Selbstjustiz im folgenden Fall?
03.01.2014 um 12:36@kleinundgrün
Aber dreht es euch weiter. Mir wird das zu blöd...
_Themis_ schrieb:Er wusste ja nicht, dass sie das gar nicht wollte“, sagte die RichterinSagte die Richterin, die ihren Schluss daraus zieht, dass sich das Mädchen nichts ausreichend dagegen gewehrt habe. Nein zu sagen reicht scheinbar nicht. Man muss sich der Lebensgefahr aussetzen und körperlich aktiv gegen einen bekannten Gewalttäter vorgehen damit er in seiner stark eingeschränkten Intelligenz auch begreift dass sie es nicht will.
Aber dreht es euch weiter. Mir wird das zu blöd...