@RedoxIn Beispiel 1 mischt sich der Staat in meine Angelegenheiten ein. bzw. in das der Opfer. Er weiß garnicht ob ICH oder das Opfer will das der Täter stirbt. Er geht über den Schutz der Gesellschaft hinaus und spielt sich als "Rächer" auf. Wer hat ihm die Erlaubniss ausgesprochen?
In Beispiel 2 mischt sich der Staat wieder in meine Angelegenheiten ein indem er mich davon abhält zum Gegenschlag auszuholen.
In Beiden fällen ist der Staat in meinen Augen zu anmaßend. Und mischt sich in meine Angelegenheiten ein. Ich sehe keinen Vorteil in Scenario 2- aber eben auch keinen in Scenario 1.
P.S. Wegen zweifachen Morden und sexuellem Missbrauch nur 5 Jahre Freiheitsstrafe ist mehr als nur unrealistisch... ich wette um alles das du einen Fall der jemals so verlaufen ist nicht finden wirst.