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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

119 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Psyche, Psychologie, Schule ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:13
Entscheidend ist, inwieweit sich eine Krankheit oder Behinderung negativ auf die Leistung eines Schülers auswirkt.

Ziel soll sein, dass der Schüler nicht nachteilig benotet wird aufgrund von Krankheiten oder Behinderungen, für die er nichts kann.

Klar kann und muss ein Lehrer sogar nachgewiesene Krankheiten und Behinderungen, wenn diese Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Unterricht haben, berücksichtigen.


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:14
@horusfalk3

Förderung statt Chancenangleichung? Vernünftige Alternative.
Doch würde die Förderung die betroffenen Kinder zeitlich mehr einspannen, als die nicht betroffenen Kinder. Die ohnehin schon benachteiligten Kinder würden zusätzlich an Freizeit einbüßen. Ist das wünschenswert? Was denkst du darüber?


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:14
@Dr.Precht
Dann schau z.B. hier nach.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Verordnungen/index.html (Archiv-Version vom 03.09.2011)

Wenn du eine korrekte Antwort willst, ohne persönliche Meinung, dann schau ins Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes.


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:16
@silver.
Wenn ich darin Antwort auf meine Fragen finde, danke dafür.


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:17
Zitat von Dr.PrechtDr.Precht schrieb:Förderung statt Chancenangleichung? Vernünftige Alternative.
Doch würde die Förderung die betroffenen Kinder zeitlich mehr einspannen, als die nicht betroffenen Kinder. Die ohnehin schon benachteiligten Kinder würden zusätzlich an Freizeit einbüßen. Ist das wünschenswert? Was denkst du darüber?
Naja was tun muss man schon selbst ;)

Das geht nicht, dass ein Kind besonderen Förderbedarf hat, sei es wegen Sprachen, Behinderungen oder Krankheiten und man gleichzeitig sagt, es müsse nichts machen.
Eigenes Engagement und Wille muss vorhanden sein, sonst ist eine Förderung sinnlos.

Dafür muss man dann auch etwas Freizeit sausen lassen.


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:17
@Dr.Precht
Meiner Meinung nach ist unser Schulsystem total unmenschlich. G8 macht die ganze Geschichte auch nicht gerade besser. Kinder solchem Leistungsdruck auszusetzen ist meiner Ansicht nach einfach krank. Ein gesunder Mensch, der gesund aufgewachsen ist, wird genau das am besten tun was er am liebsten macht. Ein ideales Schulssystem würde also dort ansetzen.

Also nach dem Motto: Grundunterricht für alle und dann eben Förderkurse um Defizite gezielt auszugleichen und eben Kurse um die Stärken noch weiter auszubauen. Im Gesamtumfang hätten wir dann weniger Stunden als heutzutage. Aber finde mal so viele Lehrkräfte um das umzusetzen.

In unserem Land sind Kinder ja eh mehr oder weniger verhasst.


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:19
Zitat von horusfalk3horusfalk3 schrieb:Ein gesunder Mensch, der gesund aufgewachsen ist, wird genau das am besten tun was er am liebsten macht. Ein ideales Schulssystem würde also dort ansetzen.
Tja, nur kann man nicht immer nur das machen, was man am Liebsten will.
Das sollte mal einigen ausgeprägten Freigeistern klar werden, wir leben nicht in einem rosaroten Zuckerwatteland ^^


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30.09.2011 um 19:20
@Kc

Auch die negativ betroffenen Personen können nicht erwarten, dass die Gesellschaft sich ihnen anpasst. Selbst etwas gegen die Defizite zu unternehmen, ist tatsächlich unabdingabr.
Eine unbequeme Tatsache. Scheint als wäre die Benachteiligung einiger Personen nicht auszugrenzen, nicht gänzlich zu vermeiden.


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:20
Zitat von Dr.PrechtDr.Precht schrieb:Sie wären bei schlechtem Abschlusszeugnis letzte Wahl.
Auf der anderen Seite möchte ich als Arbeitgeber natürlich den bestmöglichen Bewerber einstellen. Sachen wie Intelligenz, Fleiß oder Bildung lassen sich in einem halbstündigen Bewerbungsgespräch nur teilweise beziehungsweise gar nicht (Fleiß, Motivation, Ehrgeiz) feststellen, somit ist ein Zeugnis ein wichtiger Bestandteil. Das sollte dann natürlich auch aussagekräftige Noten enthalten.

Wäre ich Arbeitgeber würde ich nicht mehr oder weniger "zufällig" jemanden wählen wollen, nur weil Leistungsfeststellungen verpönt sind.


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30.09.2011 um 19:23
Es wird von den Kultusministerien festgelegt welche Krankheiten anerkannt sind und wie diese Schülerleistungen zu bewerten sind.

Ein Beispiel ist Legasthenie: bei einem Legastheniker dürfen schriftliche Leistungen nicht so stark gewertet werden.

Was zur Folge hat dass die schlechten Schüler nach einem schlechten Halbjahreszeugnis zum Arzt rennen um sich auf der Schiene zu retten.


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:25
@dS

Die Sicht des Arbeitgebers zu berücksichtigen, ist natürlich auch notwendig.
Doch wie lässt sich dann eine Benachteiligung einzelner Personengruppen ausschließen?
Sind wir hier tatsächlich an einen Punkt angelangt wo wir akzeptieren müssen, dass manch schlechte Zustände sich nicht verändern lassen ohne damit andernorts schlechte Zustände zu provozieren?

Hast du persönlich eine Idee, wie Menschen, die nicht aufgrund von Faulheit einen verhältnisweise schlechten Schulabschluss erlangt haben, nicht durch die Interessen der Arbeitgeber benachteiligt werden würden?


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:25
Zitat von Dr.PrechtDr.Precht schrieb:Auch die negativ betroffenen Personen können nicht erwarten, dass die Gesellschaft sich ihnen anpasst.
Das ist so nicht richtig. Das Stichwort lautet Inklusion, Integration war gestern.

Da gibt es eine verpflichtende Konvention der UNO zu.

http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/aus_fachlicher_sicht/downloads/schutzderrechtebehinderter.pdf


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:27
@silver.

Glaube du hast die Extremität meiner Aussage nicht bemerkt. Natürlich sollte sich die Gesellschaft in ihren Bestandteilen, einander anpassen. Aber ein Teil der Gesellschaft kann nicht fordern, dass die restlichen Teile sich allein ihr anpassen.


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:27
@Dr.Precht

ja ich finde das fair, weil der Schüler hat einen echten Nachteil gegenüber anderen Schülern, obwohl er warscheinlich genauso viel kann. Sich nicht konzentrieren können aufgrund einer Fehlschaltung im Gehirn ist nichts was ausgedacht ist.


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30.09.2011 um 19:29
@Dr.Precht
der Lehrer MUSS eine ADS Erkrankung sogar berücksichtigen!

ich weis das,da mein Sohn auch das ADS hat.


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30.09.2011 um 19:30
@kathaj

Vorausgesetzt die Erkrankung lässt sich bezeugen, nehme ich an?
Danke für den Beitrag.


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30.09.2011 um 19:32
@Dr.Precht
natürlich muss die Erkrankung von einem Arzt belegt werden.


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30.09.2011 um 19:33
@Dr.Precht
Willst du nun konkretes oder Meinung, entscheide dich.
Zitat von Dr.PrechtDr.Precht schrieb:Aber ein Teil der Gesellschaft kann nicht fordern,
Wenn die derzeitige Gesetzgebung durch ist, dann muss dieser Teil nicht mehr fordern. Denn das öffentliche Leben muss sich generell auf alle Arten von Behinderungen einstellen.

Das ist eine Tatsache.

Meine Meinung dazu ist, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist diese Aufgabe zu übernehmen. Und viele Behinderte mit dem Leben in einer inklusiven Welt stark überfordert werden.


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Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?

30.09.2011 um 19:35
Zitat von Dr.PrechtDr.Precht schrieb:Doch wie lässt sich dann eine Benachteiligung einzelner Personengruppen ausschließen?
Gar nicht. Ich bin gegen übertriebenes "Gleichmachen".

Menschen sind unterschiedlich. Defizite durch Förderungen auszugleichen ist ein Muss, in geringem Maße ist es auch vertretbar Krankheiten zu berücksichtigen und deshalb einen "Notenbonus" zu geben. Allgemein bin ich aber dagegen.
Zitat von Dr.PrechtDr.Precht schrieb:Sind wir hier tatsächlich an einen Punkt angelangt wo wir akzeptieren müssen, dass manch schlechte Zustände sich nicht verändern lassen ohne damit andernorts schlechte Zustände zu provozieren?
Ja, sehe ich so. Idealerweise sollte man Legastheniker in einen eigenen Deutschkurs stecken, damit genau an diesem Handicap gearbeitet wird. Nur ist das dann leider wieder wie so oft eine Kostenfrage.
Zitat von Dr.PrechtDr.Precht schrieb:Hast du persönlich eine Idee, wie Menschen, die nicht aufgrund von Faulheit einen verhältnisweise schlechten Schulabschluss erlangt haben, nicht durch die Interessen der Arbeitgeber benachteiligt werden würden?
Beispielsweise kann man sich auf Berufe konzentrieren, in denen die Behinderung wenig relevant ist. Als Legastheniker wählt man dann halt einen Beruf, in dem die motorischen Fähigkeiten mehr gefragt sind.
Und um beim Beispiel zu bleiben und das noch etwas zu überspitzen: Wäre es der Wunsch eines Legasthenikers, beispielsweise Journalist zu werden, sollte man ihm das ermöglichen? Ihm nach dem Motto "er könnte es, hätte er keine Legasthenie" den Job salopp gesagt "in den Arsch schieben"?
Nein, das hätte keinen Sinn. Gleichberechtigung am Arbeitsmarkt hört an diesem Punkt auf, es wird Leistunge gefordert und wer diese - auch aufgrund von Krankheiten - nicht erbringen kann hat auch kein Recht auf diesen Beruf. Pech, vielleicht klappts im nächsten Leben. Willkommen in der Leistungsgesellschaft.


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30.09.2011 um 19:43
Zitat von Dr.PrechtDr.Precht schrieb:Doch wie lässt sich dann eine Benachteiligung einzelner Personengruppen ausschließen?
Sind wir hier tatsächlich an einen Punkt angelangt wo wir akzeptieren müssen, dass manch schlechte Zustände sich nicht verändern lassen ohne damit andernorts schlechte Zustände zu provozieren?
Man kann Benachteiligungen nicht vollständig ausschließen.

Wenn jemand aufgrund unwiderruflicher Querschnittlähmung im Rollstuhl sitzt, dann kann man ihm beispielsweise den Schulsport erlassen.

Aber man kann trotzdem nicht dafür sorgen, dass er beim normalen Fußballspiel in der Pause mitmachen kann.

Und man kann auch nicht dafür sorgen, dass er in Jobs arbeiten kann, wo er ständig Stufen hoch und runter muss.

Diese ,,gleiche Chancen"-Sache ist ja schön.

Aber sie funktioniert nur bis zu einem bestimmten Punkt, ab da muss man akzeptieren, dass gewisse Krankheiten oder Behinderungen es einfach unmöglich machen, bestimmte Tätigkeiten auszuüben.


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