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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

458 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Waffen, Selbstverteidigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

25.07.2012 um 11:42
Zitat von KcKc schrieb:Andererseits würde auch wieder - deutschtypisch, der durchschnittliche Deutsche meckert mit Leidenschaft bei jeder Gelegenheit :D - vermutlich sich darüber aufgeregt, dass Deutschland sich in einen ,,Polizeistaat" verwandle.
Ja gerade die Gelegenheit, würde sich auch keiner entgehenlassen,

...VerAMERIKAnisierung und blabla...


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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

25.07.2012 um 11:50
Zitat von KcKc schrieb:Du musst ja als Polizist dort schon bei einer einfachen Verkehrskontrolle davon ausgehen, dass der Kontrollierte plötzlich einen Revolver rauszieht und einfach auf dich feuert, wenn du ihn einen Moment aus den Augen lässt. Das ist in Deutschland weit weniger wahrscheinlich, deshalb können sich die Polizisten hier auch eine leichtere Gangart erlauben.
Jetzt rate mal warum, weil sie vllt. Angst haben lebenslänglich Knast,
(wo die Wahrscheinlichkeit praktisch garantiert das du keines natürlichen Todes sterben wirst) zu bekommen.


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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

25.07.2012 um 11:54
Zitat von KcKc schrieb:,,Real" hat mal eine geile Aktion gebracht: Die haben auch Pfeffersprays verkauft, das als Tierabwehr beworben und hinzu geschrieben (sinngemäß):,,Wenn Sie das im Notfall zur Abwehr von Menschen verwenden, ist das rechtlich auch in Ordnung..." :D
Vielleicht wars ja der...
Frei erwerb- und führbar. Zugelassen als Tierabwehrgerät. Darf nur zur Tierabwehr eingesetzt werden und unterliegt bei diesem Verwendungszweck nicht dem deutschen Waffengesetz. Der Einsatz gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie
Notwehr oder Nothilfe vorliegt.

http://www.guardian-angel.com/_pages/de/legal.php (Archiv-Version vom 22.06.2012)


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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

25.07.2012 um 11:58
Zitat von 7ty7high7ty7high schrieb:Jetzt rate mal warum, weil sie vllt. Angst haben lebenslänglich Knast,
(wo die Wahrscheinlichkeit praktisch garantiert das du keines natürlichen Todes sterben wirst) zu bekommen.
Diese luschi duschi Strafen haben schon ihre Berechtigung...

Sonst hätten wir auch andere Verhältnisse, richtet sich natürlich nach den Strafen.


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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

25.07.2012 um 12:09
Zitat von 7ty7high7ty7high schrieb:Darf nur zur Tierabwehr eingesetzt werden und unterliegt bei diesem Verwendungszweck nicht dem deutschen Waffengesetz.
Soll dass dann eigentlich heißen, dass man die freie Wahl hat ob man mit Waffengewalt
gegen Menschen vorgeht? Oder könnte man dem Gegner auch den Arm brechen
und meinen "...darf nur zur Tierabwehr eingesetzt werden..." ?

Weil "Verhältnismäßigkeit der Mittel" gilt doch bloß für Polizisten oder?


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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

25.07.2012 um 13:16
Zitat von KcKc schrieb:Moment - du darfst nicht alle Bundesstaaten in einen Topf werfen!
Es war schon etwas überspitzt, aber wenn man sich z.B. Texas herausgreift, so sieht man deutlich, dass die Höhe einer strafe oder das Vorgehen von Polizisten nicht automatisch zu einer Veringerung der Kriminalität führen.


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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

25.07.2012 um 14:19
Zitat von 7ty7high7ty7high schrieb:Soll dass dann eigentlich heißen, dass man die freie Wahl hat ob man mit Waffengewalt
gegen Menschen vorgeht? Oder könnte man dem Gegner auch den Arm brechen
und meinen "...darf nur zur Tierabwehr eingesetzt werden..." ?

Weil "Verhältnismäßigkeit der Mittel" gilt doch bloß für Polizisten oder?
Die Verhältnismäßigkeit gilt immer, auch bei Notwehr.

Heißt: Wenn jemand auf dich zukommt und sagt:,,Ich hau dir auf`s Maul", dann darfst du ihn nicht gleich mit `ner .45er niederschießen (wenn du eine hättest).

Will dich jemand mit dem Messer angreifen und du hast zum Beispiel die Möglichkeit, ihm den Arm zu brechen (weil du grad deinen besonders kräftigen Wanderstock dabei hast), dann darfst du das durchaus tun.
Wiederum darfst du ihn dann aber nicht mit dem Wanderstock verprügeln, bis er sich nicht mehr rühren kann.

Wenn du Glück hast, geht da noch was mit ,,Notwehrexzess".

Wenn du Pech hast, dann wird allerdings nicht nur der Angreifer wegen versuchter Körperverletzung eine Anklage bekommen, sondern auch du wegen Körperverletzung.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Es war schon etwas überspitzt, aber wenn man sich z.B. Texas herausgreift, so sieht man deutlich, dass die Höhe einer strafe oder das Vorgehen von Polizisten nicht automatisch zu einer Veringerung der Kriminalität führen.
Das sowieso nicht.

In den USA sind vielerorts sowohl Cops als auch Gangster knallhart drauf. Die einen denken sich:
,,Hab ich ihn nicht von anfang an komplett unter Kontrolle, kann der Typ vielleicht seine Pistole ziehen und auf mich feuern", weshalb er als Cop dann kompromisslos ist.

Der Gangster denkt sich:,,Wenn der Cop mich in die Finger bekommt, dann wander ich in den Bau, dort sitz ich ewig oder werd von Gegnern fertig gemacht, da verpass ich dem lieber eine Ladung Blei!"


Die Gewalt schaukelt sich da oft hoch und keiner von beiden Seiten ist gewillt, den ersten Schritt zu machen und zurück zu stecken.


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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

25.07.2012 um 14:28
Zitat von KcKc schrieb:Die Verhältnismäßigkeit gilt immer, auch bei Notwehr.
Nicht ganz.
Bei einer Notwehr muss ich das mildeste, zur Verfügung stehende Mittel nehmen. Das muss aber nicht (oder nur in Krassen Ausnahmefällen - etwa bei Kindern) verhältnismäßig zum Angrifff sein.

Beispiel: Ich sitze im Rollstuhl und sehe, wie gegenüber eingebrochen wird. Wenn das mildeste Mittel ein gezielter Schuss wäre (was praktisch nicht der Fall ist, ich könnte ja zunächst warnen oder in die Luft schießen), ist das eine legitime Notwehrhandlung. Dabei spielt es keine Rolle, dass ich einen bloßen Einbruch mit einer gefährlichen KV oder Tötung abwehre.


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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

25.07.2012 um 14:32
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Wenn jemand auf dich zukommt und sagt:,,Ich hau dir auf`s Maul", dann darfst du ihn nicht gleich mit `ner .45er niederschießen (wenn du eine hättest).
In der Theorie ja. Hier greift aber die oft merkwürdige deutsche Rechtsprechung (die einer der Gründe dafür ist, dass moralisch ganz besonders verkommene Gestalten empfehlen, sich nach geglückter Selbstverteidigung vom Ort des Geschehens zu entfernen und nie wieder ein Wort darüber zu verlieren).

Um Dein Zitat aufzugreifen: Angenommen, ich wüsste aus noch so unsicherer Quelle, dass der, der mir droht, hm, sagen wir: Taekwondokämpfer ist - wenn ich ihn dann über den Haufen schieße, weil ich Angst habe, weil ich zu viele Kung Fu - Filme gesehen habe, dann sind meine Chancen, nur für den Waffenbesitz und nicht für die Tötung belangt zu werden groß.

Bin ich andererseits Judoschwarzgurt und prügele jemanden, der mit dem Messer auf mich los geht ins Koma bin ich dran, weil ich ihn ja mit viel sanfteren Mitteln hätte besiegen können [sic!]

Kurz: Die Rechtsprechung in Deutschland in dieser Hinsicht ist wie eine Lotterie, zu oft zieht man eine Niete.

@kleinundgrün
Das ist alles schon sehr theoretisch, hm?


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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

25.07.2012 um 14:35
Zitat von El-ahrairahEl-ahrairah schrieb:Die Rechtsprechung in Deutschland in dieser Hinsicht ist wie eine Lotterie
Nein. Im Strafrecht am wenigsten.
Das ist alles schon sehr theorietisch, hm?
Wenn Du konkret meinen Fall meinst, könnte meine Aussage "was praktisch nicht der Fall ist" Deine These stützen ;)


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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

25.07.2012 um 14:35
@kleinundgrün

Nein, es ist keine Notwehrhandlung.
DU bist doch bei dem Einbruch gegenüber nicht in Gefahr!

Du darfst dann die Polizei rufen, das ist alles. Aber du darfst nicht deine Flinte hochreissen und losfeuern.

Notwehr bedeutet, dass DU selbst in Gefahr bist. Nothilfe bedeutet, dass jemand anders in direkter Gefahr ist.


Wenn du im Rollstuhl sitzt und siehst, wie irgendwo eingebrochen wird, berechtigt dich das in keinster Weise, sofort mit Gewalt zu reagieren.


Das ,,mildeste zur Verfügung stehende Mittel" schließt doch Verhältnismäßigkeit mit ein.

Wenn ich einen Wattebausch in der Hand hab - toll, dann kann ich den Angreifer auch mit dem Wattebausch bewerfen. Oder ihn anpusten. Das ist ,,mild" :D

,,Verhältnismäßigkeit" ist immer diskutabel, die Verteidigung muss in einem gewissen Verhältnis zum Angriff stehen. Du darfst wohl Verteidigungsmaßnahmen ergreifen, die weniger gefährlich als die Angriffsmaßnahmen sind. Auch solche, die von gleicher oder etwas härterer Qualität sind.

Aber du darfst nicht jemanden, der dich nur verbal angreift, gleich mit der Schrotflinte vollpumpen.


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25.07.2012 um 14:38
@Kc
Wir lesen § 32 Abs. 2 StGB (Notwehr):
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Markierung von mir.


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25.07.2012 um 14:38
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Nein. Im Strafrecht am wenigsten.
Doch. Die Chancen auf einen Richter zu treffen, der von der Materie keinen Schimmer hat sind groß - und das ist fatal, vor allem, da Notwehrvorgänge ausgesprochen komplex sein können.


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25.07.2012 um 14:38
Zitat von El-ahrairahEl-ahrairah schrieb:Kurz: Die Rechtsprechung in Deutschland in dieser Hinsicht ist wie eine Lotterie, zu oft zieht man eine Niete.
Da hast du leider recht.

Was man darf und was nicht, ist immer diskutabel.

Als Kampfkünstler oder Kampfsportler kann man da auch vor Gericht in Schwierigkeiten kommen, weil dann möglicherweise Anwalt des Täters oder Richter sagen:,,Ja Sie sind doch Profi - warum haben Sie denn keine einfachere Methode der Verteidigung genommen, warum haben Sie dem Angreifer das Bein gebrochen?"


Mich würde es übrigens trotzdem nicht davon abhalten, mich zu verteidigen.

Ich hab nicht die Absicht, Leute schwer zu verletzen, wenn ich es ohne Gewalt regeln kann, dann ziehe ich das vor. Aber ich lasse mich sicherlich nicht widerstandslos verletzen oder gar umbringen, wenn ich mich verteidigen kann.


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25.07.2012 um 14:39
@Kc
Wir sind uns völlig einig^^


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25.07.2012 um 14:40
@kleinundgrün
Wir lesen § 32 Abs. 2 StGB (Notwehr):
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Das ist mir schon bewusst :D

Es ist aber kein ,,rechtswidriger Angriff" auf dich oder andere, wenn jemand irgendwo einbricht.

Das ist ein Einbruch. Kein Angriff.

Deshalb darfst du auch nur die Polizei rufen und nicht gleich mit Feuerkraft den Einbrecher gegenüber beschießen.


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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

25.07.2012 um 14:42
Zitat von El-ahrairahEl-ahrairah schrieb: Die Chancen auf einen Richter zu treffen, der von der Materie keinen Schimmer hat sind groß
Wenn Du meinst, ich habe keine Lust, mich über Bauchgefühle zu streiten.
Zitat von KcKc schrieb:Das ist ein Einbruch. Kein Angriff.
Doch, ist es. Ein Angriff auf das Rechtsgut "Eigentum".


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25.07.2012 um 14:44
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Nein. Im Strafrecht am wenigsten.
Naja, in den Gesetzen stehen nur Ermessensräume und Definitionen.

Da steht:,,Eine Körperverletzung liegt vor, wenn..." oder ,,Einfache Körperverletzung wird bestraft mit mindestens soundsoviel Tagessätzen Geldstrafe oder soundsohoher Gefängnisstrafe", jetzt mal vereinfacht ausgedrückt.

Es ist aber Entscheidung des Richters, ob er nun in dem vorliegenden Fall die minimalen 50 Tagessätze oder die maximalen meinetwegen 12 Monate Gefängnis vergibt.

Innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen zur einfachen Körperverletzung kann er urteilen.

Ist ja auch logisch, schließlich kann nicht jeder einzelne Fall bis ins kleinste Detail festgelegt sein, dann brauchten wir ja gar keine Richter, sondern die Polizisten könnten einfach ihr ,,Strafbuch" dabei haben, nachschauen, welcher Fall vorliegt und sofort die Strafe vollstrecken.


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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

25.07.2012 um 14:47
@kleinundgrün
Das hat nichts mit Bauchgefühlen zu tun. Das ist Praxis. Und Herablassung kann ich nicht ab.


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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

25.07.2012 um 14:47
@kleinundgrün

Nein :D

Ein Einbruch ist ein Einbruch. Ein Angriff muss verbal, körperlich oder psychisch gegen eine Person oder ein Tier erfolgen.

Einbrüche sind andere Fälle.

Das musst du unterscheiden.

,,Einbruch" ist der Vorgang des unerlaubten Eindringens in einen abgegrenzten Bereich, wobei du ein Hindernis beseitigst. Meist auch noch mit Sachbeschädigung.

,,Einbruch" wird gesetzlich NICHT als ,,Angriff" auf Körper oder Geist gewertet.


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