Homosexuelle Paare - Kinder?
05.11.2004 um 09:58ach noch was:
Homophobie - Heterosexismus, Einflussmöglichkeiten des Staates
Sabine K. - Psychologin mit langjährigen Erfahrungen in Familientherapie hat sich bei einer städtischen Familienberatungsstelle, die einen hohen Anteil ausländischer Klienten hat, beworben. Aufgrund ihrer guten Zeugnisse wurde sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, wo sie auch ihre zukünftigen Kolleginnen kennenlernen sollte. In dem Fachgespräch erkannte die Leiterin Sabine K. wieder, über die sie gerade aus der Zeitung erfahren hatte, dass sie eine offen lebende Lesbe sei. Bei dem Auswahlverfahren argumentierte sie, dass Sabine K. aufgrund ihrer sexuellen Lebensweise kein Vertrauen bei den Klienten erlangen könnte und somit als ungeeignet für diesen Beruf gelte. Sabine K. bekam ein Ablehnungsschreiben ohne weitere Angaben.
Dieses Beispiel steht für die Wirksamkeit von Heterosexismus und Homophobie. Häufige Ursache von Diskriminierungen sind Heterosexismus und Homophobie. Heterosexismus ist zu verstehen als eine unhinterfragte gesellschaftliche Setzung heterosexueller Lebensentwürfe und -weisen, als die sexuelle „Normalität“, die z. B. die schwule und lesbische Existenz als Randerscheinung oder weniger „natürliches“ Phänomen, als bloße „sexuelle Vorliebe“ abhandelt.
Diese normative Setzung des Heterosexismus, stützt sich auf ein Gedankengebäude, wonach schwule und lesbische Lebensformen nicht als gleichberechtigt anerkannt sind wie heterosexuelle und in dem Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung gerechtfertigt ist. In diesem Zusammenhang ist die Benutzung von herabwürdigenden Redewendungen („... bist wohl schwul, wa?“), die Regel. J. Hartmann und M. Hempel stellten 1995 fest, dass die gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse von Pluralisierung und Individualisierung, die die frühere Selbstverständlichkeit der Lebensgestaltung zunehmend in Frage stellen und auflösen, einerseits eine positive Komponente haben. Z. B. werden gleichgeschlechtliche Lebensformen öffentlicher. Andererseits steht diese Zunahme an Freiheiten, Chancen und Flexibilität jedoch immer mehr Zwängen, Risiken und Verunsicherungen gegenüber. Diese Widersprüche und Konflikte werden als individuelles Problem erlebt und nicht als Resultat gesellschaftlicher Zuschreibung und Modernisierungsprozesse verstanden. So kommt es, dass in Zeiten der Relativierung von Sexualnormen (d. h. eine Reduktion von Heterosexismus), die individuellen Schwierigkeiten vor allem bei Jugendlichen zu einem Anwachsen von Homophobie führen. 1972 definiert Weinberg Homophobie als die Angst, mit Homosexuellen zusammen zu sein. Heute versteht man Homophobie nicht als eine Krankheit oder Neurose, jedoch als eine irrationale Angst vor Homosexualität und der Hass, der Ekel und die Vorurteile, welche Angst und infolgedessen Aggression und Gewalt produzieren. Somit gilt Homophobie auch als ein Erklärungsansatz für die Neigung von Jugendlichen, Schwulen mit Gewalt zu begegnen.
Homophobie ist außerdem, die Angst schwul zu sein, für schwul gehalten oder davon ange-steckt zu werden. Diese Faktoren sind Anlass genug, dass Täter ihre Gewalttaten als Männlichkeitsrituale gebrauchen, durch die sie sich selbst und anderen beweisen, dass sie selbst nicht schwul sind. Homophobie kann jedoch nicht als alleiniger Erklärungsansatz für die antihomose-xuelle Gewalt gesehen werden. Hier stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten haben z. B. staatliche Stellen, Heterosexualität als soziale Norm zu verändern, HilfesteIlungen zu entwickeln für Homophobie als individuelle Problemlage. Denn solange Staat, Wirtschaft, Kirchen und andere Einrichtungen und Organisationen davon ausgehen, dass heterosexuell zu sein besser oder moralischer ist als lesbisch, schwul oder bisexuell, und somit solche Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminieren, wird der Heterosexismus gefördert. Heterosexismus spiegelt sich wieder z. B. bei Behörden, die sich weigern, Mittel für Dienstleistungen für Lesben und Schwule sowie Bisexuelle bereitzustellen, und bei Regierungen, die es unterlassen, allen Bürgerinnen und Bürgern, ungeachtet ihrer sexuellen Orientierung, ihre Rechte zu gewähren. Die derzeitige Tendenz, Sexualität als Privatsache zu erklären, ist keine Lösung, sondern schreibt den Heterosexismus und die darauf beruhende Homophobie fest, denn jede Äußerung in einem heterosexistischem Zusammenhang enthält eine Stellungnahme zu der Frage, wie andere Menschen, nämlich Lesben und Schwule, Bi- und Transsexuelle, behandelt werden sollen. Dies stellt einen politischen Akt dar, weil es dabei nicht um eine individuelle Beziehung, sondern um das Schicksal einer bedeutenden Minoritätengruppen in unserer Gesellschaft geht. Auf diesem Hintergrund setzt 1991 der Berliner Senat eine unabhängige Kommission „Berlin gegen Gewalt“ ein. Im Vergleich zu auf Bundesebene arbeitenden Kommissionen wies die Berliner Kommission eine Besonderheit auf: Sie zog explizit Gewalttaten gegen Schwule und Lesben in ihre Arbeit ein.
Aufgrund der Zahlen und Ursachen antihomosexueller Gewalt wurden dem Senat u. a. folgende Vorschläge gemacht:
- In Schulen und außerschulischen Einrichtungen Hetero- und Homosexualität als gleichwertige Ausdrucksform menschlicher Sexualität und Lebensweise darzustellen,
- Abbau von Vorurteilen in der Fortbildung für Bedienstete des öffentlichen Dienstes,
- Förderung der multikulturellen und -sexuellen Emanzipationsprozesse,
- Erarbeitung von Antidiskriminierungs- und Emanzipationsrichtlinien, die für alle Verwal-tungsbereiche gelten. Mit diesen Maßnahmen kann das Ziel verfolgt werden, dass der öffentliche Dienst sich mit seiner Vorbildfunktion für die Gleichbehandlung von Minderheiten und Absicherung ihrer de-mokratischer Rechte aktiv einsetzt.
In diesem Zusammenhang ist nunmehr Berlin einen Schritt weitergekommen:
Die Berliner Senatsverwaltung verfügt über ein Sachgebiet für gleichgeschlechtliche Lebenswei-sen mit 4 1/2 Personalsteilen, das zum Ziel hat, die Akzeptanz für homosexuelle Menschen in der Bevölkerung zu fördern und Diskriminierungen gegenüber Lesben und Schwulen abzubau-en. Des weiteren besagt die neue Berliner Verfassung: Art. 10 Abs. 2 „Niemand darf wegen ..., seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.“ und Art. 12 Abs. 1 „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Abs. 2 „Andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften haben Anspruch auf Schutz vor Diskriminierung.“ Aktueller Handlungsbedarf besteht auch aufgrund der Entschließung des Europäischen Parlaments zur „Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben in der EG“ vom 08.02.1994. Das Europäische Parlament fordert in seiner Entschließung „... die ungleiche Behandlung von Personen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung in den Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu vermeiden.“ Die zentrale Frage bleibt, ob Politiker, seien es Senatsvertreter, Bezirkspolitiker, Verbandspolitiker, Lobbyisten oder Bürgergruppen, moralische Führungskraft beweisen -und dies in einem gesamt- gesellschaftlichen Umfang. Für einen akzeptanz- und emanzipations- fördernden Umgang mit Schwulen und Lesben und Angehörigen gesellschaftlicher Minoritäten bedarf es eines besonderen Einsatzes der politischen Verantwortlichen.
~~*WHAT IS UNDERSTOOD, NEED NOT BE DISCUSSED!*~~
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.
Homophobie - Heterosexismus, Einflussmöglichkeiten des Staates
Sabine K. - Psychologin mit langjährigen Erfahrungen in Familientherapie hat sich bei einer städtischen Familienberatungsstelle, die einen hohen Anteil ausländischer Klienten hat, beworben. Aufgrund ihrer guten Zeugnisse wurde sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, wo sie auch ihre zukünftigen Kolleginnen kennenlernen sollte. In dem Fachgespräch erkannte die Leiterin Sabine K. wieder, über die sie gerade aus der Zeitung erfahren hatte, dass sie eine offen lebende Lesbe sei. Bei dem Auswahlverfahren argumentierte sie, dass Sabine K. aufgrund ihrer sexuellen Lebensweise kein Vertrauen bei den Klienten erlangen könnte und somit als ungeeignet für diesen Beruf gelte. Sabine K. bekam ein Ablehnungsschreiben ohne weitere Angaben.
Dieses Beispiel steht für die Wirksamkeit von Heterosexismus und Homophobie. Häufige Ursache von Diskriminierungen sind Heterosexismus und Homophobie. Heterosexismus ist zu verstehen als eine unhinterfragte gesellschaftliche Setzung heterosexueller Lebensentwürfe und -weisen, als die sexuelle „Normalität“, die z. B. die schwule und lesbische Existenz als Randerscheinung oder weniger „natürliches“ Phänomen, als bloße „sexuelle Vorliebe“ abhandelt.
Diese normative Setzung des Heterosexismus, stützt sich auf ein Gedankengebäude, wonach schwule und lesbische Lebensformen nicht als gleichberechtigt anerkannt sind wie heterosexuelle und in dem Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung gerechtfertigt ist. In diesem Zusammenhang ist die Benutzung von herabwürdigenden Redewendungen („... bist wohl schwul, wa?“), die Regel. J. Hartmann und M. Hempel stellten 1995 fest, dass die gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse von Pluralisierung und Individualisierung, die die frühere Selbstverständlichkeit der Lebensgestaltung zunehmend in Frage stellen und auflösen, einerseits eine positive Komponente haben. Z. B. werden gleichgeschlechtliche Lebensformen öffentlicher. Andererseits steht diese Zunahme an Freiheiten, Chancen und Flexibilität jedoch immer mehr Zwängen, Risiken und Verunsicherungen gegenüber. Diese Widersprüche und Konflikte werden als individuelles Problem erlebt und nicht als Resultat gesellschaftlicher Zuschreibung und Modernisierungsprozesse verstanden. So kommt es, dass in Zeiten der Relativierung von Sexualnormen (d. h. eine Reduktion von Heterosexismus), die individuellen Schwierigkeiten vor allem bei Jugendlichen zu einem Anwachsen von Homophobie führen. 1972 definiert Weinberg Homophobie als die Angst, mit Homosexuellen zusammen zu sein. Heute versteht man Homophobie nicht als eine Krankheit oder Neurose, jedoch als eine irrationale Angst vor Homosexualität und der Hass, der Ekel und die Vorurteile, welche Angst und infolgedessen Aggression und Gewalt produzieren. Somit gilt Homophobie auch als ein Erklärungsansatz für die Neigung von Jugendlichen, Schwulen mit Gewalt zu begegnen.
Homophobie ist außerdem, die Angst schwul zu sein, für schwul gehalten oder davon ange-steckt zu werden. Diese Faktoren sind Anlass genug, dass Täter ihre Gewalttaten als Männlichkeitsrituale gebrauchen, durch die sie sich selbst und anderen beweisen, dass sie selbst nicht schwul sind. Homophobie kann jedoch nicht als alleiniger Erklärungsansatz für die antihomose-xuelle Gewalt gesehen werden. Hier stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten haben z. B. staatliche Stellen, Heterosexualität als soziale Norm zu verändern, HilfesteIlungen zu entwickeln für Homophobie als individuelle Problemlage. Denn solange Staat, Wirtschaft, Kirchen und andere Einrichtungen und Organisationen davon ausgehen, dass heterosexuell zu sein besser oder moralischer ist als lesbisch, schwul oder bisexuell, und somit solche Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminieren, wird der Heterosexismus gefördert. Heterosexismus spiegelt sich wieder z. B. bei Behörden, die sich weigern, Mittel für Dienstleistungen für Lesben und Schwule sowie Bisexuelle bereitzustellen, und bei Regierungen, die es unterlassen, allen Bürgerinnen und Bürgern, ungeachtet ihrer sexuellen Orientierung, ihre Rechte zu gewähren. Die derzeitige Tendenz, Sexualität als Privatsache zu erklären, ist keine Lösung, sondern schreibt den Heterosexismus und die darauf beruhende Homophobie fest, denn jede Äußerung in einem heterosexistischem Zusammenhang enthält eine Stellungnahme zu der Frage, wie andere Menschen, nämlich Lesben und Schwule, Bi- und Transsexuelle, behandelt werden sollen. Dies stellt einen politischen Akt dar, weil es dabei nicht um eine individuelle Beziehung, sondern um das Schicksal einer bedeutenden Minoritätengruppen in unserer Gesellschaft geht. Auf diesem Hintergrund setzt 1991 der Berliner Senat eine unabhängige Kommission „Berlin gegen Gewalt“ ein. Im Vergleich zu auf Bundesebene arbeitenden Kommissionen wies die Berliner Kommission eine Besonderheit auf: Sie zog explizit Gewalttaten gegen Schwule und Lesben in ihre Arbeit ein.
Aufgrund der Zahlen und Ursachen antihomosexueller Gewalt wurden dem Senat u. a. folgende Vorschläge gemacht:
- In Schulen und außerschulischen Einrichtungen Hetero- und Homosexualität als gleichwertige Ausdrucksform menschlicher Sexualität und Lebensweise darzustellen,
- Abbau von Vorurteilen in der Fortbildung für Bedienstete des öffentlichen Dienstes,
- Förderung der multikulturellen und -sexuellen Emanzipationsprozesse,
- Erarbeitung von Antidiskriminierungs- und Emanzipationsrichtlinien, die für alle Verwal-tungsbereiche gelten. Mit diesen Maßnahmen kann das Ziel verfolgt werden, dass der öffentliche Dienst sich mit seiner Vorbildfunktion für die Gleichbehandlung von Minderheiten und Absicherung ihrer de-mokratischer Rechte aktiv einsetzt.
In diesem Zusammenhang ist nunmehr Berlin einen Schritt weitergekommen:
Die Berliner Senatsverwaltung verfügt über ein Sachgebiet für gleichgeschlechtliche Lebenswei-sen mit 4 1/2 Personalsteilen, das zum Ziel hat, die Akzeptanz für homosexuelle Menschen in der Bevölkerung zu fördern und Diskriminierungen gegenüber Lesben und Schwulen abzubau-en. Des weiteren besagt die neue Berliner Verfassung: Art. 10 Abs. 2 „Niemand darf wegen ..., seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.“ und Art. 12 Abs. 1 „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Abs. 2 „Andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften haben Anspruch auf Schutz vor Diskriminierung.“ Aktueller Handlungsbedarf besteht auch aufgrund der Entschließung des Europäischen Parlaments zur „Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben in der EG“ vom 08.02.1994. Das Europäische Parlament fordert in seiner Entschließung „... die ungleiche Behandlung von Personen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung in den Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu vermeiden.“ Die zentrale Frage bleibt, ob Politiker, seien es Senatsvertreter, Bezirkspolitiker, Verbandspolitiker, Lobbyisten oder Bürgergruppen, moralische Führungskraft beweisen -und dies in einem gesamt- gesellschaftlichen Umfang. Für einen akzeptanz- und emanzipations- fördernden Umgang mit Schwulen und Lesben und Angehörigen gesellschaftlicher Minoritäten bedarf es eines besonderen Einsatzes der politischen Verantwortlichen.
~~*WHAT IS UNDERSTOOD, NEED NOT BE DISCUSSED!*~~
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.