@Metanoia"pädophil....negrophil....Sodomie.....
==> denke schon, dat dat abscheulich is...."
Auch das ist nicht alles dasselbe....
Aber lass uns das bitte nicht alles ausdiskutieren
@mcmööp"keine sexuelle neigung ist abscheulich, wenn niemand zu schaden kommt
und pädophilie steht da auch drunter, warum sollte jemand auch abscheulich sein wenn er nur seine fantasie benützt?"
Abscheulich ist denke ich das falsche Wort...
Ich wuerde mal sagen abstossend...
Und was ich abstossend finde entscheide immer noch ich..
So wie es ihr recht ist in ihren Fantasien zu tun was immer ihnen beliebt ist es mein Recht diese Fantasien nicht zu moegen...
In beiden Faellen unter Vorbehalt dass man damit niemanden zu Schaden bringt...
"aha? andersrum wird ein schuh draus: jeder unschuldig festgehaltene ist einer zuviel
und was kann der dafür wenn jemand anders rückfällig wird"
Nein weder so noch andersrum
Idealismus schoen und Gut aber mit Fundamentalismus kann man der Vieflat des Lebesn nicht begegnen.
So wie die schuld und GEfaehrlichkeit so kann auch die Unschuld und Ungefahrlichkeit nicht zweiflesfrei festgestellt werden..
Man muesste also alle Straftaeter freilassen... wenn es einem nur darauf ankame ja keinen Unschudigen einzsperren...
Meiner Meinung nach ist der Sinn eines Rechtssystemes eine moeglichst grosse zahl von Menschen moeglichst effektiv zu schuetzen.
Wobei die Prioritaet des Schutzes bei denen liegt die selber niemanden in Gefahr bringen und gebracht haben....
Es gilt also eine sinnvolle Abwaegung zwischen dem Recht eines Taeters auf ein menschenwuerdiges Leben und dem Recht der Bevoelkerung vor dem Taeter geschuetzt zu werden zu treffen...
Wenn man sich einredet dass eines dieser Rechte nicht existiert ist eine Sinnvolle Abwaegung aber nicht moeglich...
Und noch mal
"was kann der dafür wenn jemand anders rückfällig wird"
Wenn ein bestimmter Prozentsatz aller Kinderschaender Rueckfaellig werden(sagen wir 10%) und man keine Moeglichkeit hat festzustellen welche muss man sich der Traurigen wahrheit stellen dass man mit dem Freilassen eines Kinderschaenders gerade mit 10% Wahrscheinlichkeit ein Kind dazu verurteilt hat vergewaltigt zu werden...
Kann man sich fragen ob 9 Kinderschaeder die im Gefaengnis bleiben obwohl sie eigentlich kein Gefahr mehr sind einem 1 nicht vergewaltigtes Kind wert sind oder nicht...
Die Entscheidung muss man treffen so oder so gilt
Ein Unschuldiger muss fuer unsere Inkompetenz bei der Festellung der Wiederholungstaeter leiden....