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Selbstjustiz im folgenden Fall?

2.468 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Mord, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:02
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:In wie weit der Täter die Folgen seiner Handlung absehen kann, z.B. Und auf welche Weise die Gewalt ausgeübt wurde, wie demütigend sie war, wie lange sie andauerte etc.
Ist meiner Meinung nach blabla!
Wenn überhaupt eine differentzierung stattfinden soll, kann nur das Opfer dies beurteilen.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:02
@kleinundgrün
Mir ist das Jugendstrafrecht und derer Ausführung bekannt. Nur weil etwas geschrieben steht muss man nicht damit einverstanden sein. Und wer seinen Pimmel nicht unter Kontrolle hat muss eben eingewiesen werden.

@Pallas

Für 21 hätte ich auch plädiert.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:03
Zitat von RicoRico schrieb:Wer sich mit sowas beschäftigt, kennt zumindest jemanden, der in dieser Situation ist.
Ich muss dich da leider enttäuschen. Ich kenne persönlich niemandem, dem so etwas passiert ist. Insofern ist deine Küchenpsychologie an dieser Stelle fehlgeschlagen. Desweiteren lag es mit Sicherheit nicht in meiner Intention, irgendwas lenken zu wollen. Ich bitte dich jetzt auch höflich, mit solchen Unterstellungen aufzuhören.
Zitat von RicoRico schrieb:Das aktuelle Abstimmungsergebnis resultiert aus der Sympathielenkung für das und der Identifikation mit dem Opfer in deinem Eröffnungspost.
Ich denke, das spiegelt tatsächlich die Realität wieder. Gerade wenn es um Kindesmissbrauch geht, verliert ein großer Teil der Menschen ihre Contenance. Und natürlich ist dieser Fall auf das Wesentliche reduziert - darum geht es ja.

Du kannst gerne deinen Senf dazu geben, aber bitte ohne irgendwelche Mutmaßung meine Person betreffend. Jetzt weißt du ja Bescheid.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:05
Zitat von NegevNegev schrieb:Wenn überhaupt eine differentzierung stattfinden soll, kann nur das Opfer dies beurteilen.
Das Opfer entscheidet aber nicht nach Strafmaß, das macht der Richter im Rahmen des Gesetzes.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:07
Zitat von NegevNegev schrieb:Ist meiner Meinung nach blabla!
Eine seltsame Meinung. Sollte jemand, der einen anderen einen Tag lang foltert, genau so bestraft werden, wie jemand, der einen anderen eine Ohrfeige verpasst? Ist ja beides eine Körperverletzung. Warum also differenzieren?
Zitat von NegevNegev schrieb:Wenn überhaupt eine differentzierung stattfinden soll, kann nur das Opfer dies beurteilen.
Das wird ja auch dazu befragt. Eben damit man beurteilen kann, welche Folgen die Tat hatte.
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Mir ist das Jugendstrafrecht und derer Ausführung bekannt.
Nur den Sinn dahinter hast Du nicht verstanden.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:08
@Negev

vielleicht verstehst du es mit einem beispiel.

2 täter mit der gleichen straftat, der eine zeigt sich vor gericht reumütig, ist nicht vorbestraf und war im vollen umfang geständig.

der andere täter ist vorbestraft, streitet alles ab, man hat es ihm aber nachgewiesen durch beweise und verhöhnt auch noch das gericht.

die sollen also nach deiner meinung die gleiche strafe bekommen?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:09
Zitat von NegevNegev schrieb:Nunja ich denke alleine die Faktenlage sollte über das Strafmaß entscheiden und nicht der Anwalt
Meine Güte, welche Vorstellung von unserem Rechtssystem kursiert denn hier?
Seit wann entscheiden Anwälte über das Strafmass? Das wird immernoch vom Richter festegelegt und begründet.
Zur Ergründung der Faktenlage gibt es die Polizei, die die Indizien und Beweise sichert, die Staatsanwaltschaft, die die belastenden Beweise für eine Anklage und Verurteilung sammelt und auswertet, und die Amwälte, die die entlastenden Fakten einbringen.
Was für eine Sorte Rechtsstaat sollte das sein, in dem Anwälte das nicht tun dürfen?

Oft genug gab es auch nach eingehender Fakten-Prüfung Fehlurteile. Oft haben Zeugenaussagen dazu beigetragen. Wie soll man als betroffener Laie besser urteilen können als ein Gericht?
Und wenn er es tut, und den Täter umbringt, wird auch dann ein Anwalt die besondere Stressituation geltend machen, und auf ein milderes Urteil plädieren.

Stellenweise mag es zu Urteilen kommen, die uns zu mild erscheinen. Aber ich möchte nicht in einem Staat leben, der seine rechtsstaatlichen Grundlagen für Ausnahmen aufgibt.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:10
@pokpok
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Und wer seinen Pimmel nicht unter Kontrolle hat muss eben eingewiesen werden.
Für alle Zeiten mit Wasser und Brot, oder?

Was, wenn der potentielle Täter nicht voll zurechnungsfähig war, also eine schwere geistige Beeinträchtigung hat und sich über Schuld nicht im Klaren ist. Sein Opfer kann sich wehren, bevor es zum Akt kommt, hat selbstverständlich Panik und ruft die Polizei. Selbstverständlich kann er nicht einfach frei herumlaufen, aber wie gefährlich diese Person ist entscheidet der Gutachter.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:12
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Nur den Sinn dahinter hast Du nicht verstanden.
Eben, ich sehe keinen.
Zitat von PallasPallas schrieb:Was, wenn der potentielle Täter nicht voll zurechnungsfähig war, also eine schwere geistige Beeinträchtigung hat und sich über Schuld nicht im Klaren ist.
Ich hatte weiter oben schon diejenigen die einen an der Ata haben ausgenommen. Beruhigt? ;)


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:15
@pokpok
... und wer stellt fest, ob jemand zurechnungsfähig ist? Der Selbstjustiz ausübende, betroffene, hasserfüllte Vater/die Mutter des Opfers?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:15
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Ich muss dich da leider enttäuschen. Ich kenne persönlich niemandem, dem so etwas passiert ist.
Wenn du dich aus purer Lust and der Freude damit beschäftigst, ohne dass du oder eine dir bekannte Person davon betroffen sind, hast du in meinen Augen entweder eigenartige Vorlieben oder zu viel Zeit. Ich bin gerne bereit, meine leichtsinnigen pseudopsychologischen Unterstellungen darauf zu reduzieren.

Es ändert nichts daran, dass ich Selbstjustiz sehr heikel finde und eine Entscheidung auf intelligente Weise getroffen werden muss. Die Intelligenz spreche ich dieser Diskussion ab, allein weil keiner hier tatsächlich in besagter Situation zu sein scheint, es den meisten an juristischen Kenntnissen fehlt und der wohlformulierte und vorsichtige OP unterschwellig Zustimmung suggeriert, sodass User reinkommen, lesen, "ja klar" denken, abstimmen und rausgehen, und mangels eigener Beiträge eine unbegründete Meinung hinterlassen, die die Ergebnisse einer analytischeren Herangehensweise anderer aktiv mitschreibender User völlig verfälscht.


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02.01.2014 um 14:16
@FF

nein,der betrunkende stammtischfan natürlich!


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02.01.2014 um 14:16
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Eben, ich sehe keinen.
Ein letzter Versuch: Ein Mensch erlangt nach und nach seine geistige Reife - bei manchen geht es schneller, bei manchen dauert es länger. Und manche erlangen mehr Reife als andere.
Daher werden unterschiedliche Menschen unterschiedlich beurteilt, wenn sie etwas falsch machen. Weil sie sich - obwohl der selbe Tatbestand erfüllt wurde - unterschiedlich schuldig gemacht haben.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:16
@pokpok

Ah, okay das habe ich dann wohl übersehen.

Hier hat jemand ein anderes Beispiel aufgeführt. Stichwort Ohrfeige und Folter.

Übrigens unterscheidet das Gericht auch nach Notwehr, Totschlag und Mord.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:23
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Eine seltsame Meinung. Sollte jemand, der einen anderen einen Tag lang foltert, genau so bestraft werden, wie jemand, der einen anderen eine Ohrfeige verpasst? Ist ja beides eine Körperverletzung.
Eines seltsame Rechtslage die nicht zwischen einer Orfeige und Folter unterscheidet bzw. diese nur unter Körperverletzung zusammenfasst.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das wird ja auch dazu befragt. Eben damit man beurteilen kann, welche Folgen die Tat hatte.
Und wieder, die schwere der Tat kann wenn überhaupt nur das Opfer bestimmen! Oder es gibt ein einheitliches Strafmaß.

Zwei Personen werden Vergewaltigt.
Person 1 hat schlimme verletztungen.
Person 2 ist unversehrt.

Vergewaltiger von Person 1 bekommt 10 Jahre
Vergewaltiger von Person 2 bekommt 7 Jahre

Mit welcher begründung?
Es wäre für Person 2 nicht so schlimm gewesen?

Ich sehe nur 2 Vergewaltiger die man Lebenslänglich weg sperren muss


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:27
Zitat von RicoRico schrieb:Die Intelligenz spreche ich dieser Diskussion ab, allein weil keiner hier tatsächlich in besagter Situation zu sein scheint
Über diese Thema kann man sehr wohl abstrakt diskutieren, ohne dass man selbst in dieser Situation ist oder war.
Eines seltsame rechtlage die nicht zwischen einer Orfeige und Folter unterscheidet
Natürlich wird unterschieden. Nur Du scheinst Dich gegen eine solche Unterscheidung zu wehren.
Zitat von NegevNegev schrieb:Und wieder, die schwere der Tat kann wenn überhaupt nur das Opfer bestimmen!
Nein. Darüber kann nur eine möglichst unabhängige Instanz bestimmen. Die natürlich auch berücksichtigt, welche Auswirkungen auf das Opfer entstanden sind.
Zitat von NegevNegev schrieb:Mit welcher begründung?
Mit der Begründung, dass Person 1 mehr Unrecht widerfahren ist als Person 2. Ganz einfach.
Zitat von NegevNegev schrieb:Ich sehe nur 2 Vergewaltiger die man Lebenslänglich weg sperren muss
Ich muss den Göttern wohl doch ein Lamm opfern, dass sie nicht jeden Urteile fällen lassen.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:28
@Negev

du willst es nicht verstehen!

wenn zwei taten die subjektiv gleich sind, sind sie individuell zu betrachten.
es gibt auch den faktor des tatnachverhalten des täters, der strafmildern oder strafverschärfen sein kann.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:30
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ich muss den Göttern wohl doch ein Lamm opfern, dass sie nicht jeden Urteile fällen lassen.
von mir gibt es auch noch ein lamm dazu.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:36
@Negev

Die körperlichen Verletzungen dürften bei der Urteilsfindung ebenfalls eine tragende Rolle gespielt haben.
Zitat von dasewigedasewige schrieb:von mir gibt es auch noch ein lamm dazu.
Und ein Neujahrsschweinderl aus Lebkuchen. Aber um wieder zum Thema zu kommen. Gutachter enscheiden über die Gefährlichkeit eines Täters. Richter über das Urteil. Anwälte entscheiden da gar nichts, sie vertreten bloß ihre Mandanten. Und auch wenn das ganze Volk oder die Dorfgemeinschaft die grausamste Todesart für den Täter will, hat ein Richter nach Gesetzeslage zu entscheiden. Auch wenn die Tat noch so brutal und für den menschlichen Geist unfassbar war.

Es ist schon klar, dass bei Selbstjustiz dies alles wegfällt und man zum Anwalt, Richter und Henker im einem wird?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:36
Zitat von RicoRico schrieb:Wenn du dich aus purer Lust and der Freude damit beschäftigst, ohne dass du oder eine dir bekannte Person davon betroffen sind, hast du in meinen Augen entweder eigenartige Vorlieben oder zu viel Zeit
Ja, was auch immer. Vielleicht wäre es besser, mal weniger zu vermuten, denn ehrlich gesagt fängt das langsam an zu nerven und geht am Thema vorbei.
Zitat von RicoRico schrieb:Die Intelligenz spreche ich dieser Diskussion ab, allein weil keiner hier tatsächlich in besagter Situation zu sein scheint, es den meisten an juristischen Kenntnissen fehlt und der wohlformulierte und vorsichtige OP unterschwellig Zustimmung suggeriert, sodass User reinkommen, lesen, "ja klar" denken, abstimmen und rausgehen, und mangels eigener Beiträge eine unbegründete Meinung hinterlassen, die die Ergebnisse einer analytischeren Herangehensweise anderer aktiv mitschreibender User völlig verfälscht.
Du scheinst sehr vieles zu mutmaßen. Vielleicht wäre das eine eigene Diskussion wert? Denn so, wie du es beschreibst, lässt sich das ganze in ähnlicher Form auf nahezu jede Diskussion bzw. Umfrage anwenden. Die Diskussion wird primär durch die Diskutanten bestimmt - der EP ist lediglich die Einleitung - möglicherweise eben auch nur der Anstoß, eine Diskussion zu führen, die nicht direkt mit der Eingangsfrage übereinstimmt - sich trotzdem interessante und neue Sichtweisen ergeben können.

Wenn du meinst, dass ich damit etwas suggerieren möchte - schön und gut- Diejenigen, die Interesse daran haben und hier diskutieren, legen ihre eigene Meinung dar. Diejenigen, die eh nur kurz lesen und dann irgendwo drauf klicken, jucken nicht. Zumal die Umfragen auf Allmystery ohnehin nur Tendenzen aufzeigen und keinesfalls als valide Statistiken zu gebrauchen sind.
Zitat von RicoRico schrieb:Es ändert nichts daran, dass ich Selbstjustiz sehr heikel finde und eine Entscheidung auf intelligente Weise getroffen werden muss.
Natürlich ist es ein sehr heikles Thema. Niemand bestreitet das. Auf eine intelligente Weise: Wäre es selbstverständlich besser, keine Selbstjustiz zu üben. Jedoch fällt das "intelligente", oder nennen wir es besser das rationale Denken in derartigen Situationen extrem schwer. Das ganze soll einfach eine hypothetische Fragestellung darstellen, die jeder, soweit er es möchte, beantworten kann.


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