Todesstrafe
01.12.2016 um 18:38@Bone02943
Es ist sehr schwierig Eltern zu erklären weshalb man das Täterwohl über das der Opfer stellen will. Das ist eine Sicht. Eine andere, die nichts mit Rache zu hat ist der Rechtsgrundsatz bonum commune, salus publica, nicht zu verwechseln mit der NS-Formel "Gemeinnutz geht vor Eigennutz".
In solchen isolierten Fällen wo es keine Hoffnung auf Resozialisierung gibt, kann es auch ein Akt der Gnade sein, einen Straftäter das Leben zu nehmen, anstatt ihn bis an sein Lebensende der Freiheit zu berauben.
Bone02943 schrieb: Es gibt ja trotzdem die Möglichkeit das Menschen, die eben keine gute resozialisierungs Prognose erhalten, zur Not auch bis zu ihrem Tod im Knast bleiben. Wobei ich aber der Meinung bin das nicht jeder Mörder, für immer, weggesperrt werden muss.Es gab und gibt aber auch solche Fälle, gerade bei Sexualdelikten, wo der entlassene Straftäter sogleich das nächste Kind ermordet hat. Es gibt sogar Fälle, die nach einer langjährigen Sicherungsverwahrung wieder zu Straftaten führten, als die Polizei die Observation einstellte.
Es ist sehr schwierig Eltern zu erklären weshalb man das Täterwohl über das der Opfer stellen will. Das ist eine Sicht. Eine andere, die nichts mit Rache zu hat ist der Rechtsgrundsatz bonum commune, salus publica, nicht zu verwechseln mit der NS-Formel "Gemeinnutz geht vor Eigennutz".
In solchen isolierten Fällen wo es keine Hoffnung auf Resozialisierung gibt, kann es auch ein Akt der Gnade sein, einen Straftäter das Leben zu nehmen, anstatt ihn bis an sein Lebensende der Freiheit zu berauben.