Todesstrafe
06.05.2010 um 21:04wenn ein mord bzw. mehrere morde der grund für die todesstrafe wären, so würde sich der staat doch selbst zum mörder machen.
insideman schrieb:Genugtuung für die Hinterbliebenen der Opfer kann es sein.Wo ist denn dann der Unterschied?
Cathryn schrieb: Wo ist der Unterschied?Das bedeutet es gibt da keinen Unterschied zw dem Richter der die Nazis zum Tod verurteilt hat, und den Nazis selbst?
insideman schrieb:Er richtet über einen Verbrecher.Oh, es geht also um die Schuld des Opfers ... wenn also jemand einen Moerder ermordet, dann muss er nicht bestraft werden?
insideman schrieb: Das bedeutet es gibt da keinen Unterschied zw dem Richter der die Nazis zum Tod verurteilt hat, und den Nazis selbst?
Zotteltier schrieb: Die Verantwortung der Gesellschaft und vor allem Deine Verantwortung gegenüber dem Täter, und gegenüber seinen Rechten.Sowas habe ich gegenüber nen Serienkiller nicht.
„Jeder Mensch hat Anspruch auf die hiermit garantierten Menschenrechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Ueberzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umstaenden.“Die sonstigen Umstaende schliessen natuerlich die Schuld an einem Verbrechen mit ein - das wird nur gerne mal unter den Teppich gekehrt.