Todesstrafe
06.06.2009 um 17:35na und?
kein grund anderen, unschuldigen menschen die freiheit zu verweigern
kein grund anderen, unschuldigen menschen die freiheit zu verweigern
thinking schrieb:Ja aber wie oft kommt mit den heutigen Mittel das wer unschulig ins gefängnis kommt, wenn es ihm nicht untergeschoben wurde....Oft genug.
In den deutschsprachigen Nachbarstaaten muss dem Gefangenen die Chance gegeben werden, irgendwann wieder ein Leben in Freiheit zu führen. Nach 15 Jahren, im besonderen Fall schon nach 10 Jahren, kann der zur lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilte von der Behörde bedingt entlassen werdenFragt sich wer beurteilt und wer die Verantwortung für Fehlentscheide übernimmt.