Selbstjustiz im folgenden Fall?
03.01.2014 um 12:10@_Themis_
_Themis_ schrieb:Es wurde vor Gericht ganz klar gesagt dass sich das Mädchen nicht genug gewehrt hatte. Das warum (bekannter Gewalttäter der auch noch doppelt so alt war) und so weiter spielte keine Rolle.Ich halte dieses Urteil, wie das meiste, das du hier groß getönt hast, für ein Produkt deiner Phantasie oder schlichtweg für das Ergebnis einer recht diffusen Wahrnehmung.
Die Urteilsbegründung lautete nicht dass es Zweifel gab, sondern darauf dass sich das Mädchen nicht ausreichend zur Wehr gesetzt hatte.