@pokpok Wie eigentlich bei jedem Verbrechen gibt es auch für ,,Mord" gesetzliche Definitionen und Kriterien, wann ein Mord vorliegt.
Warum?
Genau aus dem Grund, der hier gerade vorgeführt wird: Unter verschiedenen Menschen ist es diskutabel, wann Mord vorliegt.
Der eine sagt:,,JEDE Tötung eines Menschens ist Mord!"
Der nächste sagt:,,Jede Tötung ist Mord, außer wenn es ein Unfall war!"
Der nächste sagt:,,Mord liegt dann vor, wenn jemand absichtlich getötet wird!"
Weil es aber in einem Rechtsstaat, in welchem die Maxime gelten soll, dass alle Menschen vor Gericht gleich sind, nicht derartig diskutabel sein, darf, wann das Verbrechen ,,Mord" vorliegt, gibt es dafür eine gesetzliche Definition.
Vereinfacht:,,Das Verbrechen >>Mord<< liegt dann vor, wenn...".
Moralisch kannst du das diskutieren, aber du wirst nie zu einem zufriedenstellenden Endergebnis auf diesem Wege gelangen, daher die Festsetzung der Definition.
@_Themis_ _Themis_ schrieb:Wenn die Beweise die Erkennung der Geschädigten ist und die Angeklagten sich Zeugen "besorgen", die bezeugen dass sie bei ihnen waren, dann sieht es meist sehr schlecht aus. Alltag in deutschen Gerichten
Naja, du behauptest:,,Der Typ da hat mir die Fresse poliert", während der Typ und 5 seiner Freunde sagen:,,Das kann der gar nicht gewesen sein, der war mit uns zuhause", dann steht der Richter da und muss sich fragen, wem er glaubt.
6 übereinstimmenden Aussagen oder 1er Aussage, die dagegen spricht? In so einem Fall muss sich der Richter nach weiteren Beweisen umschauen. Gibt es unabhängige Zeugen, die die Täterschaft bestätigen? Gibt es das Video einer Überwachungskamera, auf dem der Täter zu sehen ist? DNA-Spuren? Den Abdruck eines personalisierten Rings auf der Haut des Opfers, der dem Täter gehört?
Wenn es keine weiteren Beweise gibt, wird der Richter sehr wahrscheinlich den 6 Leuten glauben müssen.
Zumal es auch nicht undenkbar ist, sondern schon häufig vorgekommen, dass Menschen andere Leute entweder absichtlich oder unabsichtlich falsch beschuldigt haben und diese schwere Strafen erhielten.
Falls allerdings der Täter klar auf einem Überwachungsvideo erkennbar wäre, wie er grade jemanden zusammenschlägt, dann würden ihm auch seine 5 Freunde nichts nützen, die behaupten, er wäre mit ihnen zuhause gewesen.
Und um jetzt mal wieder zum Thema ,,Selbstjustiz" zurückzukommen:
Bei der Selbstjustiz, bei Richter Lynch, gibt es keine qualifizierte Untersuchung der Situation.
Sondern es gibt ein Opfer, einen Verdächtigen und oftmals einen aufgebrachten Mob, der möglichst schnell Blut sehen will.
Da wird nicht erst lange untersucht und überlegt - schließlich kam die Person doch aus dem gleichen Haus, in welchem der Tote lag! Der MUSS der Täter sein, ist doch offensichtlich! Braucht man nicht lange drüber reden, hängt ihn auf!
Das kann man doch bitteschön nicht gutheißen. Es wird völlig die Gefahr außer Acht gelassen, dass Unschuldige dabei verletzt oder gar getötet werden.
Und ganz ehrlich: ICH traue professionellen Ermittlern, Staatsanwälten und Richtern dann doch mehr Fähigkeiten zu, die Wahrheit in einem Fall zu ermitteln und ein vernünftiges Urteil zu finden, als selbsternannten Laienrichtern, die noch dazu erzürnt und erregt sind.