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Selbstjustiz im folgenden Fall?

2.468 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Mord, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 16:41
@DieSache
Was ist denn hier der Unterschied zwischen Vergeltung und Rache?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 16:43
Manchmal kommt mir so vor als wärt ihr Türken die die "Ehrenmorde" Machen wollen.

Last es Gerichtikkeiten walten durch das Gesetzt


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 16:45
@vincent

unter Rache verstehe ich ein sich hingeben der Gewalt, eine Vergeltung sehe ich als "angemessene" Strafe, die man abzuleisten hat...ein "bezahlen" der Schuld sozusagen!


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 16:47
@vincent

Vergeltung und Rache ist das gleiche; jedenfalls nach heutigem Verständnis und der heutigen Auffassung.
Von daher wird die Rache eben im heutigen Strafrecht (der Vereinigungstheorie von relativen und absoluten Strafen) berücksichtigt.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 16:49
@DieSache
Ok, nochmal. Wann fällt beides unterschiedlich aus, wann schließt das eine das andere aus. Also ich seh das meistens deckungsgleich. Der Punkt ist ja nämlich der, dass du es als angemessen siehst. Und das wird vermutlich der Rächer in den meisten Fällen auch.
Oder meinst du, nur die Justiz wäre fähig zum Beurteilen der Angemessenheit?

@Division
Manchmal denk ich, die Leute schreiben hier einfach nur Mist.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 16:50
@DieSache

Was du beschreibst, das ist der Schuldausgleich. Auch dieser Aspekt wird bei einer Strafzumessung berücksichtigt. Ist aber etwas anderes als Vergeltung/Rache


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 16:50
Sorry, ich fürchte bei mir kommt so einiges an Prägung meines Wortschatzes raus, was mittlerweile fürchte ich zu mehr Missverständnissen führen könnte...bin Mal Gedankenordnen!


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 17:01
@DieSache
@vincent

Die Vergeltung, auch als Rache bezeichnet, wurde als Bestandteil des Strafrechts durch das Bundesverfassungsgericht festgelegt
Das geltende Strafrecht und die Rechtsprechung der deutschen Gerichte folgen weitgehend der sogenannten Vereinigungstheorie, die - allerdings mit verschieden gesetzten Schwerpunkten - versucht, sämtliche Strafzwecke in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander zu bringen. Dies hält sich im Rahmen der dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen zukommenden Gestaltungsfreiheit, einzelne Strafzwecke anzuerkennen, sie gegeneinander abzuwägen und miteinander abzustimmen. Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung nicht nur den Schuldgrundsatz betont, sondern auch die anderen Strafzwecke anerkannt. Es hat als allgemeine Aufgabe des Strafrechts bezeichnet, die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens zu schützen. Schuldausgleich, Prävention Resozialisierung des BVerfGE 45, 187 (253)BVerfGE 45, 187 (254)Täters, Sühne und Vergeltung für begangenes Unrecht werden als Aspekte einer angemessenen Strafsanktion bezeichnet (vgl. BVerfGE 32, 98 [109]; 28, 264 [278]).
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv045187.html

Wobei ich ja, bei dem erwähnten Beispiel des Demjanjuk, mit dem bis zu seinemTode angestrebten Verfahren, die Aspekte der Prävention, Resozialisierung und Schuldausgleich völlig ausschließe.
Da muss man dann schon fragen können, welchen Sinn außer Rache/Vergeltung ein Strafverfahren gegen einen über 90 Jahre alten Holocaustverbrecher hat. Für mich kommt außer der Rache kein einziger Aspekt zu tragen


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 17:04
@_Themis_
Danke für die Info.
Ist es also egal, dass das Wort Rache nicht verwendet wird?

Im wiki steht zum Beispiel:
"Rache ist nicht deckungsgleich mit dem strafrechtlichen Begriff der „Vergeltung“, da Vergeltung einen deutlicheren Gerechtigkeitsbezug, d. h. eine Ausgleichsfunktion für erlittene Ungerechtigkeit hat.[28]"
Quelle find ich leider nicht online..


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 17:07
@vincent
Zitat von vincentvincent schrieb:Ist es also egal, dass das Wort Rache nicht verwendet wird?
Raider heißt jetzt auch Twix...
Zitat von vincentvincent schrieb:"Rache ist nicht deckungsgleich mit dem strafrechtlichen Begriff der „Vergeltung“, da Vergeltung einen deutlicheren Gerechtigkeitsbezug, d. h. eine Ausgleichsfunktion für erlittene Ungerechtigkeit hat.[28]"
Quelle find ich leider nicht online..
Ich sehe da keinen signifikanten Unterschied zum Rachegedanken. Worin läge denn die Ausgleichsfunktion bei meinem erwähnten Beispiel von Demjanjuk


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 17:10
@_Themis_
Den Unterschied seh ich ja auch nicht. Mir fällt eben nur auf, dass das Wort nicht verwendet wird. Ob das jetzt nur an der negativen Belegung liegt weiss ich halt nicht.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 17:11
@vincent

Das von Dir zitierte entspricht ja eher dem
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Schuldausgleich
und nicht der
Zitat von DieSacheDieSache schrieb:Vergeltung
Das kann ja nicht beides das gleiche sein, sonst würde es nicht einzeln erwähnt werden


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 17:11
@vincent

Es wird, denke ich, nicht mehgr als Begriff verwendet weil es so negativ konnotiert ist und sich in unserer Puschelwuschelwattewelt nicht so dolle anhört. Da muss doch alles in angenehme Begriffe verpackt werden


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

04.01.2014 um 07:02
@joleen
Zitat von joleenjoleen schrieb:Und wer kümmert sich dann um dein anderes Kind?
Und bist du der Meinung der Täter ist damit bestraft?Ich denke nicht,ihm wird die Strafe ja genommen,er kann dann nicht mehr rest seines Lebens leiden.
ich gehe vom ausgangspost aus
Angenommen, ihr seid der Vater oder die Mutter von zwei Kindern, seid glücklich verheiratet und lebt in Deutschland.
somit waere mein anderes kind versorgt...

und bitte sag mir wo muessen taeter leiden ?? Wenn sie hier fuer ca 3- 5 Jahre weggesperrt werden ...
dach uebern Kopf...bett...regelmaessige Nahrung...freizeitangebote....zuverdienst....evntl...ausbildung...
sozialisierung...psycho-soziale betreuung....
und dann darf das Subjekt sich das naechste Opfer aussuchen....???
ja richtig ...sie leiden ....

UND DAS OPFER ???? DIE ANGEHOERIGEN ???? was ist mit denen ???
KEINER ABER AUCH KEINER HAT MEINE KINDER ANZUFASSEN !!!
FUER MEINE KINDER WUERDE ICH STERBEN ...DAMIT ES IHNEN GUT GEHT !!!!


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

04.01.2014 um 11:11
Zitat von RuheRuhe schrieb:und bitte sag mir wo muessen taeter leiden ?? Wenn sie hier fuer ca 3- 5 Jahre weggesperrt werden ..
Ein verurteilter Mörder kommt auch hier nicht nach 3- 5 Jahren wieder raus. Bitte sagt mir, wie ihr immer darauf kommt?

Denkst du dein anderes Kind und Partner wären glücklich, wenn du im Gefängnis sitzt? Die hben nämlich schon jemanden verloren.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

04.01.2014 um 11:34
Zitat von RuheRuhe schrieb:somit waere mein anderes kind versorgt
Und du denkst dein Kind braucht nur ein Elternteil???
Zitat von RuheRuhe schrieb:KEINER ABER AUCH KEINER HAT MEINE KINDER ANZUFASSEN !!!
FUER MEINE KINDER WUERDE ICH STERBEN
Da stimme ich dir zu,das würde ich auch,nichts ist wichtiger in meinem Leben als meine Kinder.

Aber dennoch hat niemand das Recht einem anderen gewalt anzutun,egal was dieser tat,dafür sind andere zuständig.
Und glaubst du dein Partner/in und anderes Kind würden sich freuen dich im Gefängnis zu besuchen?
Ich denke mal nicht!
Und dein anderes Kind würde eventuell auch noch denken das ist richtig.Du bist als Erwachsener eine Vorbildfunktion.

Vom Rechtssystem hier in Deutschland mag ich gar nicht reden.Das ist grundsätzlich falsch,das stimmt schon.Finde es auch ungerecht das kleinere Delikte teilweise stärker bestraft werden als schlimme Vergehen.Und die Verjährungsfrist finde ich kompletten Quatsch.Tat ist Tat,da ist es egal wie lange es her ist.
Zitat von PallasPallas schrieb:Denkst du dein anderes Kind und Partner wären glücklich, wenn du im Gefängnis sitzt? Die hben nämlich schon jemanden verloren
genauso isses


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

04.01.2014 um 12:38
... und als verurteilter Kinderschänder und -Mörder in Haft hat man mit den Kollegen nichts zu lachen.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

04.01.2014 um 13:00
Zitat von FFFF schrieb: und als verurteilter Kinderschänder und -Mörder in Haft hat man mit den Kollegen nichts zu lachen.
Nun, solche Straftäter werden von den anderen Gefangenen abgesondert. Damit es nicht zu "Zwischenfällen" kommt.

Und nun zur Frage.....ein ganz klares NEIN!!!! Wo kämen wir den da hin wenn jeder das Recht in seine Hände nehmen würde......

und jetzt zu denjenigen die schreiben sie würden denjenigen zu Tode foltern.......denen empfehle ich einen Besuch beim Psychiater............


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

04.01.2014 um 13:05
Ok. Jetzt Doch. Auch, wenn ich im Zweifelsfall Selbstjustiz verstehe, möchte ich doch davon abraten. Denn, das ungerecht empfundene Ergenis zu akzeptieren ist nun mal der selbstbedingte logische Schluß, dass es sich in der Gemeinschaft besser leben läßt, als für sich. Und dann muß man sagen, dass Selbstjustuiz gegen das verstlßt, was man eingegangen ist. Dann muß man die Konsequenzen tragen. Ansonsten kann man in den Urwald ziehen. Ist nicht schön; aber so istes halt.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

04.01.2014 um 13:11
Zitat von DarkMen4DarkMen4 schrieb:und jetzt zu denjenigen die schreiben sie würden denjenigen zu Tode foltern.......denen empfehle ich einen Besuch beim Psychiater............
Ein Besuch in einer gegend, in der Selbstjustiz noch an der Tagesordnung ist, würde auch helfen.

Wie nonchalant hier die Grundlagen unseres Rechtssystems über den Haufen geworfen werden, auf der Basis von Fehlannahmen (Kindermörder kommen nicht nach 5 Jahren frei, bei besonderer Schwere der Schuld gibt es lebenslängliche Verwahrung) und die Ausgangssituation vollkommen übersehend: da sind noch zwei Personen, die einen brauchen.
Und natürlich wird nicht in Erwägung gezogen, dass man sich irren könnte und den Falschen bestraft, während der Täter noch frei herumläuft. Natürlich hat man als Privatperson die viel besseren Mittel und Möglichkeiten, seine Rache zu üben, und wird sich im Ernstfall dann gefühllos wie in einem Tarantino-Film verhalten können.
Oder will man gleich noch ein paar Leute mit hineinziehen, damit die Rache auch gelingt? Und noch ein paar familien zerstören?

Leute, Leute. Ihr nehmt unser Rechtssystem als erstens selbstverständlich und zweitens als so lückenhaft wahr, weil es eben schon seit über 60 Jahren funktioniert. Da fallen die Fehler mehr auf, als das, was klappt. Eure Alternative, das Recht selbst in die Hand zu nehmen, würde nur zu einer Brutalisierung und Kriminalisierung der Gesellschaft führen.


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