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Selbstjustiz im folgenden Fall?

2.468 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Mord, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 09:10
Auch wenn ich genau weiss das es falsch ist!!!!!!!!
...und ich mich mit solch ein subjekt auf einer stufe stellen lasse von anderen...(so wie es hier schon geschrieben wurde)
Mir egal ....wenn ich weiss wer es ist ...lebt er/sie...ganz sicher nicht mehr lange...
Ja falsch waere es ...
Aber ich stell mich sicher nicht mit solch ein subjekt auf einer stufe...
Da ich nicht aus perversen..abartigen gruenden zur sj greife
Sondern weil mir ein kind..mein fleisch und blut...mein leben...auf schlimmster weise genommen
Wurde ...und ich genau weiss ..das der/die ..niemals eine gerechte strafe bekommen wird...denn was waere denn eine gerechte strafe???
Man darf gar nicht drueber nachdenken ....


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 09:13
keine selbstjustiz, weil es mir auch nicht hilft


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 09:30
@Ruhe
Ich kann es absolut verstehen, das man solche Gedanken hegt, wenn man die Grausamkeiten im Kopf hat, die einem angetan wurden.

Nur über eine Frage bitte ich Dich ernsthaft nachzudenken:
Wie wirst Du Dich fühlen, wenn Du den falschen erwischst? Wenn Du einen Unschuldigen tötest, den Du lediglich aus einem Irrtum heraus für einen Schuldigen hältst - weil irgendwie alles auf ihn hindeutet.
Wie wirst Du Dich dann fühlen. Und was für ein Mensch bist Du dann nach Deinen eigenen Maßstäben?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 09:48
@Kenti
Zitat von KentiKenti schrieb:Obwohl es mir eigentlich ein Rästel ist warum sich andere Schwerverbrecher darüber stellen. Sind "normale" Mörder bessere Menschen oder Knackis? :ask:
das ist ja gerade ein paradoxes verhalten, menschen die im grunde genommen eine hierarchie ablehnen, haben im endeffekt in ihrer welt nun doch eine hierarchie, eine hierarchie der straftaten.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 10:03
Zitat von KentiKenti schrieb:Sind "normale" Mörder bessere Menschen oder Knackis?
Ist Sterbehilfe Mord?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 10:25
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Ist Sterbehilfe Mord?
Ich weiß, Du liest nicht so gerne und kennst Dich super im Strafrecht aus, aber dennoch:

§ 216
Tötung auf Verlangen

(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Also eher nein, wenn es eine echte aktive Sterbehilfe ist.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 10:29
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Ich will nicht hoffen, dass es mal einer Freundin von dir so ergeht, dass sie anschließend im Gericht von den Tätern noch verhöhnt wird und sie draußen fast zusammenbricht, weil die Täter unbestraft und höhnisch grinsend an ihr vorbei gezogen sind.
Wieso geht man eigentlich immer davon aus, dass der Täter ungestraft davonkommt. Wenn es genügend Beweise gibt, die den Täter überführen, wird dieser verurteilt.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 10:32
Zitat von PallasPallas schrieb:Wieso geht man eigentlich immer davon aus, dass der Täter ungestraft davonkommt.
In einem System, in dem der Grundsatz in dubio pro reo gilt - also im Zweifel für den Angeklagten - wird es immer wieder vorkommen, dass Taten ungesühnt bleiben.

Man muss sich nur die Frage stellen, was schlimmer ist: Ein Schuldiger, der nicht bestraft wird oder ein Unschuldiger, der bestraft wird.

Leider müssen wir manchmal zwischen zwei Übel wählen.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 10:32
Zitat von schmitzschmitz schrieb:Die meisten Leute in deutschen Gefängnissen sitzen dort deshalb, weil sie den Staat um Geld betrogen haben- Wie auch immer der Staat das definiert. Das geht von Steuerhinterziehung, über Betrug, bis hin zu Geldfälschung, wobei die Meisten, statistisch gesehen, wegen Drogendelikten sitzen.
Schauen wir doch mal in die letzte Bestandserhebung ob das so seine Richtigkeit hat.
Am 31.03.2012 waren insgesamt 58073 Täter inhaftiert, die sich grob in folgende Straftaten aufteilen wegen denen sie einsitzen

- Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (o.V.) und im Amt_______1.053
- Straftaten gegen die sex. Selbstbestimmung____________________________4.101
- Beleidigung_________________________________________________________289
- Straftaten gegen das Leben (o.V.)_____________________________________4.233
- Straftaten gg. die körperliche Unversehrtheit (o.V.)_______________________7.508
- Straftaten gegen die persönliche Freiheit_________________________________734
- Sonstige Straftaten gegen die Person____________________________________150
- Diebstahl und Unterschlagung________________________________________12.371
- dar. Einbruchdiebstahl (einschl. Wohnungseinbruchdiebstahl)_______________3.141
- Raub und Erpressung, räub. Angr. auf Kraftf.____________________________7.378
- Begünstigung und Hehlerei_____________________________________________293
- Betrug und Untreue_________________________________________________6.553
- Urkundenfälschung__________________________________________________1.156
- Sonstige Straftaten gegen das Vermögen_________________________________353
- Gemeingefährliche Straftaten___________________________________________635
- Straftaten gegen die Umwelt_____________________________________________6
- Straftaten im Straßenverkehr_________________________________________2.321
- davon in Trunkenheit______________________________________________1.091
- ohne Trunkenheit ________________________________________________1.230
- Straftaten nach anderen Gesetzen (o.StGB/StVG)_________________________8.896
- dar. nach dem Betäubungsmittelgesetz__________________________________8.126
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/StrafverfolgungVollzug/Strafvollzug2100410127004.pdf?__blob=publicationFile (Archiv-Version vom 14.11.2013)


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03.01.2014 um 10:33
@kleinundgrün

Jaaa genau das habe ich damit provozieren wollen. Ich wusste dass jetzt die Paragraphen kommen wenn mit Moral nicht mehr zu argumentieren ist. :D
Und es wird der Tag kommen wo diese Tat mit einem § Recht gesprochen wird.

Vielen Dank, reicht mir. ;)


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 10:34
@all

ich verstehe was nicht!

es gibt hier user die erwarten in den diskusionen von ihren mitdiskutanten das sie sich differenziert ausdrücken aber wenn es um töten geht, scheren sie alles über einen kamm und können auf einmal überhaupt nicht mehr differenzieren.

dabei differenziert gerade in tötungsdelikte, unser strafrecht, sehr genau!


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 10:35
In einem System, in dem der Grundsatz in dubio pro reo gilt - also im Zweifel für den Angeklagten - wird es immer wieder vorkommen, dass Taten ungesühnt bleiben.
Das stimmt und bei Selbstjustiz wird dieses dubio pro reo außer Kraft gesetzt.
Kann man eigentlich auch als Opfer bei Gericht Berufung einlegen?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 10:36
@Pallas
Zitat von PallasPallas schrieb:Wieso geht man eigentlich immer davon aus, dass der Täter ungestraft davonkommt. Wenn es genügend Beweise gibt, die den Täter überführen, wird dieser verurteilt.
Wenn die Beweise die Erkennung der Geschädigten ist und die Angeklagten sich Zeugen "besorgen", die bezeugen dass sie bei ihnen waren, dann sieht es meist sehr schlecht aus. Alltag in deutschen Gerichten


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 10:37
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Ich wusste dass jetzt die Paragraphen kommen
Du hattest ja gefragt, ob es Mord sei. Wenn Du diese Frage moralisch behandelt haben möchtest, muss Du das dazu schreiben.

Und nein, auch moralisch betrachtet ist die Tötung auf Verlangen kein Mord - was willst Du also?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 10:44
@_Themis_

Manche befürchten, dass Zeugenaussagen alleine nicht ausreichen um jemanden verurteilen zu können. Menschliche Irrtümer und so. Deshalb werden in solchen Fällen meines Erachtens weitere Beweise erbracht werden.

Umgekehrt, also in deinem Fall beschrieben, kann ein Richter niemanden verurteilen, bei denem die "Schuld nicht 100% nachgewiesen ist." Jedenfalls verurteilen Gerichte nicht zu 90% oder 80% Oder die beliebte Aussage zur Todesstrafe: "Bin dafür, wenn er es zu 100%ig war!" Justizirrtümer sind leider nie auszuschließen.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 10:45
Zitat von PallasPallas schrieb:und bei Selbstjustiz wird dieses dubio pro reo außer Kraft gesetzt
Genau.
Zitat von PallasPallas schrieb:Kann man eigentlich auch als Opfer bei Gericht Berufung einlegen?
Die Strafverfolgung obliegt grundsätzlich dem Staat. Als Geschädigter kann man jedoch bei bestimmten Verbrechen oder Vergehen als Nebenkläger auftreten und kann damit auch Rechtsmittel (Berufung, Revision) einlegen.
Aber so richtig viel bringt das nicht. Das Gericht fällt das Urteil aufgrund der ihm bekannten Tatsachen. Es wird also eher nur dann relevant, wenn die Ermittlungsbehörden schlampig arbeiten.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 10:46
@kleinundgrün

Hier sind viele Moralapostel unterwegs.
Wenn töten auf verlangen kein Mord ist stellt sich doch die Frage wer ein Mörder ist.
Und wie man hier so schön lesen kann, wird Mord moralisch begründet. Sprich, wer anderen das Leben nimmt, ist ein Mörder.

Worin unterscheidet sich nun der Sterbehelfende zu einem zB Habgier-Mörder?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 10:47
@Pallas

Ist halt nur blöd wenn keine weiteren Beweise erbracht werden können.
Zitat von PallasPallas schrieb:Justizirrtümer sind leider nie auszuschließen.
Passieren in weitaus höherer Menge als du glaubst, allerdings in die Richtung zum Nachteil der Opfer


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 10:47
@pokpok

Der Sterbehilfende tötet auf Grund von Verlangen und der Habgier-Mörder aus niedere Motive? Nee, keine Ahnung.


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03.01.2014 um 10:49
Wenn töten auf verlangen kein Mord ist stellt sich doch die Frage wer ein Mörder ist.
Derjenige, der einen anderen gegen dessen Willen tötet, wenn ich mal raten müsste ;)
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Und wie man hier so schön lesen kann, wird Mord moralisch begründet. Sprich, wer anderen das Leben nimmt, ist ein Mörder.
Sagt wer?
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Worin unterscheidet sich nun der Sterbehelfende zu einem zB Habgier-Mörder?
Im Umfang des Unrechts, das er begeht.


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