Selbstjustiz im folgenden Fall?
03.01.2014 um 11:50@Pallas
Gute Frage. Wenn du dich gegen einen bekannten Gewalttäer nicht ausreichend zur Wehr setzt, um so dein eigenen Leben zu schützen um noch schlimmere Gewalttaten abzuwenden, dann hast du dich nach der Juristerei nicht ausreichend gewehrt und quasi dein Einverständnis zu der Tat ausgedrückt.
Gilt dann eigentlich demnächst auch folgendes vor Gericht:
Herr Richter, als ich um die Ecke bog und das Opfer totschlug, da ging ich davon aus dass er das wollte. Jedenfalls hat er nicht in ausreichendem Maße sein Willen bekundet nicht totgeschlagen zu werden....
Gute Frage. Wenn du dich gegen einen bekannten Gewalttäer nicht ausreichend zur Wehr setzt, um so dein eigenen Leben zu schützen um noch schlimmere Gewalttaten abzuwenden, dann hast du dich nach der Juristerei nicht ausreichend gewehrt und quasi dein Einverständnis zu der Tat ausgedrückt.
Gilt dann eigentlich demnächst auch folgendes vor Gericht:
Herr Richter, als ich um die Ecke bog und das Opfer totschlug, da ging ich davon aus dass er das wollte. Jedenfalls hat er nicht in ausreichendem Maße sein Willen bekundet nicht totgeschlagen zu werden....