Negev schrieb:Nunja ich denke alleine die Faktenlage sollte über das Strafmaß entscheiden und nicht der Anwalt
Meine Güte, welche Vorstellung von unserem Rechtssystem kursiert denn hier?
Seit wann entscheiden Anwälte über das Strafmass? Das wird immernoch vom Richter festegelegt und begründet.
Zur Ergründung der Faktenlage gibt es die Polizei, die die Indizien und Beweise sichert, die Staatsanwaltschaft, die die belastenden Beweise für eine Anklage und Verurteilung sammelt und auswertet, und die Amwälte, die die entlastenden Fakten einbringen.
Was für eine Sorte Rechtsstaat sollte das sein, in dem Anwälte das nicht tun dürfen?
Oft genug gab es auch nach eingehender Fakten-Prüfung Fehlurteile. Oft haben Zeugenaussagen dazu beigetragen. Wie soll man als betroffener Laie besser urteilen können als ein Gericht?
Und wenn er es tut, und den Täter umbringt, wird auch dann ein Anwalt die besondere Stressituation geltend machen, und auf ein milderes Urteil plädieren.
Stellenweise mag es zu Urteilen kommen, die uns zu mild erscheinen. Aber ich möchte nicht in einem Staat leben, der seine rechtsstaatlichen Grundlagen für Ausnahmen aufgibt.