der Menschenrechte wird man durch seine Zugehörigkeit zur Menschheit.
Dazu gehört unter Anderem das Recht auf Leben.
Kein Staat, kein König oder Diktator kann einem Menschen das Leben geben, deshalb, so ist die Logik, hat er auch kein Recht, das Leben zu nehmen.
Denn (und jetzt kommt der rechtsstaatliche Grundgedanke), auch der Souverän ist dem Gesetz unterworfen und steht nicht über dem Gesetz.
Sicher würde es vielen Politikern gut gefallen, über dem Gesetz zu stehen und viele benehmen sich auch so. Wenn sie aber damit erwischt werden, können sie (bei uns) angeklagt werden.
Wer also sich für die Todesstrafe ausspricht stellt sich ausserhalb unseres Rechts und verlässt die Basis rechtsstaatlichen Denkens. Sorry.
Ich habe auch Probleme mit dem Glauben, weniger mit der Bibel als mit der Kirche/den Kirchen.
Trotzdem finde ich sehr gut was du gesagt hast, weil es endlich wieder ein spirituelles und menschliches Element in diese Diskussion gebracht hat.
@meteora
Jenseits von allem "Gefasel" gibt es trotzdem gewichtige Argumente, zum Beispiel dass (eigentlich logisch) ein Rechtsstaat oder ein Souverän überhaupt nur das nehmen kann was er auch gegeben hat, bzw. wieder geben kann.
Der Staat gibt seinen Bürgern bestimmte Rechte, wie zum Beispiel das Wahlrecht, freie Wahl des Aufenthaltsortes (man denke an die DDR), Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Eigentum usw usw. Diese Rechte kann der Staat geben und nehmen, in diesem Rahmen bewegt sich der Spielraum der Justiz.
Das ist das Bürgerliche Recht, das in einem bestimmten Gebiet gilt, das Recht eines Staates für seine Bürger.
Daneben gibt es noch die Menschenrechte, die nach unserem Rechtsverständnis überall gelten. Träger der Menschenrechte wird man durch seine Zugehörigkeit zur Menschheit.
Dazu gehört unter Anderem das Recht auf Leben.
Kein Staat, kein König oder Diktator kann einem Menschen das Leben geben, deshalb, so ist die Logik, hat er auch kein Recht, das Leben zu nehmen.
Denn (und jetzt kommt der rechtsstaatliche Grundgedanke), auch der Souverän ist dem Gesetz unterworfen und steht nicht über dem Gesetz.
Sicher würde es vielen Politikern gut gefallen, über dem Gesetz zu stehen und viele benehmen sich auch so. Wenn sie aber damit erwischt werden, können sie (bei uns) angeklagt werden.
Wer also sich für die Todesstrafe ausspricht stellt sich ausserhalb unseres Rechts und verlässt die Basis rechtsstaatlichen Denkens. Sorry.