Todesstrafe
27.02.2008 um 17:42Tja, da sind wir wieder beim "Vergleich". Es gibt gar keine Tat, die einen "staatlich verordneten Mord" rechtfertigen kann.
Was ist den so unsagbar schrecklich , an diesem staatlich abgesegneten Mord, das er nicht zu rechtfertigen wäre.