Todesstrafe
06.06.2009 um 21:17Wenn du bei URTEILEN bist, DANN muss natürlich das Unschuldprinzip gelten.
Wenn du aber feststellst, das ein hoher Anteil der rausgelassenen Pädophielen eben nicht resozialisierbar war und wieder Straftaten beging, dann muss entweder das Verfahren geändert werden bis größere Sicherheit gegeben ist, oder aber gesagt werden, nein, es ist nicht feststellbar ob jemand wieder Straffällig wird und man macht zu viele Fehler, darum wird alles weit strenger und weit weniger Leute werden rausgelassen.
Wären es 99%, sollte niemand mehr freigelassen werden.
Wenn du aber feststellst, das ein hoher Anteil der rausgelassenen Pädophielen eben nicht resozialisierbar war und wieder Straftaten beging, dann muss entweder das Verfahren geändert werden bis größere Sicherheit gegeben ist, oder aber gesagt werden, nein, es ist nicht feststellbar ob jemand wieder Straffällig wird und man macht zu viele Fehler, darum wird alles weit strenger und weit weniger Leute werden rausgelassen.
Wären es 99%, sollte niemand mehr freigelassen werden.