7ty7high schrieb:Soll dass dann eigentlich heißen, dass man die freie Wahl hat ob man mit Waffengewalt
gegen Menschen vorgeht? Oder könnte man dem Gegner auch den Arm brechen
und meinen "...darf nur zur Tierabwehr eingesetzt werden..." ?
Weil "Verhältnismäßigkeit der Mittel" gilt doch bloß für Polizisten oder?
Die Verhältnismäßigkeit gilt immer, auch bei Notwehr.
Heißt: Wenn jemand auf dich zukommt und sagt:,,Ich hau dir auf`s Maul", dann darfst du ihn nicht gleich mit `ner .45er niederschießen (wenn du eine hättest).
Will dich jemand mit dem Messer angreifen und du hast zum Beispiel die Möglichkeit, ihm den Arm zu brechen (weil du grad deinen besonders kräftigen Wanderstock dabei hast), dann darfst du das durchaus tun.
Wiederum darfst du ihn dann aber nicht mit dem Wanderstock verprügeln, bis er sich nicht mehr rühren kann.
Wenn du Glück hast, geht da noch was mit ,,Notwehrexzess".
Wenn du Pech hast, dann wird allerdings nicht nur der Angreifer wegen versuchter Körperverletzung eine Anklage bekommen, sondern auch du wegen Körperverletzung.
kleinundgrün schrieb:Es war schon etwas überspitzt, aber wenn man sich z.B. Texas herausgreift, so sieht man deutlich, dass die Höhe einer strafe oder das Vorgehen von Polizisten nicht automatisch zu einer Veringerung der Kriminalität führen.
Das sowieso nicht.
In den USA sind vielerorts sowohl Cops als auch Gangster knallhart drauf. Die einen denken sich:
,,Hab ich ihn nicht von anfang an komplett unter Kontrolle, kann der Typ vielleicht seine Pistole ziehen und auf mich feuern", weshalb er als Cop dann kompromisslos ist.
Der Gangster denkt sich:,,Wenn der Cop mich in die Finger bekommt, dann wander ich in den Bau, dort sitz ich ewig oder werd von Gegnern fertig gemacht, da verpass ich dem lieber eine Ladung Blei!"
Die Gewalt schaukelt sich da oft hoch und keiner von beiden Seiten ist gewillt, den ersten Schritt zu machen und zurück zu stecken.