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Selbstjustiz im folgenden Fall?

2.468 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Mord, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:25
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Billiger Versuch!
Aber nur von Dir.
Etwas in den Raum zu werfen und dann zu sagen, ich habe nur keine Lust zu suchen, ist wirklich sehr billig.
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Ist folgendes nicht deine Antwort?
Doch. Ist sie.
Und? Steht da es sei okay? Nein? Oh Wunder.
Da steht es ist kein Mord. Nun ist aber nicht alles, das kein Mord ist, automatisch "okay". ;)


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:26
@Pallas
Zitat von PallasPallas schrieb:Soviel ich weiß, macht sich diese helfende Hand aber strafbar.
Du darfst jemanden ein Glas mit einer tödlichen Flüssigkeit vorbereiten und es ihm hinstellen. Aber das Glas nehmen und austrinken muss er selbst, dabei darf man nicht unterstützend wirken


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:29
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das ist allerdings erlaubt. Eine Beihilfe zum Suizid ist - in Deutschland - nicht strafbar. Das liegt daran, dass eine Selbsttötung nicht (mehr) strafbar ist und zu einer straflosen Handlung kann man keine strafbare Beihilfe leisten.
Oh, das habe ich jetzt nicht gewusst. Aber ich lebe ja in Österreich, weiß also nicht, ob es hier genauso ist.

Aber anderseits wäre, jemanden zwingen, Gift zu trinken, wenn er selbstmordgefährdet ist, ist ganz was anderes. Also wenn er sich umbringen will, aber sich nicht wirklich sicher ist.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:31
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Ich könnte jetzt wie du sagen
Absolut.
Daher stelle ich erneut meine Frage in den Raum:
Was ist schlimmer für die Gesellschaft: Einen Unschuldigen zu verurteilen oder einen Schuldigen laufen zu lassen?
Diese Frage muss ich entscheiden, bevor ich die Richtung meiner Strafverfolgung definiere.
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:aber das mache ich nicht. Ich würde ja auch nicht in jedem x-beliebigen Fall so handeln, sondern nur wenn ich mir meiner Sache sehr sicher bin.
Das ist eben de große Fehler. Du wirst es machen, wenn Du glaubst Deiner Sache sicher zu sein. Aber das Opfer Deiner Rache hat keine zweite Instanz, keinen Verteidiger. Niemand, er Dich vielleicht auf einen Irrtum hinweisen könnte.

Das Problem an uns Menschen ist, dass wir uns nur allzu oft "sicher" sind. Aber in Wahrheit sind wir manchmal leicht zu täuschen.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:33
@Pallas
Wenn ich mich mit Wiki unterhalten möchte gehe ich dort hin.

Eine Tötungsabsicht liegt auch bei Tötung auf Verlangen vor. Mit "Unfall" ist doch da nicht zu argumentieren.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Doch. Ist sie.
Und? Steht da es sei okay? Nein? Oh Wunder.
Da steht es ist kein Mord. Nun ist aber nicht alles, das kein Mord ist, automatisch "okay".
Sach mal geht`s noch? Was hast du denn hier moralisch vertreten?
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Und nein, auch moralisch betrachtet ist die Tötung auf Verlangen kein Mord - was willst Du also?
Du wendest hier das Blatt wie du es gerade brauchst!


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:34
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Daher stelle ich erneut meine Frage in den Raum:
Was ist schlimmer für die Gesellschaft: Einen Unschuldigen zu verurteilen oder einen Schuldigen laufen zu lassen?
Diese Frage muss ich entscheiden.
Diese Frage werden sich wohl auch die deutschen Gerichte oder das deutsche Justizsystems überlegt haben.
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:aber das mache ich nicht. Ich würde ja auch nicht in jedem x-beliebigen Fall so handeln, sondern nur wenn ich mir meiner Sache sehr sicher bin.
Und wann ist man der Sache sehr sicher? Wenn man jemanden mit blutenden Händen sieht und dahinter liegt dein totes Kind? Auch dieser Fall kann ganz anders sein, als es aussieht. Sicherheit gibt es da nie.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:35
Sach mal geht`s noch? Was hast du denn hier moralisch vertreten?
Was habe ich denn Deiner Meinung nach moralisch vertreten?
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Du wendest hier das Blatt wie du es gerade brauchst!
Nein. meine Aussagen sind einheitlich. Textverständnis scheint nicht Deine Stärke zu sein.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:35
@kleinundgrün

Das verfängt sich in eine Endlosdiskussion und macht daher keinen Sinn, weil ich eh nicht von meinem Standpunkt abrücken würde.

Es gibt ja nicht nur die Fälle wo es Zweifel geben könnte, sonder auch die Fälle in denen die Justiz merkwürdige Urteile spricht:
Nehmen wir das Beispiel des 15jährigen Mädchens das von einem bekannten Gewalttäter vergewaltigt wurde. Das Mädchen hat sich, nach Auffassung des Gerichts, nicht ausreichend gewehrt und daher wurde der Täter freigesproche. Dass sich das Mädchen gegen den doppelt so alten Mann der auch noch als gewalttätig bekannt war nicht ausreichend gewehrt hatte weil es panische Angst vor noch mehr ausufernder Gewalt hatte, dies spielte keine Rolle für das Gericht. Der Mann wurde wirklich freigesprochen.
Du glaubst doch nicht allen ernstes dass ich als Vater so etwas ungesühnt lassen würde?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:35
@pokpok

Wie eigentlich bei jedem Verbrechen gibt es auch für ,,Mord" gesetzliche Definitionen und Kriterien, wann ein Mord vorliegt.

Warum?

Genau aus dem Grund, der hier gerade vorgeführt wird: Unter verschiedenen Menschen ist es diskutabel, wann Mord vorliegt.

Der eine sagt:,,JEDE Tötung eines Menschens ist Mord!"

Der nächste sagt:,,Jede Tötung ist Mord, außer wenn es ein Unfall war!"

Der nächste sagt:,,Mord liegt dann vor, wenn jemand absichtlich getötet wird!"



Weil es aber in einem Rechtsstaat, in welchem die Maxime gelten soll, dass alle Menschen vor Gericht gleich sind, nicht derartig diskutabel sein, darf, wann das Verbrechen ,,Mord" vorliegt, gibt es dafür eine gesetzliche Definition.

Vereinfacht:,,Das Verbrechen >>Mord<< liegt dann vor, wenn...".

Moralisch kannst du das diskutieren, aber du wirst nie zu einem zufriedenstellenden Endergebnis auf diesem Wege gelangen, daher die Festsetzung der Definition.


@_Themis_
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Wenn die Beweise die Erkennung der Geschädigten ist und die Angeklagten sich Zeugen "besorgen", die bezeugen dass sie bei ihnen waren, dann sieht es meist sehr schlecht aus. Alltag in deutschen Gerichten
Naja, du behauptest:,,Der Typ da hat mir die Fresse poliert", während der Typ und 5 seiner Freunde sagen:,,Das kann der gar nicht gewesen sein, der war mit uns zuhause", dann steht der Richter da und muss sich fragen, wem er glaubt.

6 übereinstimmenden Aussagen oder 1er Aussage, die dagegen spricht? In so einem Fall muss sich der Richter nach weiteren Beweisen umschauen. Gibt es unabhängige Zeugen, die die Täterschaft bestätigen? Gibt es das Video einer Überwachungskamera, auf dem der Täter zu sehen ist? DNA-Spuren? Den Abdruck eines personalisierten Rings auf der Haut des Opfers, der dem Täter gehört?

Wenn es keine weiteren Beweise gibt, wird der Richter sehr wahrscheinlich den 6 Leuten glauben müssen.

Zumal es auch nicht undenkbar ist, sondern schon häufig vorgekommen, dass Menschen andere Leute entweder absichtlich oder unabsichtlich falsch beschuldigt haben und diese schwere Strafen erhielten.


Falls allerdings der Täter klar auf einem Überwachungsvideo erkennbar wäre, wie er grade jemanden zusammenschlägt, dann würden ihm auch seine 5 Freunde nichts nützen, die behaupten, er wäre mit ihnen zuhause gewesen.



Und um jetzt mal wieder zum Thema ,,Selbstjustiz" zurückzukommen:

Bei der Selbstjustiz, bei Richter Lynch, gibt es keine qualifizierte Untersuchung der Situation.
Sondern es gibt ein Opfer, einen Verdächtigen und oftmals einen aufgebrachten Mob, der möglichst schnell Blut sehen will.

Da wird nicht erst lange untersucht und überlegt - schließlich kam die Person doch aus dem gleichen Haus, in welchem der Tote lag! Der MUSS der Täter sein, ist doch offensichtlich! Braucht man nicht lange drüber reden, hängt ihn auf!


Das kann man doch bitteschön nicht gutheißen. Es wird völlig die Gefahr außer Acht gelassen, dass Unschuldige dabei verletzt oder gar getötet werden.

Und ganz ehrlich: ICH traue professionellen Ermittlern, Staatsanwälten und Richtern dann doch mehr Fähigkeiten zu, die Wahrheit in einem Fall zu ermitteln und ein vernünftiges Urteil zu finden, als selbsternannten Laienrichtern, die noch dazu erzürnt und erregt sind.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:36
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Eine Tötungsabsicht liegt auch bei Tötung auf Verlangen vor. Mit "Unfall" ist doch da nicht zu argumentieren.
Wo rede ich denn bitte von Unfall?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:39
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Was habe ich denn Deiner Meinung nach moralisch vertreten?
Hier:
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Und nein, auch moralisch betrachtet ist die Tötung auf Verlangen kein Mord - was willst Du also?
----------------
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Nein. meine Aussagen sind einheitlich. Textverständnis scheint nicht Deine Stärke zu sein.
Ach, jetzt wird schon gerudert Na mach mal!?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:40
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Es gibt ja nicht nur die Fälle wo es Zweifel geben könnte, sonder auch die Fälle in denen die Justiz merkwürdige Urteile spricht:
Solche Urteile sind auch für mich unverständlich. Aber es ist trotzdem falsch, das ganze Rechtsystem deswegen aufzuheben.

Übrigens gibt es auch eine Quelle oder mehr dazu?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:41
Zitat von PallasPallas schrieb:Diese Frage werden sich wohl auch die deutschen Gerichte oder das deutsche Justizsystems überlegt haben.
Natürlich. Und der Ausfluss aus dieser Überlegung ist "in dubio pro reo".
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Das verfängt sich in eine Endlosdiskussion und macht daher keinen Sinn, weil ich eh nicht von meinem Standpunkt abrücken würde.
Schade. Ich finde, es gehört zu einer Diskussion, dass man seinen Standpunkt auch hinterfragt.
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Es gibt ja nicht nur die Fälle wo es Zweifel geben könnte, sonder auch die Fälle in denen die Justiz merkwürdige Urteile spricht:
Nehmen wir das Beispiel des 15jährigen Mädchens das von einem bekannten Gewalttäter vergewaltigt wurde. Das Mädchen hat sich, nach Auffassung des Gerichts, nicht ausreichend gewehrt
Nun ja, auch hier gibt es eine Kehrseite. Was, wenn es einvernehmlicher Sex war (jedenfalls aus Sicht des "Täters")? Was wenn er wirklich dachte - und denken durfte - (aufgrund der Gsamtsituation, dem Verhalten des Mädchens etc.) dass es einvernehmlicher Sex ist?
natürlich sind Leute zu bestrafen, die andere zum Sex zwingen. Aber sie müssen es auch merken.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:42
kleinundgrün schrieb:
Was habe ich denn Deiner Meinung nach moralisch vertreten?
Hier:

kleinundgrün schrieb:
Und nein, auch moralisch betrachtet ist die Tötung auf Verlangen kein Mord - was willst Du also?
Und wo steht da, es wäre "okay"? Das würde mich jetzt brennend interessieren.
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Ach, jetzt wird schon gerudert Na mach mal!?
Wer rudert? Du musst nur eine Aussage meinerseits finden, die Deine Ansicht stützt. Viel Erfolg.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:43
@Pallas
@_Themis_
@kleinundgrün
@pokpok

die frage ist doch die,will ich verhindern das unschuldige verurteilt werden und somit in kauf nehme das schuldige davon kommen oder nehme ich es in kauf das unschuldige schuldig gesprochen werden, um soviel schuldige wie möglich zu verurteilen.

was will man von diesen beiden möglichkeiten? da muss jeder farbe bekennen, ein dazwischen gibt es nicht, dass wäre wie ein bißchen schwanger.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:43
@Pallas
15-Jährige hat sich nicht genug gewehrt: Vergewaltiger wird freigesprochen

Gegen ihren Willen hat sie mit einem erwachsenen Mann geschlafen, trotzdem ist der Vorfall offiziell keine Vergewaltigung. Der Fall von Chantal sorgt in ganz Deutschland für Empörung: Ein junger Mann schläft mit der damals 15-Jährigen, obwohl sie ihm sagt, dass sie das nicht möchte. Doch das Gericht spricht den Täter frei. Begründung: Das schüchterne Mädchen habe sich nicht genug gewehrt.

Frauen können meist sofort nachvollziehen, warum Chantal sich so verhalten hat. Sie hatte schließlich Angst um ihr Leben, sagt sie. Und wird Frauen nicht oft sogar gearten, sich ruhig zu verhalten, um eine Vergewaltigung lebend zu überstehen? Genau das hat die damals 15-Jährige getan.
http://www.rtl.de/cms/news/punkt-12/15-jaehrige-hat-sich-nicht-genug-gewehrt-vergewaltiger-wird-freigesprochen-270cf-9851-19-1266538.html


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:43
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Moralisch kannst du das diskutieren, aber du wirst nie zu einem zufriedenstellenden Endergebnis auf diesem Wege gelangen, daher die Festsetzung der Definition.
Danke, dass ist genau das was ich zuvor schon anmerkte.

Die ganze Diskussion darüber kann man sich nämlich aus diesem Grund sparen.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:46
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Schade. Ich finde, es gehört zu einer Diskussion, dass man seinen Standpunkt auch hinterfragt.
Würdest du diesen Intellekt voraussetzen, wäre sehr wahrscheinlich auch der Standpunkt solcher Leute ein anderer.

Ich bin ohnehin der Auffassung, dass die Realität dieser großmäuligen, selbsternannten Rächer der Ungerechtigkeit ganz anders aussehen würde, als sie in Foren davon zu überzeugen versuchen. Mir scheint das bei sehr vielen hier eine Folge von zuviel RTL oder Supermanheft-Konsum zu sein. Natürlich wird stets wie selbstverständlich angenommen, dass diese Figuren dem Täter überlegen sind :D

Jene, wie @_Themis_, der hier groß den Rächer raushängen lässt und Gott und die Welt von seiner Schlagkraft überzeugen will, sind in meinen Augen einfach nur Forenneurotiker, die ihre unbefriedigte Geltungssucht dort ausleben wollen. Die Wirklichkeit sieht dann meist ganz anders aus!


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:46
@_Themis_

Was heißt denn, sich nicht genug gewehrt? Auch ein einfaches "Nein" heißt ja im Zweifel "Nein."

Aber auch @kleinundgrün Argument sollte man nicht außer Acht lassen.

Achja, und rtl.de ist für mich etwa gleich wie eine gewisse Zeitung mit großen Buchstaben ;)


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:50
Was Lynchjustiz in meinen Augen sogar noch schlimmer macht:

In einer fairen und vernünftigen Gerichtsverhandlung mit Beweisaufnahme, Zeugenbefragung und allem, was dazu gehört, besteht auch für Unschuldige die Chance, dass ihre Unschuld bewiesen wird und sie richtigerweise freigesprochen werden. Und falls nicht, dann werden sie jedenfalls in einem Rechtsstaat ohne Todesstrafe nicht getötet, sondern es besteht weiterhin die Möglichkeit, ihre Unschuld zu erweisen und sie wieder frei zu lassen.

Diese Chance gibt es bei der Lynchjustiz kaum bis gar nicht.

Dort wird der vermeintliche Täter SOFORT bestraft! Durch Folterungen, Verstümmelungen oder Hinrichtung.


Falls hinterher auffallen sollte:,,Oh, der war ja gar nicht der Täter", was hat man dann? Man hat einen unschuldigen Menschen schwer und dauerhaft verletzt, ihn eventuell sogar ermordet. Der steht nicht mehr auf.

Man hat dann einen unschuldigen Menschen umgebracht und sich damit gemein gemacht mit dem tatsächlichen Mörder des Kindes, denn auch er hat einen unschuldigen Menschen ermordet.


Bei Lynchjustiz gibt es keine Möglichkeit, die Unschuld zu beweisen.


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