@LivingElvis Immer locker
;)LivingElvis schrieb:Zum 500. mal - nein es gibt KEINE Verhältnismäßigkeit im deutschen Notwehrrecht. Die Verteidigung muss nur gegen einen gegenwärtigen Angriff (also Tante Helga für die Watsch´n vor 15 Jahren in den Hintern treten fällt raus) erfolgen, geeignet und erforderlich (also 1-jährige verprügeln, weil die mit den Armen rudern fällt auch raus) sein. Daneben darf sie nicht auf einem krassen Missverhältnis der Rechtsgüter beruhen (die Nachbarskinder vom Kirschbaumschießen ist auch strafbar). Das mag eine Verhältnismäßigkeit "light" sein, ist aber nicht das, was man unter Verhältnismäßigkeit im Recht versteht. Es fehlt schlicht an der Angemessenheit. Das Mittel der Notwehr muss nie angemessen sein, sonst dürfte sich niemals eine Frau mit einem Messer gegen einen Vergewaltiger wehren, weil das Recht auf Leben des Vergewaltigers das Recht der Frau auf sexuelle Selbstbestimmung immer überwöge.
Naja sorry, das ist doch dann nicht meine Schuld, wenn die falschen Worte verwendet werden.
Ich kenne nur ,,Verhältnismäßigkeit" für diese Situationen.
,,Verhältnismäßig" ist für mich auch gleichbedeutend mit ,,angemessen".
Dass ich kein ausgebildeter Jurist bin und mich etwas weiter vorne offenbar geirrt habe, was mein Wissen über die Definitionen von Verbrechen und Gesetzen angeht, hab ich bereits zugegeben, das ist kein Problem für mich.
Wenn ich aber nun Sachen lese, wie ,,geeignet und erforderlich" und ,,kein krasses Missverhältnis der Rechtsgüter" oder ,,Angemessenheit", dann sehe ich schlicht und ergreifend keinen Unterschied zwischen dem, was ich unter ,,verhältnismäßig" begreife.
Tut mir leid, vielleicht bin ich zu dumm oder so
:DJedenfalls verwirren mich die Wortbedeutungen extrem.
Da würde ich mich dann mal fragen, ob es nicht sinnvoll wäre, einer breiteren Öffentlichkeit klar zu machen, vielleicht auch mal durch eine Aufnahme in den Lehrplan an Schulen, wie die Inhalte der Worte eigentlich aussehen.
Denn der Durchschnittsbürger scheint ja ganz andere Wortbedeutungen im Sinne zu haben, als die Gesetze es definieren. Ich finde das sehr problematisch, sehr verunsichernd.