@insideman Hm... ich muss nochmal kurz deinen Standpunkt resümieren, wenn ich diesen recht verstanden habe.
Also... die Adoption sollte so erfolgen, dass Paare immer einer allerziehenden Person vorzuziehen sind.
Wenn das geschehen ist, dann sollten heterosexuelle Paare gleichgeschlechtlichen vorgezogen werden.
So ist dein Standpunkt, oder?
Und danach kommen erst die ganzen anderen Überprüfungen wie finanzielle Situation, Alter des Paares etc.
Jetzt ist es aber so, dass auf diese anderen Überprüfungen, die ich gerade nannte, eigentlich der Fokus liegt... die sexuelle Orientierung wird meines Erachtens NICHT geprüft... denn ein heterosexuelles Paar könnte ja sich bspw. in extrem-heftigen BDSM-Partys vergnügen, da gibt es auch recht extreme Auswüchse (unter anderem)... aber DORT wird dann dies eher der Privatsphäre des Paares entsprochen und nicht geprüft... aber würdest du ein solches Paar als "geeignet" sehen?
Was ich damit sagen will, ist, dass die sexuelle Orientierung des Elternpaares einfach keinen Einfluss auf die Kindererziehung hat, es sei denn, sie wird dem Kind in unangemessener Weise aufgedrängt... damit meine ich, unter anderem, den Missbrauch eines Kindes... und dies geschieht leider, wie wir wissen... und das von heterosexuellen Paaren, die mit ihren leiblichen Kindern diese kriminellen Taten vollbringen.
Das Alter spielt übrigens keine Rolle, wie ich erst vermutet hatte, es soll aber ein altersmäßiger "natürlicher" Abstand zwischen Eltern und Kind gewahrt werden, und einer der beiden Eltern muss mindestens 25 Jahre alt sein.
Im weiter unten folgenden Text (in Kursivschrift) findet man auch, dass eigentlich jeder ein Kind adoptieren kann, heterosexuelle Paare sowieso, klar, aber auch in einer homosexuellen Beziehung (Voraussetzung: es ist eine eingetragene Lebenspartnerschaft) kann einer das Kind adoptieren, selbst alleinerziehende können dies.
Also... alles ist schon möglich und wir sollten darüber aufhören, zu diskutieren, ob es möglich sein sollte, wenn es schon, auch vom Gesetzgeber her, möglich ist.
Es geht doch nur noch darum, dass man bei gleichgeschlechtlichen Paaren die Zivilehe und das volle Adoptionsrecht zulässt, hier geht es um rechtliche Absicherungen, ganz kühl und sachlich. Eigentlich haben da Emotionen nichts verloren.
Es ist ein bürokratischer Vorgang... sollte es jedenfalls sein... aber die CDU/CSU macht daraus leider noch etwas emotionales. Und hier passiert dies auch.
Es spiegelt jedoch weder die schon vorherrschende Meinung innerhalb der Mehrheit der europäischen Ländern (die alle schon die Zivil-Ehe plus das volle Adoptionsrecht eingeführt haben) noch innerhalb unserer eigenen Großparteien wieder... denn diese sind alle schon auf Seiten der Zivil-Ehe für gleichgeschlechtliche Paare... und die Öffnung der Zivil-Ehe für gg-Paare umfasst ja immer auch das volle Adoptionsrecht.
Und... wenn die meisten großen Parteien dafür sind, bedeutet das auch, dass die Wählerschaft hinter diesen Parteien ebenfalls Befürworter sind, denn die Parteien achten schon darauf, dass sie solche Entscheidungen, diskutiert in der Bevölkerung mit emotionalen Kontroversen, nicht gegen ihre Wählerschaft fällen. Um das festzustellen, wie die Bevölkerung so "tickt", sind Parteitage geeignet, bei denen die breite Basis der Partei angehört wird, aber auch kommunale Bürgerversammlungen usw.
Adoption: Voraussetzungen für die Adoption eines minderjährigen Kindes
Wer ein Kind adoptieren möchte, egal ob im Inland oder im Ausland, muss nach dem deutschen Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepartnern kann einer dieses Alter unterschreiten, dieser muss jedoch mindestens 21 Jahre alt sein.
Ein Höchstalter für Adoptiveltern ist gesetzlich nicht festgelegt. Die Bundearbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter spricht sich dafür aus, dass das Alter der Adoptiveltern im Verhältnis zu den Kindern einem natürlichen Abstand entsprechen soll.
Ein Ehepaar kann ein Kind grundsätzlich nur gemeinsam adoptieren. Das geltende Recht gestattet es ausschließlich Ehegatten, ein Kind gemeinsam zu adoptieren. Daneben kann einer der Ehepartner ein leibliches Kind seines Ehepartners adoptieren, eine sogenannte Stiefkindadoption. Außerdem kann ein Ehepartner ein vom anderen Ehepartner bereits angenommenes Kind adoptieren, dies ist die sogenannte Sukzessivadoption.
Die Stiefkindadoption ist auch in Eingetragenen Lebenspartnerschaften möglich. Und seit dem 19. Februar 2013 ist auch die Sukzessivadoption für Eingetragene Lebenspartnerschaften erlaubt.
Bei unverheirateten und nicht eingetragenen Lebenspartnerschaften kann nur einer der Lebenspartner das Kind adoptieren.
Auch Alleinstehende können nach deutschem Recht ein Kind annehmen.
Quelle:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=101188.html