Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Todesstrafe

22.615 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

06.05.2010 um 21:04
wenn ein mord bzw. mehrere morde der grund für die todesstrafe wären, so würde sich der staat doch selbst zum mörder machen.


melden

Todesstrafe

06.05.2010 um 21:07
@Cathryn

Erzieherisch?

Dachte gerade das ist die Todesstrafe nicht? Soll sie ja auch nicht sein.Genugtuung für die Hinterbliebenen der Opfer kann es sein.

Nachdenken? Nicht jedes Gefängnis ist so schlimm wie die in Brasilien oder teils in Amerika die man auf RTL2 zu sehen bekommt.

Der Willkür der Gefangenen wäre dann also als Bestrafung in Ordnung? Das wird zu chaotisch wenn man so etwas als Gefängnisleitung förmlich "provoziert"

Und je entfernt gehören gewisse "Menschen" auch. Und die Jahre die er auf seine Hinrichtung wartet sind ebenfalls nicht ohne.


1x zitiertmelden

Todesstrafe

06.05.2010 um 21:08
@Subway

Ein Staat kann kein Mörder sein.

Darum ist der Staat ja auch kein Kidnapper wenn er dich abholt und dich einsperrt.


melden

Todesstrafe

06.05.2010 um 21:10
@insideman

wenn ein staat jemanden umbringt, warum ist er dann kein mörder?


melden

Todesstrafe

06.05.2010 um 21:11
@Subway

Na ist er nun ein Kidnapper??

Oder "Freiheitsberauber" ?

Außerdem, auch wenn es oft "Vater Staat " heisst, ist das keine Person ;)


melden

Todesstrafe

06.05.2010 um 21:12
@insideman

Auge um Auge, Zahn um Zahn?
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Genugtuung für die Hinterbliebenen der Opfer kann es sein.
Wo ist denn dann der Unterschied?

Wenn ein Moerder einen Mord begeht, entscheidet er: Diese Person wird sterben.

Wenn ein Richter ein Todesurteil faellt, entscheidet er: Diese Person wird sterben.

Wo ist der Unterschied? Wird der Richter nicht in dem Moment, in dem er entscheidet, wer leben und wer sterben wird, genauso zum Moerder, wie der Angeklagte? Und wird ein Richter, der eine Reihe von Todesurteilen gefaellt hat, nicht auch zum Serienmoerder?


2x zitiertmelden

Todesstrafe

06.05.2010 um 21:13
@insideman

zum staat gehören immernoch personen, die diese entscheidungen treffen.


melden

Todesstrafe

06.05.2010 um 21:14
Zitat von CathrynCathryn schrieb: Wo ist der Unterschied?
Das bedeutet es gibt da keinen Unterschied zw dem Richter der die Nazis zum Tod verurteilt hat, und den Nazis selbst?

Wenn du sagst ja da ist kein Unterschied, dann kann ich dir die Frage nach dem Unterschied nicht beantworten ;)


2x zitiertmelden

Todesstrafe

06.05.2010 um 21:16
@Cathryn


Geht ja noch weiter.

Wo ist der Unterschied zw dem Richter der Josef Fritzl lebenslänglich einsperrt und Josef Fritzl der seine Tochter lebenslänglich einsperren wollte. ( Lassen wir mal die anderen Verbrechen außer Acht für unseren Vergleich)


melden

Todesstrafe

06.05.2010 um 21:16
@insideman

Ich habe dich nicht um eine Gegenfrage gebeten, sondern darum, mir schlicht und ergreifend den Unterschied zwischen dem Moerder, der entscheidet, wer sterben wird und dem Richter, der entscheidet, wer sterben wird, zu erklaeren.


melden

Todesstrafe

06.05.2010 um 21:18
@Cathryn
der richter entscheidet nach den rechtlichen gegebenheiten auf der welt.
der mörder nicht.


melden

Todesstrafe

06.05.2010 um 21:18
@Cathryn

Antwort: Der Richter richtet, macht seinen Job. Er richtet über einen Verbrecher. Da steht kein Unschuldiger.

Darum haben wir ja Gerichte.Das ist der Sinn eines Gerichts.

So und nun beantworte mir meine Fragen. Sie passen exakt zu deinen gestellten.

Ich weiß aber dass das sehr schwierig werden wird. Weil sich dadurch deine Fragen absurd erscheinen...was der Unterschied ist


2x zitiertmelden

Todesstrafe

06.05.2010 um 21:22
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Er richtet über einen Verbrecher.
Oh, es geht also um die Schuld des Opfers ... wenn also jemand einen Moerder ermordet, dann muss er nicht bestraft werden?


melden

Todesstrafe

06.05.2010 um 21:25
@Cathryn


Wenn er das im Auftrag eines Gerichts tut nicht.Selbstjustiz ist wieder was anderes.

Übrigens:
Zitat von insidemaninsideman schrieb: Das bedeutet es gibt da keinen Unterschied zw dem Richter der die Nazis zum Tod verurteilt hat, und den Nazis selbst?



melden

Todesstrafe

06.05.2010 um 21:25
@insideman
Das ist ein interessanter Text zum Thema, kann ich nur empfehlen:
http://www.versalia.de/archiv/Nietzsche/Von_den_Taranteln.159.html

Unbedingter Humanismus, auf dem die Grundwerte unserer Gesellschaft hoffentlich noch mal fest mal wacklig ruhen, fordert auch etwas, was ich in Deinen Ausführungen völlig vermisse.

Die Verantwortung der Gesellschaft und vor allem Deine Verantwortung gegenüber dem Täter, und gegenüber seinen Rechten.

Und mit dem billigen Satz "aber so ein Täter hat seine Rechte verwirkt" kommst Du auch nicht davon, denn es geht um unveräußerliche Rechte zu denen auch das Leben gehört.
Unveräußerlich heißt nämlich nicht, 'in diesem und jedem Grenzfall könnte man' sondern diese Rechte sind NIEMALS anzutasten. Es gibt Rechte, die ein Täter nicht verwirken KANN, denn sonst wären sie nicht unveräußerlich.
Ausnahmen bestätigen nicht die Regel sondern sind der Grundstein des Verfalls.

Die Forderung nach Todesstrafe, oder auch nach Strafen allgemein, quittiert im Grunde nur die eigene Ignoranz, den Unwillen oder was es auch sein mag, sich den Problemen und den Bedingungen zu stellen, die zu schweren Straftaten führen.
Das ist der einfache Weg mit dem man sich ein paar Tage Ruhe erkauft, aber vielmehr entzieht man sich der Verantwortung, die Grundlagen zu verstehen und so neue Taten zu verhindern.

Geht das Verständnis von Menschenrechten einiger Leute hier denn wirklich nur bis knapp vor die eigene Haustür?

"Darum reisse ich an eurem Netze, dass eure Wuth euch aus eurer Lügen-Höhle locke, und eure Rache hervorspringe hinter eurem Wort ``Gerechtigkeit.''"


1x zitiertmelden

Todesstrafe

06.05.2010 um 21:29
@Cathryn

Wenn ein Massenmörder die Todesstrafe nach 100%ig erwiesener Schuldigkeit auf der Grundlage von geltenden Gesetzen verpasst bekommt ist das die Konsequenz, die er auf Grund seiner Taten einkalkulieren mußte. Ob das nun andere abschreckt, weiß ich nicht, gemordet und hingerichtet wurde schon immer.


melden

Todesstrafe

06.05.2010 um 21:30
Zitat von ZotteltierZotteltier schrieb: Die Verantwortung der Gesellschaft und vor allem Deine Verantwortung gegenüber dem Täter, und gegenüber seinen Rechten.
Sowas habe ich gegenüber nen Serienkiller nicht.

Der Rest wird sowieso immer mal wieder duchgekaut.

Aber mit dem obrigen Satz hat sich der ganze Post aufgelöst^^


melden

Todesstrafe

06.05.2010 um 21:30
@Zotteltier

Ein Mörder schert sich auch nicht um die Rechte auf Leben derer, die er tötet.


melden

Todesstrafe

06.05.2010 um 21:37
@insideman

Das Recht auf Leben ist ein grundsaetzliches Menschenrecht ... das wird nur immer gern vergessen. Menschenrechte gelten nun einmal universal und das Recht auf Leben steht da ganz oben:
„Jeder Mensch hat Anspruch auf die hiermit garantierten Menschenrechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Ueberzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umstaenden.“
Die sonstigen Umstaende schliessen natuerlich die Schuld an einem Verbrechen mit ein - das wird nur gerne mal unter den Teppich gekehrt.

Schauen wir uns mal die Persoenlichkeitsrechte an:

- Recht auf Leben und koerperliche Unversehrtheit
- Schutz vor Folter, Menschenversuchen ohne Einwilligung des Patienten, vor Zwangssterilisation und Zwangskastration, Schutz vor Koerperstrafen und Pruegelstrafen sowie Schutz vor entwuerdigender oder erniedrigender Behandlung, Abschaffung der Zuechtigung in Erziehung und Schule

... die entwuerdigenden Behandlungen haetten wir ja auch in GG Art 1: Die Wuerde des Menschen ist unantastbar.

Dann haetten wir da die Freiheitsrechte:

- Recht auf Freiheit, Eigentum und Sicherheit der Person
- Allgemeine, nur durch Gesetz beschraenkbare Handlungsfreiheit
- Freiheit von willkuerlichen Eingriffen in die Privatsphaere (Wohnung, Briefgeheimnis etc.)
- Persoenlichkeitsrechte
- Meinungsfreiheit
- Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- Reisefreiheit
- Versammlungsfreiheit
- Informationsfreiheit
- Berufsfreiheit

Die finden wir im GG Art. 1-19 ... ab Art 19 werden sie de jure teilweise eingeschaenkt, das bedeutet aber nicht, dass dies das Recht auf Leben einschraenken kann.


melden

Todesstrafe

06.05.2010 um 21:40
@Thalassa

Ich finde, wer ein Todesurteil faellt, ist im Grunde nicht besser als der, den er zum Tode verurteilt.


melden